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DasAmtsblatt

der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg

Jahrgang 50.07

1. August 2023

87 Standesamt

Amtliche Bekanntmachungen

88 Änderung des Bebauungsplanes „Röhrenwiesen-Erweiterung“ mit Deckblatt Nr. 2

89 Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Niederkümmering –1. Erweiterung

89 Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

90 Antragsfristen für Sitzungen

Informationen aus dem Sitzungsdienst

90 Stadtrat, Sitzung vom 10.07.2023

91 Bauausschuss, Sitzung vom 11.07.2023

Informationen

92 Neu: Die Stadt Hauzenberg jetzt als App

92 Landkreis Passau Kreismusikschule:

Anmeldung für das Schuljahr 2023/2024

93 Beflaggung zur Hauzenberger Dult

93 Ferienprogramm der Stadt Hauzenberg – freie Plätze

93 Augenblick – Kinder- und Jugendfotopreis im Landkreis Passau

94 vhs Hauzenberg – Kurse September

95 Adressen & Öffnungszeiten

Geburten 11.06.2023

Jonathan Albert

Jungwirth

Katharina und Joachim-Albert

Jungwirth

Gießübl 4 A, Hauzenberg

26.06.2023

Antonia Jungwirth

Franziska Dietlmeier und Michael Jungwirth

Staffenöd 3, Hauzenberg b und fürs Leben

23.06.2023

Jennifer Fischer und Florian Feßl

Danglmühle 9, Hauzenberg

09.06.2023

Johann Neubauer

Hafnerstraße 11, Hauzenberg

87 Jahre

25.06.2023

Hermann Schaubschläger Ringstraße 18, Hauzenberg

88 Jahre

18.07.2023

Ludwig Kühberger

Hochfeldstraße 11, Hauzenberg

83 Jahre

14.06.2023

Valentina Franziska

Annabell Anita Täuber

Susanne und Alexander Täuber Pfarrstraße 6, Hauzenberg

27.06.2023

Anthony Jesaja János Pauer

Antonia und János Pauer Redling 4, Hauzenberg

23.06.2023

Ilona Hübbe und Alexander Schätzl Rothmahd 8, Hauzenberg

16.06.2023

Hans Stemplinger

Am Rathaus 6, Hauzenberg

48 Jahre

27.06.2023

Johann Krinninger

Kussersiedlung 23, Hauzenberg

74 Jahre

18.06.2023

Alec Stief

Vanessa Stief und Nicolas Schadenfroh

Am Kalvarienberg 25, Hauzenberg

19.06.2023

Elias Michael Penzenstadler

Magdalena und Michael Penzenstadler

Schadweg 6, Hauzenberg

06.07.2023

Kilian Sonnleitner Jasmin und Florian Sonnleitner

Kollersberger Straße 58, Hauzenberg

30.06.2023

Katharina Schreiner und Thomas Wandl

Glotzing 2 E, Hauzenberg

22.06.2023

Rosemarie Katzinger

Kusserstraße 14, Hauzenberg

82 Jahre

29.06.2023

Waltraud Fischer

Kronreuth 10, Hauzenberg

65 Jahre

07.07.2023

Stefanie Gieber und Simon Peschl

Renfting 7, Hauzenberg

22.06.2023

Max Liebl

Watzlikweg 6, Hauzenberg

72 Jahre

13.07.2023

Klaus-Werner Kraatz

Rachelweg 11, Hauzenberg

78 Jahre h I nwe I s

Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.

Änderung des Be B auungsplanes „ r öhrenw I esene rwe I terung“ m I t d eck B latt n r. 2; Satzungsbeschluss und Inkrafttreten

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Der Bebauungsplan einschl. Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2 a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Der Stadtrat hat am 04.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan RöhrenwiesenErweiterung zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 2.

Der Bebauungsplan soll nun im südöstlichen Bereich um eine Parzelle erweitert werden.

Nach Durchführung der erneuten Bürger- und Fachstellenbeteiligungen und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 11.07.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „Röhrenwiesen-Erweiterung“ als Satzung.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, e rwe I terung der Ortsa B rundungssatzung nI ederkümmer I ng –

1. e rwe I terung; Satzungsbeschluss und Inkrafttreten kräftig. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

Die Satzung einschl. Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die in der Satzung verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.

Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Stadt Hauzenberg, 20.07.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Die Ortsabrundungssatzung soll im Norden hin Richtung Inneröd rechtsseitig erweitert werden. Unmittelbar betroffen ist das Grundstücke Flur-Nrn. 1403 Gemarkung Oberdiendorf mit einer Teilfläche.

Nach Durchführung der erneuten Bürger- und Fachstellenbeteiligungen und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 11.07.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die erste Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Niederkümmering als Satzung.

Gemäß § 34 Abs. 6 i. V. mit § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird die Ortsabrundungssatzung rechts -

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis die Satzung und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2 a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit

Bekanntmachung nach § 50 aB s. 5 des Bundesmeldegesetzes ü B er das wI derspruchsrecht gegen m eldereg I sterauskünfte an p arte I en und wÄ hlergruppen

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das

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Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten übermitteln.

