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Immobilien Wyss Schweiz AG
Die Steuerlast beim Hausverkauf: Welche Fallstricke sind zu beachten?
Bei selbst genutztem Wohneigentum sehen die Steuergesetze Erleichterungen vor – etwa mit dem Aufschub von Grundstückgewinnsteuern. Doch Vorsicht: Manche Eigentümer werden später doch zur Kasse gebeten.

Auf den Artikel «Ist die Immobilie eine gute Altersvorsorge?» haben wir einige Zuschriften erhalten. Die Geschichte eines 86-jährigen früheren Lehrers hat mich besonders berührt: Wie es sich im Leben oft zuträgt, zog er mehrmals um. Nach dem Verkauf eines Eigenheims kaufte er woanders ein Ersatzobjekt. Grundsätzlich verdient der Fiskus ja bei jedem Grundstückgewinn mit. Die Grundstückgewinnsteuer konnte bei der so genannten Ersatzbeschaffung aufgeschoben werden – sofern es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt.
Böses Erwachen für Rentner
Der Thuner Rentner erlebte sein blaues Wunder, als er später keinen weiteren Ersatzkauf geltend machen konnte. Die Grundstückgewinne sämtlicher Vorjahre wurden aufgerechnet, es flatterte eine hohe Steuerrechnung ins Haus. Eine längere Besitzesdauer führt zwar zu einem günstigeren Tarif, doch kann die Praxis für betroffene Rentner oft ungünstig sein. Das ganze Alterskapital, das jetzt liquid wird, fällt wesentlich tiefer aus als erwartet. So kann eine einzige Steuerrechnung die ganzen Pläne für den verdienten Ruhestand durchkreuzen. Es lohnt sich, sich bei allen Fragen rund um Immobilien an Fachleute zu wenden. Wir von Immobilien Wyss verfügen über diese Expertise – um Ihnen Ärger und unnötige Kosten in Zukunft zu ersparen.
Weitere Fallstricke mit Steuern
Ein Kapitel für sich sind die erhöhten Eigenmietwerte. Eigentümer zahlen gleich mehrfach: Sie versteuern höhere Eigenmietwerte in einer höheren Steuerprogression. Auf der anderen Seite sind die abziehbaren Schuldzinsen stark gefallen – weil die Zinsen eben immer noch tief sind. Eine sorgfältige Planung des abziehbaren Gebäudeunterhalts ist auch aus steuerlicher Sicht heute wichtiger denn je. Den Kauf einer Liegenschaft besteuert der Kanton mit 1,8 Prozent Handänderungssteuer. Bei selbst genutztem Wohneigentum sind die ersten 800'000 Franken steuerfrei – vorausgesetzt, man nutzt es mindestens zwei Jahre für den Eigengebrauch. Doch auch hier lauern Fallen: etwa bei einer teilweisen Vermie-
Bild links: Eine einzige Steuerrechnung kann die ganzen Pläne für den verdienten Ruhestand durchkreuzen. Bild rechts: Das Expertenteam von Immobilien Wyss berät Sie gerne.
tung oder im Fall von Homeoffice, das ein Steuerpflichtiger geltend macht. Unser Fazit: Lassen Sie sich bei den Steuern nicht auf dem falschen Fuss erwischen. Wir beraten Sie gerne auch bei steuerrechtlichen Themen.
Text und Bilder: zvg
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