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Lehre als Kauffrau Kaufmann Profil B E

G E M E I N D E

einwohnergemeinde Spiez lehre als kauffrau / kaufmann Profil B / e

Suchst du ein spannendes Umfeld für deine ersten Schritte ins Berufsleben?

Bei der Gemeindeverwaltung Spiez sind auf den 1. August 2016 zwei Lehrstellen neu zu besetzen. Die Lehre findet bei folgenden Verwaltungsabteilungen statt:

Abteilung Sicherheit / Abteilung Finanzen / Gemeindeschreiberei

Während deiner Lehrzeit wirst du in diesen Abteilungen eingesetzt und lernst die vielfältigen Aufgaben und Arbeiten einer Gemeindeverwaltung kennen. gestellte und einsatzfreudige Person, die gerne im Team arbeitet und sich nicht scheut ihre eigenen Ideen einzubringen. Ein guter Umgang mit Kunden und Mitarbeitenden ist uns wichtig. Weitere Informationen zur kaufmännischen Lehre und der Gemeinde Spiez findest du unter www.spiez.ch.

Haben wir dein Interesse geweckt?

Dann melde dich schriftlich bis 12. Juni 2015 bei der Gemeindeschreiberei, Wir freuen uns auf eine lernwillige, auf-

Sonnenfelsstrasse 4, 3700 Spiez an. Der Bewerbung sind die Schulzeugnisse, Multicheck und ein Lebenslauf mit Foto beizulegen.

Nähere Auskünfte Reto Lüthi, Lehrlingsverantwortlicher Telefon 033 655 33 42

familienzulagen im kanton Bern

Familienzulagen im Gewerbe

52 Familienausgleichskassen (Stand 1.1.2012) richten im Kanton Bern Familienzulagen an Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende aus. Für Nichterwerbstätige sowie Arbeitnehmende ohne AHV-beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) ist ausschliesslich die Familienausgleichskasse des Kantons Bern zuständig. Diese Familienausgleichskassen müssen folgende Mindestleistungen erbringen (vorbehältlich der Sondervorschriften bei Teilzeitarbeit und bei Nichterwerbstätigen): 230 Franken Kinderzulage pro Monat für jedes Kind vom Geburtsmonat an bis zum Monat, in welchem das 16.

Altersjahr vollendet wird.

290 Franken Ausbildungszulage pro Monat für jedes Kind nach dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum Monat, in dem das 25. Altersjahr vollendet wird.

Die im Kanton Bern tätigen Familienausgleichskassen können freiwillig weitergehende Leistungen erbringen wie z. B. höhere Kinder- und Ausbildungszulagen, Geburts- und Adoptionszulagen, Leistungen zur Unterstützung an Angehörige der Armee und des Familienschutzes.

Familienzulagen in der Landwirtschaft

Die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) richtet im Auftrag des Bundes folgende Familienzulagen an selbständigerwerbende Landwirte, deren mitarbeitenden Familienmitglieder sowie an landwirtschaftliche Arbeitnehmende aus:

Im Talgebiet 200 Franken pro Monat für Kinder bis 16 Jahre 250 Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre

Im Berggebiet 220 Franken pro Monat für Kindern bis 16 Jahre 270 Franken pro Monat für Kinder ab 16 Jahre

www.akbern.ch

Auf der Internetseite www.akbern.ch der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) finden Sie in der Rubrik «Familienzulagen» alle übrigen notwendigen Informationen zur Familienzulagenordnung im Kanton Bern, wie beispielsweise: Für welche Kinder besteht ein Anspruch auf Familienzulagen? Welche Personen haben Anspruch auf Familienzulagen? Welcher Elternteil kann den Antrag stellen? Was heisst «Differenzzahlung?» Anmeldung des Anspruchs auf Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft Was ist unter «Ausbildung» zu verstehen? Besondere Bestimmungen für Nichterwerbstätige und ANOBAG (Arbeitnehmende ohne AHVbeitragspflichtigen Arbeitgeber) Familienzulagen bei Teilzeitarbeit Zahlung von Familienzulagen ins Ausland Meldepflichten, Nachforderung, Rückerstattung, Verjährung usw.

