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Mittags- und Nachtruhe: immer mehr Beschwerden
from SI Juni 2016
by WEBER VERLAG
G E M E I N D E
Rücksichtnahme der einen und Toleranz der anderen sind gefragt
Jedes Jahr, insbesondere in den Sommermonaten, mehren sich bei der Abteilung Sicherheit und bei der Kantonspolizei die Beschwerden wegen Mittags- und Nachtruhestörungen. Beim Verrichten häuslicher Arbeiten sowie beim Betrieb von Haushaltmaschinen und anderen mechanischen Geräten, aber auch beim Einsatz von Musikanlagen in- und ausserhalb des Hauses ist auf Mitbewohnerinnen, Mitbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Gemäss Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Spiez sind jeweils werktags von 20.00 bis 7.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie an Sonntagen und anderen öffentlichen Feiertagen lärmige Haus- und Gartenarbeiten, wie zum Beispiel das Rasenmähen, verboten. Selbstverständlich sind dringende landwirtschaftliche und Notstandsarbeiten von dieser Regelung ausgenommen.
Zuerst das Gespräch suchen
Wenn Sie in Ihrer Mittags- und Nachtruhe ausserhalb Ihrer Toleranzgrenze gestört werden, suchen Sie zuerst das direkte Gespräch mit dem «Störefried». Höflich und ohne Emotionen. Rufen Sie die Polizei nur dann zu Hilfe, wenn Ihr berechtigtes Anliegen ignoriert wird.
Abteilung Sicherheit / Kantonspolizei