2013_04 impuls magazin

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Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gingen 2012 zurück Im Jahr 2012 gingen die Sperren von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe deutlich zurück. Insgesamt gab es im Vorjahr 98.901 Sperren, um 4.843 weniger als noch im Jahr 2011. "Wie auch immer wieder in der Vergangenheit beobachtet, sinken bei schwächerer Konjunktur auch die Sanktionen", erklärt man beim AMS. Auf insgesamt 16.574 Fälle zurückgegangen sind die Sperren wegen Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme. In einem solchen Fall erwartet die Betroffenen eine Sperre des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe von sechs Wochen. Im Wiederholungsfall wird eine Sperre von acht Wochen verhängt. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit, wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe auch ganz gestrichen (2012: in 207 Fällen).

Mehr als die Hälfte der insgesamt 98.901 Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gab es wegen Versäumnis eines Kontrolltermins. Hält ein/e Arbeitsuchende/r den mit seinem oder seiner Berater/in vereinbarten Termin nicht ein bzw. bleibt dem Termin unentschuldigt fern, setzt das AMS vorübergehend das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme bzw. Dokumentation von entschuldbaren Gründen aus. Im Vorjahr war dies 54.877 Mal der Fall. Bei Selbstkündigung oder selbstverschuldeter Beendigung eines Dienstverhältnisses erhält man für die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Davon waren im Vorjahr insgesamt 27.450 Personen betroffen, um 1.572 weniger als noch 2011. Auch diese F älle werden in der Statistik zu den Sanktionen ausgewiesen.

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Je nach Ausbildung und Erfahrung besteht Bereitschaft zur Überzahlung.

Wenn Arbeitssuchende die vorgeschriebenen Kontrolltermine beim AMS nicht einhalten, riskieren sie den Verlust des Arbeitslosengeltes bzw. der Notstandshilfe.

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12. März 2013

Bewerbungen erbeten an: Swietelsky BaugesmbH, 6460 Imst z.Hd. Schöpf Marco, Tel. 05412 / 65370, swietelsky.imst@swietelsky.at


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