Hinweis

Arbeitnehmende erkundigen sich bei ihrem Arbeitgeber, bei welcher Familienausgleichskasse ihr Betrieb angeschlossen ist.

Auskünfte, Formulare und Merkblätter

AHV-Zweigstelle Thun Hofstettenstrasse 14 Postfach 145, 3602 Thun Telefon 033 225 89 48 Fax 033 225 89 10 ahvzweigstelle@thun.ch

Siehe auch www.akbern.ch oder www.thun.ch

energiefragen?

Sie möchten sich neutral und unabhängig beraten lassen?

Das Energieberatungsteam: Markus May (dipl. Ing. HTL/Chemie), Roland Joss (dipl. Ing. FH/Holzbau), Marco Girardi (dipl. Ing. HTL/Heizung-Lüftung-Klima). Als erste Anlaufstelle für Energiefragen bietet die Regionale Energieberatung eine praxisorientierte Vorgehensberatung im Sinne der kantonalen und eidgenössischen Energiepolitik.

Eine Dienstleistung der Region für die Region

Die öffentliche regionale Energieberatung Thun Oberland-West ist eine Dienstleistung im Auftrag des Entwicklungsraums Thun (ERT), der Bergregion Obersimmental-Saanenland und der Planungsregion Kandertal. Sie wird finanziert durch den Kanton Bern, die drei Planungsregionen (Gemeinden) und durch Gebühren.

Unsere Dienstleistungen

Anfragen können am Telefon oder im Büro der Energieberatung beantwortet werden, komplexere Fragestellungen vor Ort. Telefonische Auskünfte und Beratungsgespräche im Büro sind bis zur Dauer einer Stunde kostenlos. Für Besuche vor Ort (Dauer bis zu drei Stunden) erheben wir eine Pauschale.

Die Beratungsschwerpunkte

Nur gut informierte Bauherrschaften können zweckmässige Entscheide fällen und Massnahmen in der gewünschten Qualität einfordern. Die Erhöhung Ihrer Bestellkompetenz ist eines unserer Kernanliegen.

Energiesparen im Alltag Beurteilung von Einsparpotenzialen Energieeffizientes Bauen und Sanieren Wahl der richtigen Heizung Umstellung/Einsatz alternativer Energiequellen Energievorschriften beim Bauen und Heizen Dokumentationsmaterial Erläuterungen zu Förderprogrammen

Für Private

Unser Beratungsangebot richtet sich sowohl an Mieter als auch Hausbesitzer. Nutzen Sie unser Fachwissen und unsere Erfahrung für eine Grobanalyse Ihres Gebäudes.

Planer, Architekten und Installateure

Als Planer und Installateur müssen Sie sich laufend mit Kundenwünschen, gesetzlichen Vorgaben und technischen Innovationen auseinandersetzen. Holen Sie bei der Energieberatung eine Zweitmeinung ein.

Gewerbe und Industrie

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Einsparpotenziale zu identifizieren. Industriebetriebe mit komplexen Produktionsprozessen und/oder einer Verpflichtung zur Erfüllung des kantonalen Grossverbraucherartikels vermitteln wir danach allenfalls weiter an spezialisierte Beratungsstellen.

Für Gemeinden

Den Gemeinden kommt bei der Umsetzung der Energiepolitik eine Schlüsselrolle zu. Als Bewilligungsbehörde sind sie mit dem Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung beauftragt und als Bauherrschaft haben sie eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Die fachliche Begleitung von Gemeindebehörden in energierechtlichen Fragen gehört zu unseren Kernaufgaben. Prozessbegleitungen sind für Gemeinden bis zu einem Umfang von 10 Stunden kostenlos.

Internet

www.energiefranken.ch

Förderbeiträge nach Postleitzahl finden www.energybox.ch

Beurteilen Sie Ihren Stromverbrauch

Regionale Energieberatung

Markus May / Marco Girardi / Roland Joss Industriestrasse 6, 3607 Thun Telefon 033 225 22 90 info@regionale-energieberatung.ch www.regionale-energieberatung.ch

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