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Naturns

Der Fall Lindenhof

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Für bestimmte Größen wird alles möglich gemacht und Tür und Tor geöffnet“, so sagt man in Naturns hinter vorgehaltener Hand. Mit Spannung wurde deshalb der „Punkt Lindenhof“ bei der Gemeindratssitzung vergangenen Montag in Naturns erwartet. Eine Abänderung des Durchführungsplanes à la carte hatte Lindenhof-Hotelier Joachim Nischler serviert. Nicht allen im Naturnser Gemeinderat hat der Abänderungsantrag geschmeckt. Gegessen wurde er dann doch. Mehrheitlich zumindest.

Doch der Reihe nach: Die „Hotel Lindenhof KG des Nischler J. und Co.“, also de facto Lindenhof-Hotelier Joachim Nischler, hat im Frühjahr 2017 der Gemeinde ein Hotelerweiterungs-Projekt vorgelegt. Es ist jenes Projekt, das die bekannten „Hoteltürme“ zum Inhalt hatte und für viel Diskussionsstoff sorgte. Der Durchführungsplan - bereits damals à la Lindenhofcarte - wurde durchgewunken. Die festgesetzten Spielregeln: 5 Meter Grenzabstand zum Schlossweg und 10 Meter Abstand zu den Nachbargebäuden.

Spätestens mit Bauende war klar, dass gleich eine ganze Reihe von Auflagen nicht eingehalten wurden: Der Grenzabstand wurde unterschritten, der Gebäudeabstand nicht eingehalten - und - ein zweites Bauwerk (Whirlpool und Überkopfverglasung Hallenbad, 30 Kubikmeter oberirdisch und 40 Kubikmeter unterirdisch) errichtet, für das es in dieser Form nie eine Genehmigung von der Baukommission gegeben hat. Vor genau zwei Jahren stellte die Gemeinde unter Bürgermeister Andreas Heidegger deshalb eine Abbruchverfügung aus. Bis heute ist dieser nicht nachgekommen worden.

Im Gegenteil: Bei der Gemeinderatssitzung am Montag lag ein Abänderungsantrag des Durchführungsplanes - eine Legalisierung im Nachhinein - der „Hotel Lindenhof KG“ auf dem Tisch des Gemeinderates. Aufgetischt wurden gleich mehrere Dokumente: ein statisches Gutachten von Karl Hell, das „die Abbrucharbeiten .... als statisch sehr problematisch“ schlussfolgerte, eine Einverständniserklärung der Nachbarn und die Archivierung der Akten der Staatsanwaltschaft, die gegen die „Hotel Lindenhof KG“ ermittelt hatte. Am Rande erwähnt: Karl Hell war bereits der beauftragte Statiker der „Hoteltürme“ von Joachim Nischler. Die Sanktion, die der Lindenhof bezahlen muss, beläuft sich genau auf 56.921,12 Euro, eine Summe, die für einen Hotelier dieser Größenordnung leicht zu stemmen sein dürfte.

Fünf Gegenstimmen (Astrid Tappeiner, Evi Prader, Natascha Santer Zöschg, Dietmar Rainer und Tobias Gritsch) und eine Enthaltung (Anna Maria De Castro) standen am Ende der Diskussion, in der vor allem die „Zukunft Naturns“ klar Stellung bezog: „...mit der Mehrheit wird ein Bauvergehen legalisiert. Ein fader Beigeschmack bleibt.“

Und in der Tat:Es bleibt mehr als nur ein fader Beigeschmack. (ap)

Schlanders/Vetzan

Feuerwehrhalle Vetzan – Arbeiten vergeben

Die Baumeisterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrhalle in Vetzan wurden zum Gesamtbetrag von Euro 812.046,33 (Ausschreibungspreis von 748.819,02 Euro, zuzüglich

Das Architektentrio Lukas Wielander, Martin Trebo und Martin Egger haben den Ideenwettbewerb zum Bau der Feuerwehrhalle Vetzan gewonnen und das Ausführungsprojekt erstellt. Nun übernimmt die Firma Zoderer Bau GmbH die Baumeisterarbeiten. Im Bild die geplante Feuerwehrhalle – Ansicht West 63.227,31 Euro als Kosten für die Sicherheit) im Wege des Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben. 15 Firmen wurden eingeladen, ein Angebot zu unterbreiten. Drei Firmen haben termingerecht ein gültiges Angebot eingereicht. Mit einem prozentuellen Abgebot von 12,76% hat die Firma Zoderer Bau GmbH aus Prad das günstigste Angebot vorgelegt. Somit konnte der Gemeindeausschuss am 08. Juni 2021 mit Beschluss Nr.368 das Protokolls des Verhandlungsverfahrens genehmigen und die Baumeisterarbeiten an die Firma Zoderer Bau GmbH zum Gesamtbetrag von Euro 716.497,02 + 10% MwSt., das sind insgesamt Euro 788.146,73, vergeben. Damit kann nach dem Vertragsabschluss mit den Arbeiten zum Bau der neuen Feuerwehrhalle am Ortseingang begonnen werden. (hzg) Vom wind gefunden

Neue Grundrechte

Ferdinand von Schirach, der Anwalt, Bestsellerautor („Schuld“, 2010) Dramatiker („Gott“, 2020) und schreibende Strafverteidiger, plädiert in seinem neuen Buch „Jeder Mensch“ (32 Seiten, im Luchterhand Verlag erschienen) die Charta der europäischen Grundrechte um folgende 6 Artikel zu erweitern: 1. Umwelt: Jeder Mensch hat das Recht, in einer gesunden und geschützten Umwelt zu leben. 2. Digitale Selbstbestimmung: Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Selbstbestimmung. Die Ausforschung oder Manipulation von Menschen ist verboten. 3. Künstliche Intelligenz: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihn belastende Algorithmen transparent, überprüfbar und fair sind. Wesentliche Entscheidungen muss ein Mensch treffen. 4. Wahrheit: Jeder Mensch hat das Recht, dass Äußerungen von Amtsträgern der Wahrheit entsprechen. 5. Globalisierung: Jeder Mensch hat das Recht, dass ihm nur solche Waren und Dienstleistungen angeboten werden, die unter Wahrung der universellen Menschenrechte hergestellt und erbracht werden. 6. Grundrechtsklage: Jeder Mensch kann wegen systematischer Verletzungen dieser Charta Grundrechtsklage vor den Europäischen Gerichten erheben. Zumal die Mütter und Väter der bisherigen Verfassungen (die 1787 beschlossene amerikanische Verfassung und die 1789 während der Französischen Revolution ausgerufene „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“) weder Internet, soziale Medien, Macht der Algorithmen, Künstliche Intelligenz noch Globalisierung gekannt hätten, braucht es nach Schirach diese Ergänzungen. Im Internet kann man eine Petition auf www.jeder-mensch.eu unterschreiben. (hzg)

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