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ERV - Europäische Reiseversicherung
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG Sorgen Sie vor, bevor die Absage kommt...
„Leider können wir morgen doch nicht kommen….“ Kennen Sie solche oder ähnliche Aussagen Ihrer Gäste? Eine Reiserücktritts-Versicherung kann den Betrieb vor Buchungsausfällen schützen!
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Informieren Sie Ihre Gäste bei der Anfrage bzw. bei Buchung über die Möglichkeit, eine Reiseversicherung abzuschließen!

Reiserücktrittsversicherung - Versicherung für den Gast und Betrieb
© Fotolia/Africa Studio
Haben Sie sich schon überlegt, wie Sie sich in Zukunft vor plötzliche Stornierungen oder Reiseabbrüchen schützen wollen? Denn wenn die gebuchten Zimmer oder Ferienwohnungen nicht weitervermietet werden können, entstehen für den Vermieter häufig wirtschaftliche Schäden.
Aus diesem Grund haben wir bereits seit einigen Jahren eine Konvention zwischen VPS und ERV - Europäische Reiseversicherung abgeschlossen. Dadurch haben Sie, als VPS-Mitglied, die Möglichkeit das Produkt der Europäischen Reiseversicherung als Serviceleistung dem Gast anzubieten.
Was kostet mich das?
Es fallen keinerlei Kosten für den Mitgliedsbetrieb an, d. h. Sie müssen nichts an die Europäische Reiseversicherung - ERV bezahlen. Sie können diese Versicherung an Ihre Gäste kostenlos als Zusatzleistung bzw. besondere Serviceleistung anbieten.
Welcher Arbeitsaufwand steckt dahinter?
Im Grunde steckt ein einmaliger Arbeitsaufwand dahinter. Wer sich einmal mit diesem Thema auseinandersetzt, sprich die Arbeitsunterlage und die Partnerschaftsvereinbarung durchgelesen hat, der hat bereits die größte Arbeit erledigt.
Anschließend muss nur noch Ihre Vorlage bzgl. Reservierungsbestätigung so abgeändert werden, dass diese zusätzliche Dienstleistung dem Gast zur Absicherung seiner Buchung angeboten wird.
Der einzige Aufwand, den Sie als Vermieter mit der Reiseversicherung haben, ist: Ihre Gäste bei der Anfrage oder Buchung auf die Möglichkeit, eines Abschlusses einer Reiseversicherung, aufmerksam zu machen.
Möchte Ihr Gast diese Serviceleistung in Anspruch nehmen, bezahlt er die Versicherungsprämie direkt (über den Link auf Ihrer Website) an die Reiseversicherung ein. Und sollte bis zur Anreise tatsächlich ein Stornogrund eintreten, deckt die Reiseversicherung die Stornokosten nach folgender Staffel:
• Beginn einer Stornogebühr: 3 Monate vor Reiseantritt - Höhe der
Entschädigung: Zimmerpreis für 3
Tage
• Bei Rücktritt innerhalb der letzten 28 Tage vor Reiseantritt gebührt für die Tage, die nicht weitervermietet werden konnten bei Zimmer bzw. Appartement folgendes:
- ohne Verpflegung: 100% des Buchungswertes - mit Frühstück: 80 % des Buchungswertes - mit Voll-/Halbpension: 70 % des Buchungswertes
Welche Leistungen sind im Stornoschutz enthalten?
1. Stornoschutz bzw.
Reiseabbruch:
• unerwartete Erkrankung, Unfall, Tod des Versicherten bzw. eines Familienangehörigen • COVID-19 • Sachschäden am Eigentum • Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes • Einberufungsbefehl • Scheidung • Nichtbestehen der Reifeprüfung • Gerichtsvorladung
2. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:
• unverschuldetet Verspätung am Urlaubsort (z. B. Autopanne) • Elementarereignis vor Ort (auf Grund von Lawinen, Muren etc.)
3. Unfreiwillige
Urlaubsverlängerung 4. Such- und Bergungskosten
Wie werde ich Partner der Europäischen Versicherung?
