GEMEINDE
Beschlüsse: Trofaiach Plus-Card: Änderungen gibt es bei der Trofaiach Plus Karte bereits ab 1. Oktober 2016. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde um die Bezieher der Brennstoffaktion des Sozialhilfeverbandes erweitert. Bei den Vergünstigungen entfällt der 20 Euro Energiegutschein, weil es durch die Einführung der ÖKO-Strompauschale sonst zu einer Doppelförderung gekommen wäre. Mit dem ÖKO-Stromgesetz erspart sich der Stromkunde, der von der GIS befreit ist, zwischen EUR 58,00 und EUR 91,00 netto im Jahr. Gratis ist künftig für die Trofaiach Plus Kartenbesitzer das Entleihen von Medien in der Stadtbücherei (Jahresgebühr). Anspruchsberechtigte: • Ausgleichszulagenbezieher • Bezieher der Wohnungsunterstützung • Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind • Personen, die von der Radio- und Fernsehgebühr befreit sind • Personen, die den aktuellen Richtsatz der Brennstoffaktion des Sozialhilfeverbandes Leoben nicht überschreiten Gratis: Freibad, Hallenbad, Citybus, gMeinBus, Bücherei-Jahreskarte, Veranstaltungen der Gemeinde, Stadtmuseum, Schulhefteaktion, Schulwochenaktion, Ferienaktion Unterstützung für Studenten: Als gänzlich neue Förderung hat der Gemeinderat die Einführung einer Studentenförderung beschlossen. Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Trofaiach behalten, wird ein jährlicher Zuschuss von EUR 60,00 (pro Semester EUR 30,00) in Form von Reitingtalern ausbezahlt. Und das bis zum 24. bzw. 25. (Ausnahmefälle) Lebensjahr, wenn der entsprechende Studienerfolg nachgewiesen wird. Vorzulegen in der Bürgerservicestelle (Rathaus, Erdgeschoß) ist ein Ausdruck des Studienerfolgsnachweises des jeweils abgelaufenen Semesters, der die erfolgreiche Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTSPunkten (bzw. 4 Wochenstunden) dokumentiert. Der Zuschuss wird das erste Mal für das Wintersemester 2016/2017 im Zeitraum vom 1. bis 31. März 2017 ausbezahlt. Die Auszahlung des Sommersemesters findet vom 1. bis 31. August statt. Diese Zeiträume bleiben auch in den kommenden Jahren gleich.
Höhere Förderungen: Der Gemeinderat hat die bisher geltenden Wirtschaftsförderungsrichtlinien aufgehoben und durch neue ersetzt, die ab 1. Jänner 2017 gelten. Es wurden verstärkte Anreize zur Belebung der Innenstadt geschaffen. Im Bereich Mietenzuschuss-Innenstadt wurden sowohl die Fördersätze als auch die Förderdauer erhöht. Die Gründerprämie für neue Innenstadtbetriebe wurde verdoppelt. Mietenzuschüsse-Innenstadt EUR 300,00 bis 75 m2 EUR 400,00 über 75 m2 2 x maximal EUR 4.800,00 Arbeitsplatzförderung EUR 600,00 für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz (ab 2016) Lehrlingsförderung EUR 300,00 für jeden neu geschaffenen Lehrplatz pro Ausbildungsjahr (ab 2016) Gründerprämie EUR 500,00 für alle EUR 1.000,00 für Innenstadt Details auf www.trofaiach.at oder beim zuständigen Sachbearbeiter im Rathaus Marcel Hegedüs, 0699 1300 5208. Die bisher geltende Friedhofsordnung wurde aufgehoben und durch die Friedhofsordnung 2017, die ab 1. Jänner 2017 gelten wird, ersetzt. Es wurde sowohl der Leistungskatalog erhöht (so sind zum Beispiel ab 2017 „Baumbestattungen“ möglich), als auch die Benützungsdauer neu definiert. So ist es möglich, die Grabnutzung wahlweise für 3, 5 oder 10 Jahre zu bestimmen:
Benützungsgebühren Leistung/Produkt
Dauer des Nutzungsrechtes 3-jährig
5-jährig
10-jährig
Einfaches Grab (2 Leichname)
100,-
150,-
300,-
Doppeltes Grab (4 Leichname)
200,-
300,-
600,-
Mauergrab (je lfm.)/ Gruft (je lfm.)/ Urnengrab
100,-
150,-
300,-
Urnenwandnische
200,-
300,-
600,-
Baumbestattung (Neu)
800,- (einmalig, all in)
Arbeitsentgelte Arbeitsstunde (sonstige Arbeiten)
50,-
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