Baugenehmigung für Müllplatzüberdachung? D
as Steiermärkische Baugesetz 1995 spricht bei Bauwerken immer von baulichen Anlagen. Diese sind Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind. Also vereinfacht gesagt, gehört sehr Vieles zu diesem Begriff. Wichtig ist auch die Betrachtung, ob es den Nachbarn in seinen Rechten einschränkt oder ihn belästigt. Viele kleinere Baumaßnahmen fallen unter die bewilligungsfreien, meldepflichtigen Bauwerke. Zum Beispiel Flugdächer bis 40 m² Dachfläche, Gartenhütten bis 40 m² Gebäudefläche, Swimmingpools bis 100 m³ Wasserinhalt, kleine Heizungen bis 8 kW Leistung, Solaranlagen bis 100 m² Fläche usw. Schwieriger
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Helmut Orthacker, Leiter der Abteilung Bauen
wird es bei Änderungen des Geländes, wie bei Abgrabungen oder Aufschüttungen. Diese können sehr wohl den Nachbarn berühren oder die Abflusssituation ändern. Solche Vorhaben sind nicht bewilligungsfrei, sie sind anzeigepflichtig und die Nachbarn (alle die an das Grundstück angrenzen) müssen auf den Unterlagen unterschreiben. Zäune, Einfriedungen, Stützmauern, Steinschlichtungen nehmen eine besondere Stellung ein. Zäune zum Nachbarn hin bis 150 cm sind meldepflichtig. Einfriedungen zur Straße hin und Stützmauern jeweils bis 150 cm Höhe sind anzeigepflichtig. Alles Übrige ist bewilligungspflichtig mit Bauverhandlung. Auch bewilligungsfreie Vorhaben müssen hinsichtlich ihrer gestalterischen Ausführung geprüft werden. Diese Aufgabe wird vom Trofaiacher Gestaltungsbeirat übernommen (www.trofaiach.at/gestaltungsbeirat.html) Kurzum: Kleine Müllplatzeinhausungen mit Dach werden unproblematisch sein, diese Art von Bauten für Mehrfamilienhäuser sind aber zu genehmigen. Was nach komplizierter Theorie klingt, kann durch ein persönliches Gespräch oder einen Anruf im Bauamt sehr schnell geklärt werden.
Ihre Ansprechpartner für Bauwerke aller Art Ing. Helmut Orthacker: Tel: 03847/2255269, Mail: helmut.orthacker@trofaiach.at Renate Landl: Tel: 03847/2255223, Mail: renate.landl@trofaiach.at Sandra Nadrag: Tel: 03847/2255270, Mail: sandra.nadrag@trofaiach.at