Flensburg Journal 173 Februar 2017

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Donnerstag 09.02.2017 20:00-21:30 Gospelchor St. Gertrud Gospelsingen macht Spaß und die Seele leicht. Leitung: Helmut Deutschmann, Telefon 3 55 09 Marienhölzungsweg 51 Freitag 10.02.2017 Am 10.02. und 11.02.2017: „Das Valentinspostamt“ im Citti-Park: Verschicken Sie kostenlos Postkartengrüße an Ihre Lieben Langberger Weg 4 10:00-11:00 Bewegung kennt kein Alter Unter der fachkundigen Anleitung von Birte Ingwersen treffen sich Menschen ab 60 Jahren, um Körper und Geist frisch zu halten und zu trainieren. Im Gertrudensaal, Marienhölzungsweg 51 10:00-12:00 „Ansichtssache“– Einzigartige Persönlichkeiten Flensburg Galerie, 2. OG, Vortragssaal, Anmeldung über www.vhs-flensburg.de 13:00-14:00 Büchercafé mit Ausleihe zum Wochenende Kita Sol-Lie, Meisenstr.15 15:00 Broschmann & Finke Theater Company Der kleine Störtebeker Bürgerhaus, Harrislee

Staatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt und Diplompädagogin Sabine Schmidt le Details der Aussage, insbesondere das Auftreten der Betroffenen, ihre Mimik und Gestik wurden dabei nicht erfasst. Jetzt werden bei Sexualdelikten grundsätzlich Vernehmungen mit Video aufgezeichnet. Aufgrund der Aussagen wird die Polizei weiter ermitteln, den Beschuldigten vernehmen, Zeugen befragen und Beweismittel sichern. Nach Abschluss der Ermittlungen gehen die Akten zur Staatsanwaltschaft. Sie muss von der Polizei auch schon während der Ermittlungen eingeschaltet werden, wenn es etwa darum geht, bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss oder einen Haftbefehl zu erwirken. Oberstaatsanwältin Ulrike Stahlmann-Liebelt schildert uns das weitere Verfahren in ihrem Haus. Sie oder einer ihrer Kollegen prüft das Ermittlungsergebnis und entscheidet, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, um ein Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Dazu

sollte man wissen, dass drei von vier Verfahren mangels ausreichender Beweise eingestellt werden, also nicht vor Gericht landen. Das kann für die Opfer unverständlich sein oder sie zusätzlich belasten. Hier können nun die Beratungsstellen wieder Hilfe bieten, in dem sie mit den Betroffenen über die Gründe der Einstellung sprechen. Die sind vielschichtig. Keinesfalls bedeutet es zwingend, dass den Betroffenen nicht geglaubt wird.

„Zeugenbegleitprogramm“ – Psychosoziale Prozessbegleitung Besondere Hilfe bekommen Kinder und Jugendliche, falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. In Schleswig-Holstein, einmalig in der Bundesrepublik, hat seit Mitte der 90er Jahre jeder und jede Betroffene eines Sexualdelikts Anspruch

17:00-18:00 Lachtreff Weitere Infos: Eike Schröder, 0461-27503 Jürgensgaarder Straße 1 17:30-20:00 Einführung Entspannen und Loslassen – bewusst(er) leben vhs-Zentrum an der Nikolaikirche, Anmeldungen über www.vhs-flensburg.de

Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 9.00 - 18.00 Uhr durchgehend, Sa. 10.00-13.00 Uhr

auf Hilfe aus dem „Zeugenbegleitprogramm“. Schon die Kriminalpolizei weist die Betroffenen auf dieses Hilfsangebot hin. Vor, während und auch nach der Gerichtsverhandlung steht eine Betreuungsperson zur Verfügung. Sie erklärt dem Kind oder dem/der Jugendlichen, wie lange ein Verfahren dauert, wie eine Gerichtsverhandlung abläuft, welche Personen dabei anwesend sein werden, wie eine Zeugenvernehmung abläuft und welche Rechte und Pflichten ein Zeuge hat. Auch kann der Betreuer oder die Betreuerin mit dem Kind das Gerichtsgebäude und den Gerichtssaal besichtigen. Am Tage der Gerichtsverhandlung kann das Kind auch während der Aussage begleitet werden. Eine Hilfe kann es sein, die notwendigen Wartezeiten miteinander zu verbringen und zu überbrücken. Nach der Gerichtsverhandlung wird über die Eindrücke gesprochen und das Urteil erklärt. Die Betreuung kann auch darüber hinaus fortgeführt werden. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Vertreterin von ‚WAGEMUT‘ betonen die Vorreiterrolle des Schleswig-Holsteinischen Modells zur Prozessbegleitung. Was bisher eine freiwillige Leistung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa war, wird ab 1. Januar 2017 zu einem verbrieften Anspruch. Ein neues Gesetz macht das möglich. An die ProzessbegleiterInnen werden dabei hohe Qualifikationsansprüche gestellt. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte arbeiten, so Ulrike Stahlmann-Liebelt, ständig daran, diese sensiblen Verfahren für die Betroffenen so belastungsarm wie möglich zu gestalten, auch das eigene Personal ständig fortzubilden und Kinder und Jugendliche durch qualifizierte Pädagoginnen schonend vorbereiten, begleiten und nach dem Prozess betreuen zu lassen. Bedrückende Zahlen zum Schluss: Zirka 600 Sexualdelikte, Kinder und Jugendliche betreffend, werden in Schleswig-Holstein jährlich aktenkundig, 300.000 in Deutschland. Dabei sind zu über 90% Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren betroffen. Die Mehrheit der Taten jedoch bleibt um Dunkeln. Beratungsmöglichkeiten: WAGEMUT, pro familia, Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen, Marienstr. 29-31 in Flensburg. Tel. 0461 90 92 630. www.wagemut.de Bericht und Foto: Dieter Wilhelmy

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FLENSBURG JOURNAL • 2/2017


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