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RVDRaiffeisen Versicherungsdienst

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Tippthek

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RUNDUMSCHUTZ Privatvermieter müssen versichert sein!

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Die private Vermietung von Zimmern und Ferienwohnungen als Unterkunftsart ist bei den Urlaubern in Südtirol sehr beliebt. Um erfolgreich als Gastgeber tätig zu sein, ist neben verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen die richtige Absicherung unerlässlich.

Ein Rundumschutz ist deshalb wichtig, da es jeden treffen kann. Ein Feuer zerstört den Hausrat oder sogar das ganze Haus, ein plötzlicher Rohrbruch setzt das Wohnzimmer unter Wasser, während des Urlaubs wird die Wohnung von Einbrechern heimgesucht: solche und ähnliche Schäden sind mit einer Haus- und Wohnungsversicherung abgedeckt. Sie bietet in erster Linie finanziellen Schutz vor Gefahren, die durch Feuer, Wasser und Einbruchdiebstahl entstehen. Zusätzlich dazu ist auch der Bereich der Privathaftpflicht abgedeckt. Alle Sektoren können als Paket oder auch einzeln versichert werden.

Sachschäden und Folgekosten

Darüber hinaus beinhaltet die Haus- und Wohnungsversicherung viele weitere Leistungen, die im Schadenfall vor hohen Kosten schützen können. So sind unter anderem auch Sturm- und Hagelschäden an Dach, Fenstern und Rollläden mitversichert, ebenso wie Schäden durch einen Blitzschlag. Eine Absicherung gegen Überspannung durch Blitzschlag lohnt sich besonders dann, wenn man teure elektronische Geräte wie Computeranlagen oder Großbildfernseher besitzt. Oft entstehen durch einen Versicherungsfall nicht nur reine Sachschäden, sondern weitere Kosten wie Aufräumungskosten, Transport- und Lagerkosten des versicherten Hausrates oder Hotelkosten, wenn die Wohnung oder das Haus nicht mehr benutzt werden können. Auch in diesen Fällen greift die Haus- und Wohnungsversicherung.

Für Privatvermieter

Als Privatvermieter sind noch weitere wichtige Aspekte zu berücksichtigen, die versichert werden können. Ein Überblick verschafft dir diese Grafik:

Die Versicherung bietet finanziellen Schutz

bei Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung von Sachen, die der Gast in den Beherbergungsbetrieb eingebracht hat

bei der Benützung der Gäste von Anlagen und Geräte für Sport und Spiel (z.B. Saunas, Solarien, Schwimmbäder)

bei der Verabreichung von Lebensmitteln

bei der Organisation von Sport- und Freizeitveranstaltungen (z.B. geführte Wanderungen) bei Personen und Sachschäden der Gäste

bei Schäden an den Fahrzeugen der Gäste

beim Verleih von Sportgeräten (z.B. Fahrräder) Abschnitt Feuerversicherung

Abschnitt Diebstahlversicherung

Abschnitt Haftpflichtversicherung • Gebäude- und Familienhaftpflicht • Fakultative Haftpflichtdeckung für die Vermietung von Gästezimmern und möbilierten Ferienwohnungen

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