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Stopp der Brandgefahr in Einstellhallen: Freie Flucht- wege, keine Materiallager!

GEMEINDEINFORMATIONEN

Stopp der Brandgefahr in Einstellhallen: Freie Fluchtwege, keine Materiallager!

Alle zwei bis drei Wochen bricht in einer Einstellhalle im Kanton Bern ein Brand aus – mit oft hohem Sachschaden. Dies lässt sich vermeiden. Einige Tipps.

Gutes Beispiel einer Einstellhalle: freie Fluchtwege, keine brandgefährlichen Materiallager. Foto: zvg

Im Kanton Bern entstehen in Einstellhallen jährlich rund 20 Brände. Hoher Sachschaden ist oftmals die Folge davon. Im schlimmsten Fall fordern sie auch Menschenleben.

Was muss beachtet werden, damit das Brandrisiko möglichst gering gehalten werden kann? Die wichtigsten Hinweise:

Keine Zweckentfremdung oder Materiallager in öffentlichen Einstellhallen…

Öffentliche Einstellhallen – etwa im Gemeindezentrum Lötschberg, in der Migros, im BeoCenter oder im Bahnhof – sind für den Publikumsverkehr, also für dauernd wechselnde Benutzer, geöffnet. Sie dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden. In öffentlichen Einstellhallen ist es nicht erlaubt, irgendwelche Materialien zu lagern.

…und auch nicht in privaten Einstellhallen

Im Gegensatz zu öffentlichen Einstellhallen mit Publikumsverkehr gelten Einstellhallen mit mehrheitlich fix vermieteten Parkplätzen – etwa in einer Wohnüberbauung – als privat. Auch private Einstellhallen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Insbesondere dürfen keine Werkstätten für Unterhalts oder Reparaturarbeiten eingerichtet werden. Auch Material darf nicht gelagert werden – mit wenigen Ausnahmen (s. Kasten).

Fluchtwege, Sicherheitsbeleuchtung

Ganz wichtig ist es, Fluchtwege immer frei zugänglich und frei passierbar zu halten. Türen in Fluchtwegen müssen sich ohne Hilfsmittel leicht und in Fluchtrichtung öffnen lassen. In Fluchtwegen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert oder eingebaut werden. In Parkhäusern und Einstellräumen ohne Tageslicht sind Ausgänge und Fluchtwege mit sicherheitsbeleuchteten Rettungszeichen zu kennzeichnen. In Fluchtwegen ohne Tageslicht (Korridore, Treppenanlagen) ist eine netzstromunabhängige Sicherheitsbeleuchtung zu installieren und regelmässig zu überprüfen.

Schlechtes Beispiel einer Einstellhalle: versperrte Fluchtwege, gelagerte Materialien, welche die Brandgefahr erhöhen. Foto: zvg

Gut auffindbare Löschgeräte

Löschgeräte müssen gut erkennbar und leicht zugänglich sein. Wo nötig, ist der Standort von Löschgeräten durch Markierungen oder Hinweistafeln zu kennzeichnen. Die Löschgeräte müssen jederzeit ohne fremde Hilfsmittel rasch in Betrieb genommen und eingesetzt werden können. Sie sind in Fluchtwegen (z.B. Korridoren, Treppenanlagen, Vorplätzen) oder innerhalb von Brandabschnitten in unmittelbarer Nähe von Ausgängen, die als Fluchtwege dienen, bereitzustellen.

Wenn es trotzdem brennt…

Im Brandfall ist sofort die Feuerwehr via 112 oder 118 zu alarmieren. Vorsicht bei eigenen Löschaktionen, diese sind gefährlich. Brennende Autos beispielsweise setzen äusserst giftige Rauchgase frei. Wenige Atemzüge reichen, um tödliche Vergiftungen zu erleiden. Weisen Sie die Feuerwehr bei ihrer Ankunft wenn möglich ein.

Abteilung Sicherheit /Abteilung Bau Kommando Feuerwehr

Weitere Informationen

Unter www.heureka.gvb.ch finden Sie weitere Informationen zum Thema Brandschutz.

Lagerung von Material

Öffentliche Parkings

• Die Lagerung von Material oder Gegenständen ist nicht erlaubt.

Private Parkings

• Ein Satz Pneus darf beim Fahrzeug abgestellt werden. • Kleinmaterial für Betrieb und Pflege der Fahrzeuge (Schneeketten, Handstaubsauger, Lappen usw.) muss in

Aufbewahrungskästen (brennbarer Kasten: Inhalt max. 0,5m3 oder nicht brennbarer Kasten: Inhalt max. 1m3) untergebracht werden. Pro Einstellplatz ist nur ein Aufbewahrungskasten erlaubt. • Sperrige Gegenstände, die regelmässig mit dem Auto transportiert werden (Skiausrüstung, Fahrräder, Dachbox usw.), dürfen auf dem Fahrzeugplatz gelagert werden. • Die Lagerung anderer Gegenstände ist verboten.

Dies gilt z.B. für Gartengeräte, Tische, Stühle, Regale,

Cheminéeholz oder Waren aller Art.

Quelle: Heureka

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