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POS-Gerät
Wie schon länger in den Medien angekündigt, wurden nun die entsprechenden Sanktionen eingeführt, wenn Kartenzahlungen, unabhängig von der Höhe des zu zahlenden Betrages, abgelehnt werden. Sanktionen sind seit 30. Juni 2022 in Kraft.
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Von nun an ist jedem Betrieb empfohlen, sich ein POS-Gerät zuzulegen; bei Nicht-Annahme von Kartenzahlungen drohen Strafen.
Details
Die Verwaltungsstrafe, welche bei Nichtannahme einer Kartenzahlung verhängt werden kann, beträgt 30,00 Euro, erhöht um 4 % des Wertes der Transaktion, für die die Zahlung verweigert wurde. Ein Beispiel: Für eine verweigerte Zahlung mit Karte im Wert von 25,00 Euro riskiert der Betrieb eine Strafe in Höhe von 31,00 Euro. Es gibt generell keine Ausnahmen für die Annahme von Kartenzahlungen. Die Verpflichtung zur Annahme von Kartenzahlungen findet lediglich bei objektiver technischer Unmöglichkeit keine Anwendung.
Bisher keine Sanktionen vorgesehen
Bereits seit dem 30. Juni 2014 sind in Italien Handelstreibende, Dienstleister und Freiberufler dazu verpflichtet, Kartenzahlungen mit mindestens einer Art von Bankomat- und Kreditkarte anzunehmen. Im Falle der Nichtannahme von Kartenzahlungen waren jedoch bisher keine Sanktion vorgesehen.
Empfehlung für unsere Mitglieder
Auch bei Privatvermietern lässt sich beobachten, dass die Nachfrage nach Kartenzahlungen in den letzten Jahren gestiegen ist. Wir empfehlen allen Mitgliedern, welche bisher noch kein POS-Gerät hatten sich ein Gerät anzuschaffen, um Strafen zu vermeiden. Mitglieder können sich dabei zum Beispiel mit der Bank in Verbindung zu setzen, um sich Informationen zur Anschaffung einzuholen. Alternativ gibt es inzwischen auch zahlreiche andere Anbieter von POS Geräten (z.B. Sumup). Des Weiteren empfehlen wir allen Mitgliedern, die Zahlungsmöglichkeiten bereits im Vorfeld bei der Buchung zu kommunizieren, damit der Gast vor der Ankunft Bescheid weiß und der Anreise nichts im Weg steht.
Seit 30. Juni sind Sanktionen für die Ablehnung von Kartenzahlungen vorgesehen.

Unser Hinweis: Seit dem 30. Juni 2022 können Ablehnungen von Kartenzahlungen sanktioniert werden. Wir empfehlen deshalb allen Mitgliedern die Anschaffung eines POS-Gerätes, um Strafen zu vermeiden.