Jahresbericht Universität St.Gallen 2019/2020

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HSG-Rektorat wurde neu gewählt Nach der Wahl durch den Senat und den Universitätsrat hat die Regierung des Kantons St.Gallen die vier Prorektorinnen und Prorektoren der Universität St.Gallen für die Amtsdauer 2020 bis 2022 genehmigt.

Im Januar 2019 hat die Regierung des Kantons St.Gallen die Wahl von Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller als künftigem Rektor genehmigt. Prof. Dr. Peter Leibfried (bis 31. Januar 2020: Prorektorat Planung & Entwicklung; ab 1. Februar 2020: Prorektorat Studium & Lehre) und Ulrich Schmid (Prorektorat Aussenbeziehungen) sind bereits seit dem 1. Februar 2019 im Rektorat. Neu gewählt für die Amtsdauer vom 1. Februar 2020 bis zum 31. Januar 2022 wurden Prof. Dr. Monika Bütler und Prof. Dr. Thomas Zellweger. Monika Bütler ist neu für das Prorektorat Institute & Weiterbildung und Thomas Zellweger für das Prorektorat Forschung & Faculty verantwortlich.

Die Prorektorinnen und Prorektoren werden gemäss Universitätsgesetz und Universitätsstatut aus der Mitte der ordentlichen Professorinnen und Professoren gewählt. Aufgabe der Prorektorinnen und der Prorektoren ist es, den Rektor bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen, indem sie Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übernehmen. Die Wahl erfolgt auf Antrag des Senats durch den Universitätsrat und muss von der Regierung genehmigt werden. Die Rektoratsmitglieder werden wie alle akademischen Organe auf eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Das neu zusammengesetzte Rektorat nahm seine Tätigkeit am 1. Februar 2020 auf.

V.l.n.r.: Ulrich Schmid, Thomas Zellweger, Monika Bütler, Bernhard Ehrenzeller, Peter Leibfried


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