DIE TCS EXPERTIN
Falsche Sparsamkeit kann teuer werden Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, fährt gefährlich. Dabei bleibt nicht nur die Sicherheit auf der Strecke, es droht sogar ein Ausweisentzug. TEXT ANNE WEGMÜLLER
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ugegeben: Die Winter hierzulande – vor allem im Flachland – sind nicht mehr das, was sie einmal waren. Mit wenigen Ausnahmen sind die Strassen, vor allem in den Städten und Agglomerationen des Mittellandes, schnee- und eisfrei. Und so verzichten ein paar Autofahrer darauf, Winterreifen zu montieren. Dies ist zulässig; unsere Gesetze schreiben – anders als teilweise andere Alpenstaaten – nicht vor, dass Autos im Winter nur mit Winterreifen fahren dürfen. ANNE WEGMÜLLER Funktion: Rechtsschutzjuristin und Leiterin der Fachgruppe Strassenverkehr, Haftpflicht & Versicherungen Beruf: Rechtsanwältin Alter: 31 Jahre Kontakt: experte.rs@tcs.ch
Aber aufgepasst – falsche Sparsamkeit kann teuer werden. Denn es gilt auch hier: Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem Zustand verkehren und der Lenker muss das Fahrzeug in jeder Situation beherrschen. Zudem muss sich jedermann im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.
Harte Strafen Diese Bestimmungen zur Verkehrssicherheit sind schnell einmal missachtet. Und die Konsequenzen können gravierend sein. Wer mit Sommerpneus auf schneeund/oder eisbedeckter Fahrbahn unterwegs ist und einen Unfall verursacht oder den Verkehr behindert, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht Bussen, in krassen Fällen gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Einige Jahre zurück hat das Bundesgericht bestätigt, dass sich ein Lenker strafbar machen kann, wenn er auf einer vereisten Strasse mit Sommerpneus unterwegs ist. Der Lenker war bei winterlichen Verhältnissen ins Schleudern geraten und in zwei parkierte Autos geschlittert. Er hätte die relativ steile Strasse nicht mit Sommerreifen befahren dürfen
und wurde mit 320 Franken gebüsst.
Ausweisentzug Hinzu kommt, dass bei solchen Fällen auch die Administrativbehörden zum Zuge kommen und gegen fehlbare Lenker eine Verwarnung oder gar einen Ausweisentzug aussprechen können. Schliesslich ist zu beachten, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzen oder Regress nehmen darf, wenn ein Lenker wegen der ungeeigneten Ausrüstung des Fahrzeugs einen Unfall verursacht und anderen Personen Schaden zufügt. ◆
TIPPS
1.
Winterreifen von O bis O – von Oktober bis Ostern
2. 3.
Mindestens 4 Millimeter Profiltiefe
4. 5.
Genügend Zeit für Fahrt einplanen
Bei Schnee und Eis besonders vorsichtig fahren
Bremsweg kann sich auf Eis und Schnee vervielfachen
KEYSTONE
Sommenpneus im Winter Wer so einen Unfall verursacht, muss mit Konsequenzen rechnen.
Oktober 2015 | touring
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