Titel
Die Südtiroler Bestatter warten auf klare Regelungen zu den Bestimmungen in den Bereichen Bestattungswesen und Feuerbestattung. Sie fordern unter anderem eine Vereinfachung der Willensbekundung zur Feuerbestattung. Die vier Bestatter im Vinschgau (von oben): Raimund Polin, „Bestattungen Polin“, Mals Patrizio Bertoldin, „Bestattungen Angelus“, Schluderns Joachim Tonezzer, „Bestattungen Tonezzer“, Schlanders Jonas Chistanell, „Bestattungen Christanell“, Naturns
ment bei einem Notar oder einer Vertrauensperson hinterlegt werden. Dabei ist es wichtig sicherzustellen, dass diese Personen vom eventuellen Tod der/des Betroffenen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, damit sie auch handeln können. Eine Möglichkeit, den Wunsch sicher erfüllt zu bekommen, ist derzeit die Mitgliedschaft im Einäscherungsverein Socrem, einem privaten Verein mit Sitz in Bozen, der gegen eine Anmeldegebühr von 10 Euro und einen jährlichen Beitrag vom 15 Euro (Beitrag für Ehepaare 12,50 pro Person) über Mitteilungen an die jeweiligen Gemeinden dafür sorgt, dass die gewünschte Einäscherung erfolgt. Die Ermächtigung zur Bestattung, auch zur Feuerbestattung und zur Urnenaufbewahrung, stellt die Wohnsitzgemeinde aus.
Vereinfachung
„Wir wünschen uns, dass die Person ohne finanziellen Aufwand ihren Willen zur Feuerbestattung bekunden kann,“ sagt Jonas Christanell, Präsident des Vereins „Trauerhilfe – Südtiroler Bestattungsunternehmen“. Diesem gehören elf Südtiroler Bestatter an, darunter die Vinschger Christanell und Tonezzer. Der Verein setzt sich, wie auch der Gemeindenverband, für eine Vereinfachung der Willensbekundung zur Feuerbestattung ein. Tonezzer geht noch einen Schritt weiter: „Die Menschen sollten ihre Willensbekundungen auch bei den Bestattern deponieren können“, fordert er. Er werde oft darum gebeten. Derzeit sei es allgemein nicht möglich, verbindliche Informationen zu geben. „Vieles im Bestattungsbereich hängt derzeit in der Luft und es ist höchste Zeit, die längst überholten Gesetze aus den 30er und 40er Jahren anzupassen“, so Tonezzer. LR Richard Theiner habe klare Bestimmungen noch innerhalb des Jahres 2012 versprochen.
Kremierung und Kosten
Was kostet eine Feuerbestattung? „Die Kosten für eine herkömmlich Beerdigung mit Sarg, Blumen, Partezettel, Sterbbilder, Todesanzeige, Transport und Gebühren
variieren je nach individuellen Wünschen und Vorstellungen“, sagt Bertoldin. Eine einfache, bescheidene Erdbestattung kostet bei „Angelus“ 1.400 Euro, ohne die Spesen für Todesanzeige und für Graböffnung - diese Gebühr, die Konzessionsgebühren für Grabstätten und Urnenplätze verrechnet die Gemeinde. Die Tarife sind unterschiedlich. Urnenplätze sind günstiger. Die zusätzlichen Verbrennungskosten beziffert Bertoldin mit insgesamt rund 750 Euro. Die Kremation in Bozen wird mit rund 350 Euro verrechnet (der Preis verändert sich je nach Wartezeit und Kühlung). Für den Transport, zweimal von Schluderns nach Bozen und zurück, verlangt er 400 Euro. Dazu kommt noch die Urne (ab 60 Euro). Auf den ersten Blick sei eine Einäscherung zwar teurer als eine herkömmliche Bestattung, so Bertoldin. Doch wenn man alle Spesen rund um Graböffnung, Grabstein, Grabpflege, Gebühren für Grabkonzessionen betrachte, sei ein Urnengrab langfristig gesehen günstiger. Bei einem Grab in der Urnenwand entfällt beispielsweise die aufwändige Grabpflege, was auch möglichen Streitereien unter Angehörigen um die dafür notwendigen Mittel vorbeugen kann. Einen neuen Weg zur Förderung der Feuerbestattung hat die Gemeinde Schlanders eingeschlagen. Sie übernimmt die rund 200 Euro Mehrkosten für die Einäscherung (Differenz zwischen den Spesen für Graböffnung von 130 Euro und jenen für die Feuerbestattung, exklusive Fahrtspesen). „Erd- und Feuerbestattungen sollen gleichwertig sein. Der Preis darf eine Entscheidung nicht beeinflussen“, erklärt Vizebürgermeisterin Monika Wunderer. „Welche Bestattungsform jemand wählt, soll eine freie Entscheidung sein.“ Hilfreich dabei sind Gespräche im Bewusstsein, dass der Tod zum Leben gehört, auf den man vorbereitet sein sollte. Wenn Frau S. die Möglichkeit gehabt hätte, ihren Willen auf einfache Weise zu bekunden, hätte sie es möglicherweise getan. Ihre Nichten fühlten sich im Nachhinein verpflichtet, den Wunsch der Tante zu erfüllen. Nun ruht die Urne mit ihrer Asche im Familiengrab.
31.10.12
Der Vinschger Wind 22-12
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