Familien sind die Kinder desjenigen Ehepartners im Nachteil, der zuerst verstirbt. Das riecht nach verletzten Gefühlen und Ärger. Klären Sie das zu Lebzeiten und machen Sie ein Testament. Wenn Sie zudem einen Ordner mit allen Informationen über Versicherungen, Konten, Depots, Schließfächern etc zusammenstellen, beglücken Sie Ihre Erben zusätzlich. Doch Obacht: Vererben sollte nicht Ihr Lebenszweck sein! Also nicht in Gedanken an die Lieben schon vor dem Tod auf Sparflamme leben. Besser: Genießen Sie Ihr Leben!
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letzte | Das Hemd hat
Birgit Wetjen ist Chefredakteurin des Magazins „Courage“ und Autorin des Buches „Just Money“
138 · turi2 edition #18 · Kapital
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keine Taschen – wie mache ich meinen Lieben posthum eine Freude, Birgit Wetjen?
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Sie möchten, dass sich Ihre Lieben nach Ihrem Tod so richtig zoffen? Vor Gericht ziehen und schmutzige Wäsche waschen? Dann hätte ich eine Idee: Machen Sie es doch wie Pablo Picasso! Der Meister der Malerei weigerte sich nämlich, ein Testament aufzusetzen. Offenbar hat er sich schon zu Lebzeiten genüsslich ausgemalt, wie die Hinterbliebenen sich zerfleischen, um möglichst viel von seinem Nachlass zu raffen. Sein Plan ging auf. Die Erbsache Picasso beschäftigte die französischen Gerichte über Jahre, allein die Anwälte sollen 30 Millionen Dollar in Rechnung gestellt haben. Und die Lieben? Sahen sich wohl nur noch vor Gericht. Das wollen Sie nicht? Gut so. Dann rate ich Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrem Nachlass zu beschäftigen. Auch wenn Sie nicht solch ein Vermögen angehäuft haben und Ihre Familienverhältnisse überschaubarer sind: Kümmern Sie sich darum, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen passiert. Sprechen Sie mit Ihren Lieben über Ihre Ideen und Wünsche – und sorgen Sie dafür, dass alles rechtssicher geregelt ist. Beim Erben, so die Erfahrung von Rechtsanwälten, geht es selten nur um Geld, sondern um Emotionen. Da platzen alte Wunden auf, auch und vor allem unter Geschwistern. Wie Sie das vermeiden? Haben Sie keine Angst, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen! Der erste Schritt ist immer eine Bestandsaufnahme. Was gehört zum Erbe und wer wird entsprechend der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt? Passt das zu Ihren Vorstellungen? Unverheiratete Partner etwa erben ohne Testament nichts, bei kinderlosen Paaren erben dann die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen mit. Und bei Patchwork-