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Hundetaxe für 2015 ist fällig

G E M E I N D E

Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind befreit. oder für länger als drei Monate über-

Die Taxe beträgt: Anerkannte Dienst- und Rettungs-, Therapie und Blindenhunde = taxfrei

Die Taxbefreiung erfolgt, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres schriftlich nachweist, dieses Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Der schriftliche Nachweis hat jährlich zu erfolgen.

Ordentliche Hundetaxe pro Hund = CHF 100.–Im August ist wieder die Hundetaxe für das Jahr 2015 fällig. Die der Abteilung Sicherheit bekannten Hundehalter wurden bereits in den letzten Tagen (mit der Rechnung) angeschrieben.

Wir machen Sie auf Folgendes aufmerksam:

Die Hundetaxe ist für das laufende

Kalenderjahr (1.1. – 31.12.2015) zu entrichten.

Die Rechnungen werden aufgrund der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere ANIS über die in der Gemeinde Spiez gehaltenen Hunde verschickt.

Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde sind von der

Taxe befreit. Die ordentliche Hundetaxe beträgt pro Hund Fr. 100.–.

Die Hundemarken behalten ihre Gültigkeit.

Seit 1.1.2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und bei ANIS (www.anis.ch) registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.

Hundehalter, welche der Chippflicht nicht nachkommen, werden vom kantonalen Veterinärdienst mit einer BuWeitere Infos: www.bvet.admin.ch (Tierschutz/Tierhaltung/Hunde/Kennzeichnung), www.anis.ch oder beim Tierarzt. Tierhalter, die einen Hund erwerben

sse von bis zu Fr. 2‘000.– bestraft. nehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen der Betreiberin der Datenbank (= ANIS) zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod eines Hundes melden (gemäss Tierseuchenverordnung). Gleichzeitig sind diese Mutationen auch der Abteilung Sicherheit, Polizeiinspektorat, schriftlich, telefonisch oder via Online Schalter bekannt zu geben (polizeiinspektorat@gemeindespiez.ch, Tel. 033 655 33 65, www.spiez.ch/onlinegemeindeschalter). Entlaufene Hunde, die keine Marke tragen oder nicht registriert sind, werden in einem Tierheim untergebracht. Dem Besitzer werden die entstandenen Kosten und Aufwände des Tierheims sowie der Polizei in Rechnung gestellt. Vollendete oder versuchte Hinterziehung von Hundetaxen kann mit Bussen bis Fr. 5‘000.– bestraft werden.

Abteilung Sicherheit

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