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ERV - Europäische Reiseversicherung
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG Sorgen Sie vor, bevor die Absage kommt...
„Leider können wir morgen doch nicht kommen….“ Kennen Sie solche oder ähnliche Aussagen Ihrer Gäste? Eine Reiserücktritts-Versicherung kann den Betrieb vor Buchungsausfällen schützen!
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Haben Sie sich schon überlegt, wie Sie sich in Zukunft vor plötzliche Stornierungen oder Reiseabbrüchen schützen wollen? Denn wenn die gebuchten Zimmer oder Ferienwohnungen nicht weitervermietet werden können, entstehen für den Vermieter häufig wirtschaftliche Schäden.

Aus diesem Grund haben wir bereits seit einigen Jahren eine Konvention zwischen VPS und ERV - Europäische Reiseversicherung abgeschlossen. Dadurch haben Sie, als VPS-Mitglied, die Möglichkeit das Produkt der Europäischen Reiseversicherung als Serviceleistung dem Gast anzubieten.
Anbei die gängigsten Fragen zu diesem Thema:
Was kostet mich das?
Es fallen keinerlei Kosten für den Mitgliedsbetrieb an, d. h. Sie müssen nichts an die Europäische Reiseversicherung - ERV bezahlen.
Welcher Arbeitsaufwand steckt dahinter?
Im Grunde steckt ein einmaliger Arbeitsaufwand dahinter. Wer sich einmal mit diesem Thema auseinandersetzt, sprich die Arbeitsunterlage und die Partnerschaftsvereinbarung durchgelesen hat, der hat bereits die größte Arbeit erledigt. Anschließend muss nur noch Ihre Vorlage bzgl. Reservierungsbestätigung so abgeändert werden, dass diese zusätzliche Dienstleistung dem Gast zur Absicherung seiner Buchung angeboten wird.
Der einzige Aufwand, den Sie als Vermieter mit der Reiseversicherung haben, ist: Ihren Gäste bei der Zimmeranfrage oder Buchung auf die Möglichkeit, eines Abschlusses einer Reiseversicherung, aufmerksam zu machen. Möchte Ihr Gast diese Serviceleistung in Anspruch nehmen, bezahlt er die Versicherungsprämie direkt (über den Link auf Ihrer Website) an die Reiseversicherung ein. Und sollte bis zur Anreise tatsächlich ein Stornogrund eintreten, deckt die Reiseversicherung die Stornokosten nach folgender Staffel: - mit Frühstück: 80 % des Buchungswertes - mit Voll-/Halbpension: 70 % des Buchungswertes
Leistungsumfang Urlaubs-Stornoschutz
1. Stornoschutz bzw. Reiseabbruch: •unerwartete Erkrankung, Unfall, Tod des Versicherten bzw. eines Familienangehörigen •Sachschäden am Eigentum •Unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes •Einberufungsbefehl •Scheidung •Nichtbestehen der Reifeprüfung •Gerichtsvorladung 2. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes: •unverschuldetet Verspätung am Urlaubsort (z. B. Autopanne) •Elementarereignis vor Ort (auf Grund von Lawinen, Muren etc.) 3. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung 4. Such- und Bergungskosten
• Beginn einer Stornogebühr: 3 Monate vor Reiseantritt - Höhe der Entschädigung: Zimmerpreis für 3 Tage
• Bei Rücktritt innerhalb der letzten 28 Tage vor Reiseantritt gebührt für die Tage, die nicht weitervermietet werden konnten bei Zimmer bzw. Appartement folgendes: - ohne Verpflegung: 100% des Buchungswertes
Wie werde ich Partner der Europäischen Versicherung?
1. Partnerschaftsvereinbarung beim VPS anfordern
nummer des Verbandes (wird evtl. von uns, VPS, nachgetragen) gebraucht werden. Weiters muss die Vereinbarung Ihrerseits unterschrieben sein.
3. Partnerschaftsvereinbarung an den VPS weiterleiten: Senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Partnerschaftsvereinbarung an den VPS (info@vps.bz.it).
Erhaltung der Arbeitsunterlagen und der eigenen Vermittlungsnummer: Sie erhalten vom VPS die Arbeitsunterlagen und Link zur Versicherung mit eigener Vermittlungsnummer (damit die ERV erkennt, dass der Gast durch Ihre Anregung die Versicherung abgeschlossen hat). Nach Erhalt können Sie sofort dem zukünftigen Gast die Reiserücktrittsversicherung anbieten.
Was mach ich nun mit den Arbeitsunterlagen von der ERV?
1. Lassen Sie sich von einem Techniker den Link in Ihre eigene Website (am Besten unter dem Bereich Preise) einbauen. Ver
Reiserücktrittsversicherung - Versicherung für den Gast und Betrieb

gessen Sie nicht auch gleichzeitig Ihre Stornobedingungen mitzuteilen (siehe nachstehendes Beispiel Einbau Link - roter Rahmen). Der Gast öffnet über diesen Link direkt das Fenster zur Berechnung des Urlaubs-Stornoschutzes und kann online mit seiner Kreditkarte die Versicherung gegebenenfalls abschließen.
2. Versenden Sie den Link mit jeder Reservierungsbestätigung.
3. Die restlichen Unterlagen, wie z. B. die Schadensmeldung oder Arztattest, benötigen Sie erst, sobald ein Schadensfall bzw. eine Stornierung eintritt.
Für Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den VPS - Verbandszentrale Bozen: 0471 978 321 oder info@vps.bz.it
Beispiel Einbau Link mit passendem Text:
STORNIERUNG: Stornierung: klingt ärgerlich und ist ärgerlich. Schade, wenn Zimmer und/oder Appartements frei bleiben, obwohl andere gerne gekommen wären. Andererseits: jedem kann was dazwischenkommen.
Es steht kein Rücktrittsrecht im Sinne des Konsumentenschutzkodex (Mitteilung gemäß Teil III, Titel III, Abschnitt I, des Konsumentenschutzkodex (GvD 206/2005) zu – dennoch räumen wir Ihnen folgende Stornobedingungen ein: Ab 3 Monate bis 4 Wochen vor Anreise berechnen wir drei Tage vom Reisepreis. Innerhalb der letzten 4 Wochen vor Anreise beträgt die Stornogebühr 80% des Buchungspreises - dasselbe gilt bei vorzeitiger Abreise. Unsere Bitte: Informieren Sie uns rechtzeitig!
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren! Sorgen Sie vor und schließen Sie den „VPS-Urlaubsstornoschutz“ gleich ab:
