19. April 2012 | CampCar 3
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Ratgeber Camping Urs-Peter Inderbitzin
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Zur Sicherheit immer angegurtet bleiben
Starkes Campingshop-Team (v.l.): Barbara Zumsteg, Sohn Gordan Bitter und Jeannette Bitter.
Shop im Fricktal Seit anfangs 2011 finden Campeure im Fricktal rund 3000 Artikel bei Kreher Camping-Shop in Mumpf.
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Der Name Kreher ist in der Campingbranche – mindestens im Baselbiet – ein Begriff, existierte dieses Familienunternehmen in Augst doch seit 30 Jahren. Anfangs 2011 hat das Ehepaar Kreher den Betrieb in jüngere Hände, an Anton und Jeannette Bitter, übergeben. Geblieben sind der gute Name und die fachliche Beratung, gewechselt hat aber der Standort. Weil das Ehepaar Bitter in Wallbach seit Jahren ein gut gehendes Unternehmen, die A. Bitter & Sohn Transport AG, betreibt und im nahe gelegenen Mumpf eine neue Halle erstellen konnte – das Grundstück war bereits im Besitz von Bitters –, war es naheliegend, auch den Campingshop dort weiterzuführen.
Über die Schulter geguckt | Warum gerade ein Campingshop? «Wir sind beide seit Jahren Camper und besitzen einen Wohnwagen, der auf dem TCS-Camping «Fontanivas» in Disentis steht», erzählt Jeannette Bitter. Auch wollten die beiden neben dem Transportgeschäft ein zweites Standbein haben. «Mein Mann Toni hat sich bei Kre-
hers fast ein Jahr lang eingehend in die Branche einarbeiten lassen», so Jeannette Bitter weiter. Als gelernter Mechaniker bringt Anton Bitter auch ideale Voraussetzungen mit, kann er doch gewisse Installationen wie Solar- und Satellitanlagen oder Mover gleich selber ausführen. Der Online-Shop, wo an die 10 000 Artikel zu finden sind, ist laut Jeannette Bitter erst im Aufbau. So kommen zurzeit die meisten Kunden noch in den grossen, übersichtlich gestalteten hellen Laden an der Hauptstrasse in Mumpf. «Das wird sich nach und nach aber ändern und die Produkte werden mehrheitlich online bestellt», ist Jeannette Bitter überzeugt. Wenn einer der rund 3000 Artikel im Laden nicht erhältlich ist, wird er in längstens zwei Wochen geliefert; Lieferanten sind Frankana und Fritz Berger.
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Peter Widmer CampCar-Info Den TCS-Campingmitgliedern gewährt Kreher Camping-Shop GmbH das ganze Jahr über 10% Rabatt auf Zubehör bei einem Mindesteinkauf von 50 Fr. Am 12./13.5.12 Maifest mit Vorführung der neuen Linie von Gas-Grillgeräten. www.camping-shop.ch.
Bald sind die Campingfreunde wieder in alle Richtungen unterwegs. Bei langen Fahrten oder nach Stunden im Stau könnte man dazu verleitet sein, im Wohnbereich des Campingfahrzeuges ein Nickerchen zu machen. Auf einem Parkplatz ist dies ohne weiteres zulässig. Ein Turboschlaf von 15 Minuten kann bei grosser Müdigkeit Wunder wirken. Aber wie ist es während der Fahrt? Dürfen sich Mitfahrer ins Bett legen und schlafen? Beim Wohnwagen ist dies ohne weiteres klar: Von Gesetzes wegen ist es verboten, sich während der Fahrt im Wohnwagen aufzuhalten. Ein kleines Nickerchen ist deshalb während der Fahrt nur im Sitz des Zugfahrzeuges und nur angegurtet zulässig. Auch im Wohnmobil besteht die Pflicht, dass Fahrer und Mitfahrer stets angegurtet sind, wenn das Fahrzeug nicht gerade auf einem Parkplatz steht. Dies gilt nicht nur für den Lenker und den Mitfahrer im Fond, sondern auch für die Passagiere im Wohnbereich. Sich während der Fahrt im Bett gemütlich einzurichten, ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich. Gleiches gilt, wenn man sich schnell im Kühlschrank etwas zu trinken holt. Bei einem scharfen Bremsmanöver besteht ernsthafte Verletzungsgefahr. Auch Kinder sollte man während der Fahrt keinesfalls im Wohnbereich herumtollen lassen. Zu beachten ist auch, dass für Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, auch im Wohnbereich eine geeignete Kinderrückhaltevorrichtung, etwa ein Kindersitz, verwendet werden muss. Bleibt noch der Hund oder die Katze: Es gibt zwar keine Anschnallpflicht für Tiere im Wohnmobil, doch sollten auch diese sicher verstaut werden. Hier hilft eine Hundebox oder ein fixierter Katzenkorb; alternativ kann der Hund auch mit Gurten gesichert und hinter einem Sitz gegen die Fahrtrichtung platziert werden. Auf dem Schoss oder in den Armen hat ein Tier nichts zu suchen.
Der Autor ist Jurist und Bundesgerichtskorrespondent.