Jahresbericht 2016-2017 / Annual report 2016-2017

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des privaten Sektors im Bereich der Grundlagenoder der angewandten Forschung durchgeführt. Teilweise werden mit diesen Projekten auch Doktorandenstellen finanziert.

zierter Beratungs- und Gutachtertätigkeit ent­ sprechen denjenigen der öffentlich finanzierten Forschung. Resultate von Dienstleistungsaufträgen führen indirekt zu Publikationen in Form von Meta­a nalysen, Fallstudien usw.

2. Forschungsprogramme 4. Sponsoring Forschungsprogramme sind ein zentrales Instrument der Forschungsförderung mit öffentlichen Mitteln. Sie stellen zugleich eine wichtige Einnahme­quelle für Universitäten dar, um vor allem die Grund­ lagenforschung, aber auch die praxisorientierte Forschung weiterzuentwickeln und damit den Forschungsauftrag der Universitäten erfüllen zu können. Oft werden im Rahmen von Forschungsprogrammen auch einzelne Stellen, z. B. Nachwuchsstellen oder Doktorandenstellen, finanziert. Die Forschungsförderung erfolgt in der Regel im Rahmen von Auswahlverfahren, bei denen die eingereichten Forschungsprojekte von (meist externen) Gutachtern evaluiert werden. Die staatliche Forschungsförderung umfasst sowohl nationale (z. B. Bundesämter, Schweizerischer Nationalfonds, Kommission für Technologie und Innovation) als auch internationale Wissenschaftsorganisationen (z. B. EU-Forschungs­ programme).

Durch den SNF geförderte Nachwuchsstellen • Michael M. Bechtel, Ph.D., Assistenzprofessor für Politikwissenschaften (bis 31. August 2016)

3. Dienstleistungsaufträge Dienstleistungsaufträge (z. B. Gutachten) werden von Instituten erbracht und getrennt von der Lehre und Forschung umgesetzt. Es handelt sich dabei um zeitlich begrenzte und meist einmalige Aufträge von öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Akteuren mit dem Ziel, eine Expertenmeinung oder einen Wissensgewinn über einen Sachverhalt zu erhalten. Der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit, die Ergebnisse für seine Zwecke zu nutzen, ohne dass die Ergebnisse direkt veröffentlicht werden. Institute sind bei der Durchführung souverän, haben sich aber an die universitären Grundsätze und Richtlinien zu halten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit von durch Dritte finan-

Bei Sponsoring erhalten Unternehmen die Möglichkeit, sich finanziell in den Feldern Lehre, Forschung oder Weiterbildung zu engagieren. Als Gegenleistung erhält der Sponsor beispielsweise die Möglichkeit der Bekanntmachung seines Namens (Logo-Platzierung). Sponsoring wird an der Universität St.Gallen in Betracht gezogen, wenn für Projekte: • keine öffentlichen Gelder zur Verfügung stehen, • diese Projekte einen Mehrwert in der Lehre oder Forschung generieren, • die Freiheit von Lehre und Forschung nicht tangiert wird. Sponsoring erfolgt unter anderem in folgenden Bereichen: Unternehmen sind an der Rekrutierung von Absolventinnen und Absolventen interessiert und wollen ihre Marke als Arbeitgeber an der Universität stärken, indem sie etwa auf der JobPlattform www.hsgcareer.ch Stellen anbieten, ihr Unternehmensporträt aufschalten oder an der Job-Messe «HSG Talents Conference» teilnehmen. Die Einnahmen daraus fliessen wiederum in die Karriere-Services für Studierende. Eine andere Form des Markenaufbaus ist die Unterstützung der Startwoche als Partner.

5. Spenden Spenden sind meist einmalige Beiträge, die zweckgebunden sein können, die aber keiner Gegenleistung im Sinne eines unternehmerischen Ziels dienen. Persönlichkeiten, Stiftungen, Organisationen wie Verbände und Unternehmen wollen mit einer Spende der Gesellschaft etwas zurückgeben und unterstützen daher zum Beispiel den Bildungsbereich. Sie unterstützen etwa ein Lehrprogramm ohne Erwartung einer direkten Gegenleistung. Solche Spenden können an einzelne Institute, beispielsweise über die jeweilige Fördergesellschaft, oder direkt an die Universität gehen.

Strahlkraft zwischen internationaler Vernetzung und regionaler Verankerung | 133


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