
1 minute read
Initiativen und Referenden nicht doppelt unterzeichnen
from SI April 2021
by WEBER VERLAG
Die Abteilung Sicherheit stellt vermehrt fest, dass stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner Volksbegehren mehrfach unterzeichnen. Dies ist jedoch untersagt.
Aufgepasst: Initiativen und Referenden dürfen nicht doppelt unterzeichnet werden. Foto: Abteilung Sicherheit
Wer mindestens 18 Jahre alt ist, das Schweizer Bürgerrecht besitzt und nicht wegen Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten wird), kann Initiativen und Referenden unterzeichnen.
Die Organisationskomitees von Initiativen oder Referenden senden die gesammelten Unterschriftsbogen der Abteilung Sicherheit der Gemeinde Spiez zur Kontrolle und Bescheinigung des Stimmrechts zu. Die Kontrolle der Unterschriftsbogen und des Stimmrechts erfolgt elektronisch über das Einwohner- und Stimmregister. So wird festgestellt, wenn eine stimmberechtigte Person ein Volksbegehren mehrmals unterzeichnet hat oder eine Person ohne Wohnsitz in der Gemeinde Spiez einen Unterschriftsbogen unterzeichnet hat.
Das mehrfache Unterzeichnen von Initiativen oder Referenden ist gemäss Strafgesetzbuch strafbar. Fehlbare erhalten von der Abteilung Sicherheit eine Mahnung. Weitere mehrfache Unterzeichnungen werden von der Abteilung Sicherheit zur Anzeige gebracht. Die Abteilung Sicherheit fordert zudem Personen zur Kontaktaufnahme auf, wenn aufgrund der Stimmrechtskontrolle festgestellt wird, dass sich die Person in der Gemeinde Spiez aufhält, aber nicht in der Einwohnerkontrolle angemeldet ist.
Abteilung Sicherheit, Einwohnerdienste
Tipps
• Notieren Sie sich, welche Initiativen und Referenden
Sie bereits unterzeichnet haben. • Unterzeichnen Sie nur Initiativen und Referenden, bei welchen Ihr Wohnsitz (Gemeinde Spiez) auf dem Bogen notiert ist. • Lassen Sie sich nicht zur Unterzeichnung von Initiativen und Referenden überreden.

Ihr Fachgeschäft mit den attraktiven Angeboten. Besuchen Sie uns
ZIMMERMANN AG Oberlandstrasse 3 3700 Spiez Telefon 033 654 41 41ZIMMERMANN AG Oberlandstrasse 3 · 3700 Spiez T 033 654 84 00 · F 033 654 84 41 info@zimmermann-spiez.ch www.zimmermann-spiez.ch