Unser Frohnau 79 (Dezember 2015)

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Frohnau aktuell

Unser Frohnau Nr. 79

Diskussion: Maßnahmen zum Erhalt der Gartenstadt schutz im Bezirksamt Reinickendorf, Marius Helmuth-Paland, der Vorsitzende des Reinickendorfer Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung, Lorenz Weser (CDU) und der Architekt Paul Panter. In einer informativen und konstruktiven Diskussion wurden die besonderen Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Lühr (r., rechtlichen und baulichen 2. Vorsitzender des BürgerverHintergründe, die historieins) und Lorenz Weser (Vorsitsche Entwicklung anhand zender des Ausschusses für von Bauepochen und der Bauwesen und Stadtplanung) aktuelle Handlungsbedarf setzen sich für den Erhalt der diskutiert. Gartenstadt Frohnau ein. Die Erhaltungsverordnung für Frohnau trat mit er Erhalt des Garten- maßgeblicher Unterstützung stadtcharakters unseres der CDU im Jahre 1997 in Ortsteils ist seit vielen Kraft und stellt jeden Abriss, Jahren ein wichtiges Anliegen Neubau oder wesentliche vieler engagierter Frohnau- Veränderung unter Genehmierinnen und Frohnauer. Am gungsvorbehalt. Zusätzlich 9. Oktober 2015 veranstal- bieten die vielen qualifizierten tete der „Bürgerverein in der Bebauungspläne für Frohnau Gartenstadt Frohnau e.V.“ einen starken Schutz gegen gemeinsam mit der CDU eine exzessive Bebauung. Frohnau im Centre Bagatelle „Uns geht es darum, den eine Informationsveranstal- Charakter der Gartenstadt tung zum Thema „Abriss langfristig zu erhalten und die und Neubau von Häusern das Ortsbild prägende Archi– Welchen Einfluss hat die tektur nicht verschwinden Erhaltungsverordnung?“. zu sehen“, erklärte Herr Unter der Moderation von Weser, „wir beobachten, Prof. Dr. Hans-Peter Lühr dass es in letzter Zeit zu referierten zu diesem Thema Abrissen schöner alter der Fachbereichsleiter für Häuser gekommen ist und Stadtplanung und Denkmal- die Neubauten nicht immer

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als passend empfunden werden.“ Unter den vielen interessierten Gästen wurden mehrere Vorschläge diskutiert. Da die Regelungen der Erhaltungsverordnung bei den Bauherren immer mehr in Vergessenheit zu geraten scheinen, werden eine verstärkte Aufklärung zu den bestehenden normativen Rahmenbedingungen sowie ein Leitfaden als Orientierungshilfe gefordert. Dieses Problem hat das Bezirks­amt ebenso erkannt und bereits einen Flyer zur Frohnauer Erhaltungsverordnung herausgebracht. Bei Verstößen gegen die Erhaltungsverordnungen droht ein Bußgeld. Der Bundesgesetzgeber hat hierfür eine Höchstgrenze von 25.000,EUR vorgesehen, die seit Jahrzehnten nicht mehr angehoben worden ist und heute nicht mehr abschreckend wirkt. Die CDU fordert deshalb eine Vervierfachung der möglichen Geldbuße auf bis zu 100.000 Euro. Bereits in die OktoberSitzung der Bezirksverordnetenversammlung wurden diese Vorschläge als Anträge eingebracht (Drucksachen Nr. 1108/XIX-01 und -02) und werden nunmehr weiter beraten. Gordon Huhn


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