Hauzenberg, den 01.08.2023 Gudrun Donaubauer, 1.Bürgermeisterin a ntragsfr I sten für sI tzungen

— Am 02.08. für die Sitzung des Bauausschusses am 16.08.2023

— Am 04.09. für die Sitzung des Stadtrates am 18.09.2023

— Am 05.09 für die Sitzung des Bauausschusses am 19.09.2023 i nformationen aus dem s itzun G sdienst s tadtrat, sI tzung v O m 10.07.2023

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Hauzenberg –einstimmig beschlossen

Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung stellt der Gemeinderat nach Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten diese in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung. Die Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Hauzenberg wurde für das Jahr 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung beschlossen. Die Entlastung für das Jahr 2021 wurde erteilt. Die Entlastung stellt keinen Verzicht auf Schadenersatz oder Regressansprüche oder disziplinarrechtliche Verfolgung etwaiger Pflichtwidrigkeiten oder strafrechtlicher Konsequenzen dar. In Anwendung des Art. 49 GO hat die Erste Bürgermeisterin an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Berufung der Delegierten für die Seniorenvertretung Hauzenberg –einstimmig beschlossen beirat. Der Stadtrat beschloss, die von den Organisationen vorgeschlagenen Personen als Delegierte in den Seniorenbeirat zu berufen. Als Vertreter aus der Bevölkerung wurden folgende Personen in geheimer Wahl gewählt: Dr. Erich Matthei, Dr. Lutz Erhard, Frau Renate Krieg, Herr Helmut Hoffmann, Frau Monika Jellbauer und Frau Georgina Kummer.

Dorferneuerung Germannsdorf – OT Ruhmannsdorf; Nachtrag Erneuerung Schmutzwasserkanal im Twin-System – einstimmig beschlossen e nde der a mtl I chen Bekanntmachungen

Im Zuge der jetzt durchgeführten Baumaßnahme zur Regenwasserableitung wurde festgestellt, dass der Einbau des neuen Regenwasserkanales zwischen der neu verlegten Wasserleitung und dem älteren, bestehenden Mischwasserkanal auf eine Länge von ca. 200 m wegen der beengten Leitungsführung nicht ohne größere Sicherungs- oder Umlegungsmaßnahmen der WL möglich ist. Wegen der beengten Platzverhältnisse wurde vorgeschlagen, die Verlegung des neuen Regen- und Schmutzwasserkanals in einem platzsparenden Twin-System zu verlegen. Ein geprüftes Nachtragsangebot der Firma Sommer in Höhe von 106.857,81 € brutto wurde vom Stadtrat genehmigt.

Die Amtszeit der Seniorenvertretung in Hauzenberg begann am 1.7.2019 und endete mit Ablauf des 30.6.2023. Die Seniorenvertretung setzt sich zusammen aus der Delegiertenversammlung und dem Seniorenbeirat. Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte den Senioren-

Kindergarten St. Josef Hauzenberg; Finanzierung von pädagogischen Zusatzkräften – einstimmig beschlossen

Der Diözesancaritasverband Passau als Träger des Kindergartens St. Josef beantragte die Finanzierung von zwei zusätzlichen pädagogischen Fachkräften, wel-

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Amtsblatt | 50.07 Informationen aus dem Sitzungsdienst che ab 1. September 2023 zur Betreuung von insgesamt 8 behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindern (alle aus Hauzenberg) in der Einrichtung eingestellt werden sollten. Der Kindergarten gilt als integrative Einrichtung im Sinne des Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG. Die beiden Zusatzkräfte sollten insgesamt für 48 Wochenstunden eingestellt werden. Das geplante Arbeitgeberbrutto im Kindergartenjahr beträgt laut Diözesancaritasverband 72.000 €. Der Anteil der Stadt Hauzenberg daran beträgt 37.440 €. Der Stadtrat stimmte dem Antrag des Diözesancaritasverbandes Passau zur Gewährung von zwei zusätzlichen pädagogischen Fachkräften mit insgesamt 48 Wochenstunden und einem maximalen Arbeitgeberbrutto von 72.000 € zu.

Klageverfahren zur rechtsaufsichtlichen Ersatzvornahme im Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Guppenberg; Entscheidung über weitere Vorgehensweise –Abstimmung 17:5

Die Rücknahme der Klage vom 15.09.2021 zur rechtsaufsichtlichen Ersatzvornahme gem. Bescheid des Landratsamtes vom 12.08.2021 wurde beschlossen. Ebenso soll die Klage gegen den Bescheid zur rechtsaufsichtlichen Beanstandung des Landratsamtes Passau vom 14.06.2021 zurückgenommen werden.

Bauausschuss, sI tzung v O m 11.07.2023

Änderung des Bebauungsplans „Röhrenwiesen-Erweiterung“ mit Deckblatt Nr. 2; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen

2021 wurde im Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan „Röhrenwiesen-Erweiterung“ zu ändern. 2023 erfolgte eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange. Nach Einarbeitung der redaktionellen Anpassungen hinsichtlich der Einwendungen kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung wurde zugestimmt, das Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan „Röhrenwiesen-Erweiterung“ wurde als Satzung beschlossen. Der städtebauliche Vertrag hinsichtlich Erschließung und Eingrünung ist zu schließen. Der Satzungsbeschluss ist im Amtsblatt bekanntzumachen.

Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Niederkümmering; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Der Stadtrat hatte 2022 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Niederkümmering zu erweitern. Die Ortsabrundungssatzung soll nördlich Richtung Inneröd rechtsseitig erweitert werden. Dadurch wird Baurecht für ein Baugrundstück auf einer Teilfläche des Grundstückes FlurNr. 1403, Gemarkung Oberdiendorf, geschaffen. Der Bauausschuss stimmte den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung

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zu und beschloss die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Niederkümmering als Satzung.

Erschließung Bahnhofsgelände Teil II; Vergabe Gleisbauarbeiten –einstimmig beschlossen

Im Juni 2023 wurden die Gleisbauarbeiten hinsichtlich der Bahnquerung ausgeschrieben.

5 Firmen wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben, 2 Firmen gaben ein Angebot form- und fristgerecht ab. Die Vergabe der Gleisbauarbeiten für die Erschließung Bahnhofsgelände Teil ll“ (südlicher Teil) erfolgte an die Firma Bahnbau Wels GmbH (Wels) zu einer Angebotssumme von 57.935,15 € brutto.

Sanierung der Pfarrstraße; Vergabe Pflanzarbeiten und Freiflächengestaltung – einstimmig beschlossen

Im Juni 2023 wurden die Pflanzarbeiten sowie die Freiflächengestaltung im Rahmen der Sanierung der Pfarrstraße beschränkt nach VOB ausgeschrieben.

3 Firmen gaben ein Angebot form- und fristgerecht ab. Die Vergabe der Pflanzarbeiten und Freiflächengestaltung in der Pfarrstraße erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, Andreas Greulich, Gartenbau aus Thyrnau, zu einer Angebotssumme von 80.107,23 € brutto.

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Fertig, viel Spaß beim Entdecken der App!

Wichtige Nachricht an alle Vereine, Organisationen und Einrichtungen: Haben Sie sich schon registriert? In der Heimat-Info App erreichen Sie alle Hauzenberger ganz einfach.

Ensembles und Chöre. Für Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren bietet die Musikschule folgende Fächer an: Musikalische Früherziehung (4–6 Jährige) und Musikalische Grundausbildung (6–8 Jährige). Die Musikschule gewährt Familienermäßigung und auf Antrag auch Sozialermäßigung. Auch die Abrechnung von „Bildungsgutscheinen“ ist möglich. Anmeldeformulare gibt es auf unserer Homepage unter: www.landkreis-passau.de/musikschule. Sehr gerne senden wir Ihnen auch ein Anmeldeformular postalisch zu. Sie können dieses unter musikschule@landkreis-passau.de oder 0851/397-622 anfordern.

Unter diesem Motto haben wir die „Heimat-Info“ App vor wenigen Wochen eingeführt. In der App werden Sie tagesaktuell über Neuigkeiten aus der Gemeinde oder über Aktuelles und Veranstaltungen unserer Vereine und Organisationen informiert. Auch Informationen, wie z.B. Online-Anträge oder unseren Abfallkalender, können Sie in der App abrufen. Wenn Sie die Heimat-Info App noch nicht auf Ihrem Smartphone geladen haben, können Sie sich diese jetzt kostenfrei und ohne Registrierung herunterladen.

Schritt 1

Downloaden Sie die Heimat-Info App auf Ihr Smartphone.

Für Informationen zur Registrierung Ihres Vereins oder Ihrer Einrichtung kontaktieren Sie bitte das Team von Heimat-Info (0152/37390728, info@heimat-info.de) oder Frau Lenz (08586/3032, theresa.lenz@hauzenberg.de) von unserer Verwaltung.

Hauzenberg, 20.07.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin a nmeldungen für das neue s chuljahr 2023/2024

Die Musikschule im Landkreis Passau bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zahlreiche instrumentale und vokale Fächer an. Zudem gibt es Spielgruppen,

Um den Start in das neue Schuljahr möglichst reibungslos und ohne Zeitverzögerung planen zu können, bitten wir um die Rücksendung der Anmeldungen noch vor dem 1. September 2023. Sie erleichtern uns damit die Planung und Einteilung, gegebenenfalls auch die Berücksichtigung von Wunschtagen bzw. -zeiten. Auch die Vergabe von Leihinstrumenten wird dadurch deutlich optimiert.

Für weitere Informationen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Kurt Brunner M.A. Schulleiter

Hauzenberger

11.bis 15.Augu

Beflaggung zur h auzen B erger d ult

Im Rahmen der 54sten Hauzenberger Dult findet am Freitag, den 11. August um 17.00 Uhr der traditionelle Festzug vom Rathaus bis zum Festplatz statt. Hierzu möchten wir die gesamte Bevölkerung recht herzlich einladen, unsere Hauzenberger Vereine mit viel Applaus zu begleiten. Gleichzeitig bitten wir alle anliegenden Hausbesitzer anlässlich dieses Umzuges mit der Stadtfahne die Gebäude zu schmücken.

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