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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
from iJA 25 Mai 2023
BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE AUFHEBUNG DER BESCHLÜSSE ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „FERIENDORF GRAFENAU“ IN GRAFENAU MIT PARALLELER ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Der Rat der Stadt Grafenau hat in seinen Sitzungen am 21.05.2019 und 10.12.2019 beschlossen, für das Teilgebiet in Grafenau, welches wie folgt umgrenzt ist im Norden durch die Grundstücke Fl.Nrn. 474, 473, 472, 471 und 468 Gemarkung Rosenau, den Gemeindeweg Fl.Nr. 595 Gemarkung Grafenau und die Grundstücke Fl.Nrn. 599 und 596 Gemarkung Grafenau, im Westen durch das Grundstück Fl.Nr. 596 Gemarkung Grafenau, den Gemeindeweg Fl.Nr. 595 Gemarkung Grafenau und die Grundstücke Fl.Nrn. 594, 593/1, 593 Gemarkung Grafenau, im Süden durch die Kreisstraße FRG 9, das Grundstück Fl.Nr. 591 Gemarkung Grafenau, die Guldenstraße, die Grundstücke Fl.Nrn. 528/3, 528/1, 527, 529/1 und nochmals die Guldenstraße, im Osten durch den Gemeindeweg Fl.Nr. 475 Gemarkung Rosenau und die Grundstücke Fl.Nrn. 600, 600/2, 600/3, 600/4, 600/5, 528, 528/2, 585 Tfl. und 595 Tfl. jeweils Gemarkung Grafenau umfasst, einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Feriendorf Grafenau“ aufzustellen. Zugleich wurde die Anpassung der
Darstellungen des städtischen Flächennutzungsplanes an den aufzustellenden Bebauungsplan im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) beschlossen. Allgemeines Ziel der Planung war, im Rahmen einer projektbezogenen Angebotsplanung mit der Ausweisung eines Sondergebietes „Ferienhausgebiet“ im Plangebiet die bauleitplanerischen Voraussetzungen für einen Ferienpark mit bis zu 200 Chalets und einem Zentralgebäude mit Rezeption, Gastronomieflächen, Pool- und Wellnessbereichen, Shop und ca. 20 Doppelzimmern zur Deckung fehlender Übernachtungskapazitäten im touristischen Bereich zu schaffen.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 12.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zum Bebauungsplan-Vorentwurf in der Fassung vom 05.12.2019 hat in der Zeit vom 20.12.2019 bis zum 30.01.2020 stattgefunden. In seiner Sitzung am 23.06.2020 hat der Rat der Stadt Grafenau den Entwurf für den Bebauungsplan in der Fassung vom 10.06.2020 gebilligt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der Zeit vom 15.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 erfolgt. In seiner Sitzung am 10.08.2021 hat der Rat der Stadt Grafenau den geänderten Entwurf für den Bebauungsplan in der Fassung vom 19.07.2021 gebilligt. Der geänderte Entwurf wurde in der Zeit vom 16.09.2021 bis zum 06.10.2021 erneut öffentlich ausgelegt und zu dem geänderten Entwurf erneut die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der vorstehenden Bauleitplanung ist in der folgenden Planskizze dargestellt.
Das ursprüngliche Planungskonzept für das Plangebiet wird von der Stadt Grafenau nicht mehr weiterverfolgt.
Der Rat der Stadt Grafenau hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 daher beschlossen, die oben genannten Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feriendorf Grafenau“ in Grafenau vom 21.05.2019 und 10.12.2019 aufzuheben und das oben genannte Bauleitplanverfahren einzustellen.
Dieser Beschluss wird hiermit entsprechend § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internet auf der Homepage der Stadt Grafenau unter dem Link www.grafenau.de/stadt-grafenau/ rathaus-service/bauleitplanung/bauleitplaene-in-aufstellung veröffentlicht.
Grafenau, den 26.04.2023
STADT GRAFENAU
Mayer
1. Bürgermeister
ENDE DES AMTLICHEN TEILS