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Adrian Jäck: Maler Schriften
from BI August 2017
by WEBER VERLAG
holzfassaden richtig pflegen und renovieren
«Marmor, Stein und Eisen bricht» heisst es in einem Schlager von 1965.
Gut, dass es als Alternative den nachwachsenden Baustoff Holz gibt. Holzfassaden erfüllen ihre Funktion aber nur, wenn sie regelmässig kontrolliert, gepflegt und renoviert werden. Dadurch bleibt auch die Ästhetik erhalten. Seit Jahrhunderten haben sich Holzfassaden bewährt. Sie erfreuen sich heute wachsender Beliebtheit und sind aus der modernen Architektur nicht wegzudenken.
Holzfassaden können unbehandelt jahrzehntelang den Witterungseinflüssen standhalten. Es verändert sich höchstens ihre Optik. Behandelte Holzfassaden sind aber Alterungsprozessen ausgesetzt. Wie rasch diese stattfinden, hängt von vielen Faktoren ab.
Bei Holzbeschichtungen ist es vielfach aus technischen Gründen nicht möglich, ohne Pflege und Unterhalt die gesetzlichen Gewährleistungsfristen einzuhalten. Diese Situation ist bestens bekannt aus anderen Bereichen. Ein Beispiel sind die Automobile, bei denen eine Gewährleistung nur greift, wenn die Serviceintervalle eingehalten werden.
Die moderne Architektur schafft mit dem kantigen, kubischen und wenig Schutzelementen aufweisenden Baustil Flächen, denen häufig der konstruktive Holzschutz fehlt. Bei solchen Objekten sind Kontrolle und Unterhalt Pflicht.
Regelmässige Kontrolle und Wartung verleihen der Holzfassade ein langes Leben und reduzieren die Kosten einer allfälligen Renovation. Holzfassadenspezialisten empfehlen eine jährliche Kontrolle. Die Erkenntnisse daraus helfen beim Entscheid, ob eine Wartung oder bereits eine Renovation erforderlich ist. Eine Wartung beziehungsweise Instandhaltung kann bei rechtzeitiger und regelmässiger Durchführung die Gebrauchstauglichkeit der Holzfassade sicherstellen. Die Massnahme muss deshalb in festen Intervallen erfolgen, bevor markante Schäden auftreten.
Vom SMGV (Schweizerischer Maler- und Gipser Unternehmerverband) gibt es Merkblätter und Richtlinien für die Instandhaltung.
Unbehandeltes Holz an der Fassade ist definitionsgemäss unterhaltsfrei. Es gefällt aber in vielen Fällen nach einigen Jahren den Hausbesitzern nicht mehr und soll dann möglichst wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Auch hier haben wir Möglichkeiten für die Behandlung des ab gewitterten Holzes.
Gerne beurteilen wir Ihre Liegenschaft auf Handlungsbedarf für Unterhalts Arbeiten und berechnen auf Wunsch den Wartungsintervall für die verschiedenen Bauteile Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an.
Adrian Jäck Geschäftsführer Jäck AG Maler & Schriften Hauptstrasse 5 3800 Unterseen Telefon 033 822 70 90 (Maler) Telefon 033 823 07 82 (Schriften) Telefax 033 822 99 90 info@jaeck-ag.ch www.jaeck-ag.ch