1. Partnerschaftsvereinbarung beim
VPS anfordern
2. Partnerschaftsvereinbarung ausfüllen: Beachten Sie, dass neben den Daten und Informationen zum
Mitgliedsbetrieb, auch Mitgliedsnummer des Verbandes (wird evtl. von uns, VPS, nachgetragen) gebraucht werden. Weiters muss die Vereinbarung Ihrerseits unterschrieben sein.
3. Partnerschaftsvereinbarung an den VPS weiterleiten: Senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Partnerschaftsvereinbarung an den VPS (info@vps.bz.it).
4. Erhaltung der Arbeitsunterlagen und der eigenen Vermittlungsnummer: Sie erhalten vom VPS die Arbeitsunterlagen und Link zur Versicherung mit eigener Vermittlungsnummer (damit die ERV erkennt, dass der Gast durch Ihre Anregung die Versicherung abgeschlossen hat). Nach Erhalt können Sie sofort dem zukünftigen Gast die Reiserück-
Was mach ich nun mit den Arbeitsunterlagen von der ERV?
1. Lassen Sie sich von einem Techniker den Link in Ihre eigene
Website (am Besten unter dem
Bereich Preise) einbauen. Vergessen Sie nicht auch gleichzeitig
Ihre Stornobedingungen mitzuteilen (siehe nachstehendes Beispiel Einbau Link - roter Rahmen).
Der Gast öffnet über diesen Link direkt das Fenster zur Berechnung des Urlaubs-Stornoschutzes und kann online mit seiner Kreditkarte die Versicherung gegebenenfalls abschließen.
2. Versenden Sie den Link mit jeder
Reservierungsbestätigung.
3. Die restlichen Unterlagen, wie z. B. die Schadensmeldung oder Arztattest, benötigen Sie erst, sobald ein
Schadensfall bzw. eine Stornierung eintritt.
Für Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den VPS - Verbandszentrale Bozen:
0471 978 321 oder info@vps.bz.it
Beispiel Einbau Link mit passendem Text:
STORNIERUNG:
Stornierung: klingt ärgerlich und ist ärgerlich. Schade, wenn Zimmer und/oder Appartements frei bleiben, obwohl andere gerne gekommen wären. Andererseits: jedem kann was dazwischenkommen. Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex (Mitteilung gemäß Teil III, Titel III, Abschnitt I, des Konsumentenschutzkodex (GvD 206/2005) zu – dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein: Ab 3 Monate bis 4 Wochen vor Anreise berechnen wir drei Tage vom Reisepreis. Innerhalb der letzten 4 Wochen vor Anreise beträgt die Stornogebühr 80% des Buchungspreises - dasselbe gilt bei vorzeitiger Abreise. Unsere Bitte: Informieren Sie uns rechtzeitig!
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren! Sorgen Sie vor und schließen Sie den „VPS-Urlaubsstornoschutz“ gleich ab:


COVID-19 Versicherungsgrund
Um den Tourismus zu unterstützen hat sich die ERV entschlossen, trotz Pandemiestatus laut WHO und obwohl Pandemie nirgendwo versichert ist, seit 29. Mai 2020 Covid-19-Erkrankungen, wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung, zu versichern.
Konkret bedeutet das…
Im Urlaubs Stornoschutz deckt die Europäische Reiseversicherung folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:
• Erkrankung des Gastes an COVID-19 • Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 und die Anwesenheit des Gastes ist zu Hause dringend nötig • Fieber und Verdacht auf Corona, auch wenn das Testergebnis später negativ ist • Positives Testergebnis ohne Symptome • Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne
Kein Versicherungsschutz
Hingegen kein Versicherungsschutz besteht:
• wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte • wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland • Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund durch die Pandemie ausgelöster Kündigungen • Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen,
Lock Down durch die Regierung (-> Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage = es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden)
Ihr Vorteil
Nutzen Sie die Chance und bieten Sie dem Gast die ERV an. Dies bringt auch für Sie folgende Vorteile:
• Erleichterung bei neuen Buchungen • Angst vor möglichen Stornokosten wird dem Gast genommen • Nachträglicher Versicherungsabschluss möglich (10-Tagesfrist!)