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Copyright: Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass der Einsatz von PV-interaktiv Beispielen bzw. Dateien auch in überarbeiteter Form nur möglich ist, wenn eine aktuelle Schullizenz vorliegt bzw. die approbierten Bücher im Rahmen der Schulbuchbestellung erworben wurden. Mit dem Erwerb einer Schullizenz sind alle oben angeführten Einsatzmöglichkeiten - kopieren, verändern, drucken etc. – erlaubt. Einzelbestellungen berechtigen nicht, die Dateien im Unterricht, in welcher Form auch immer, zu verwenden.

11. Auflage Jänner 2014, © 2014 Herausgeber und Verleger - für Konzept, Text und Inhalt verantwortlich: Mag. Thomas Schöpf, Lohbachufer 23 , 6020 Innsbruck  Telefon: 0650/3184034;  E-Mail: pv-interaktiv@chello.at Mag. Gerhard Pflügelmayr, Kobling 9, A-4113 St. Martin/Mkr.  Tel/Fax: 07232/2887  Mobil: 0664/1254000  E-Mail: rw-interaktiv@utanet.at Infos auch im Internet: www.rw-interaktiv.at und www.rw-interaktiv.com Schulbuchnummer: 116.474 Anhangliste - approbiert seit 2004 – für HAK, HUM und HTL Layout, Grafik: Grinzinger, Karl-Wiser-Straße 28, 4020 Linz Ein Danke für die Unterstützung den zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, die beim Aufbau, der Weiterentwicklung und Verbesserung des Lehrbuches PV-interaktiv mithelfen bzw. mitgeholfen haben. Sämtliche Rückmeldungen, Anregungen, aber natürlich auch Lob und konstruktive Kritik helfen uns sehr in unserem Bemühen, PV-interaktiv als lebendiges, zeitgemäßes und dynamisches Lehrmittel weiterzuentwickeln. Wir wünschen hiermit allen Kolleginnen und Kollegen und auch den Schülerinnen und Schülern viel Freude und Erfolg bei der Arbeit mit PV-interaktiv.


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RW-interaktiv • Info

2014

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RW-interaktiv 2014 Die Schulbücher (gedruckt und digital) für Rechnungswesen mit DVD und SbX – auch für die neuen Lehrpläne in HAK, HUM und HTL:  

jedes Thema, jedes Kapitel, jede Datei - nur einen Mausklick entfernt in digitaler Form: im Netzwerk, am Laptop, am Lehrer PC, im Konferenzzimmer, im Klassenzimmer, am PC zuhause, am Handy. am, IPhone, am iPad, am Tablet ... als Schulbuch in gedruckter Version

Ihre Vorteile:        

digitalisierte Beispiele ermöglichen zeitgemäße didaktische Impulse Infoinseln und Indexsteuerung bieten schnellen Zugriff mittels Hyperlinks auf sämtliche Dateien und Webinfos beleg- und fallorientiert netzwerkfähig (Installation auf Schulserver) aktuelle und veränderbare Beispiele machen neue Aufgabenstellungen in kurzer Zeit möglich methodisch aufbereitet für Laptop- und Beamerklassen bzw. computerunterstützten Unterricht/CRW Didaktische Impulse gibt es in unseren österreichweiten Seminaren Kompetenzorientierung und Berücksichtigung der Bildungsstandards

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RW-interaktiv.at Flyer RWI 2014 Flyer PVI-14 Kaufmann von Venedig Animoto PV-interaktiv 14 ATS-Digilektionen Scoop it


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RW-interaktiv 2014 HEUTE schon für MORGEN lernen: RWi-Phone und RWi-Pad

RW 2.0: Gamebased-Learning, Webbased-Learning www.ats.eu.com 

„Der Kaufmann von Venedig“ ein RWI-Planspiel (Multiuser-Online-Spiel) für Einsteiger und Fortgeschrittene L@rnie-Award 1. Preis 2011; Constantinus 2011 1. Preis, 1. Preis MedeaAward (2011, Brüssel, 28 Nationen); Preise; Folder Produktentwicklung: Prof. Mag. Uwe Gutwirth uwe.gutwirth@elsnet.at Wir gehen an die historischen Wurzeln der Buchhaltung.

NEU 2014/15: „Der Kaufmann von Venedig“ als Brettspiel (Einführung in die doppelte Buchhaltung, inkl. Didaktik) integriert in „RWI-DOPPIK kompetenzorientiert“ (Unterrichtsmittel eieigener Wahl: Schulbuchnummer 165.779, Anhangliste)

Fish-Market L@rnie-Award-Preisträger 2010 Das betriebswirtschaftliche Onlinespiel „Fish-Market“ ist eine Kombination aus strategischer Unternehmensplanung, Rechnungswesen und Ökologie.

RWI-Wissensralley: Link Überprüfen Sie Ihr Wissen in RW, BW, PV, Informatik, …

Langjährige Zusammenarbeit von RW-interaktiv mit der CPU-Informatik GmbH ist im Lieferumfang der PV-Interaktiv Lehrer-DVD enthalten. …………………für Schulen bzw. Übungsfirmen ermöglicht Schülerinnen und Schülern ein praxisnahes Arbeiten mit dem am österreichischen Markt etablierten Branchenstandard bei Lohn-/Gehaltskontrollsoftware – ab sofort auch als APP verfügbar.

RW-interaktiv – Vera F. Birkenbihl Das didaktische Konzept gehirn-gerechten Lernens und Lehrens – Doppelcheckliste - von Vera F. Birkenbihl ist ein wesentlicher Bestandteil unserer RWI-Buchreihe. Vera F. Birkenbihl (1946-2011): Bestseller-Sachbuchautorin „Stroh im Kopf“ „Trotzdem Lehren“ „Storytelling“ usw. Managementtrainerin, Leiterin des Institutes für gehirn-gerechtes Arbeiten - zu ihren Kunden zählten schon in den 1980-iger und 1990-iger Jahren BMW, Hewlett Packard, Mercedes Benz, Procter&Gamble, Siemens, Sony u.v.a.)

Weitere „Erfrischende Neuigkeiten entnehmen Sie bitte unseren Webseiten: www.rw-interaktiv.at (Produkte) bzw. www.rw-interaktiv.com (Didaktik)

Viel Erfolg mit RW-interaktiv Ihr RWI-Team


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PV-interaktiv 2014 • Index

www.rw-interaktiv.at

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Index GRUNDLAGEN                  

Informationen: Bildungsstandards, Kompetenzorientiertes Unterrichten Einstieg Brutto - Netto Sozialversicherung Lohnsteuer Überstunden Sonderzahlungen Sechstelbestimmung Lehrlingsentschädigung Lohnabhängige Abgaben Verbuchung von Löhnen/Gehältern Freibetrag – Arbeitnehmerveranlagung Arbeitnehmerveranlagung- Übungen Prekäre Arbeitsverhältnisse Sachbezüge Aufwandsentschädigungen Wichtige Fakten – Sozialversicherung Wichtige Fakten Lohnsteuer

0 1 2 3 6 9 12 13 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

ZUSÄTZLICHE ÜBUNGSBEISPIELE    

Einfache Übungen Übungen - Überstunden Übungen - Sonderzahlungen Übungen – Aufwandsentschädigungen, Sachbezug, gemischt

25 26 27 28

FALLBEISPIELE (CRW)   

Fallbeispiel Steiger Electronics cpulohn.xpress NEU: Fallbeispiel: Personalverrechnung in einer Steuerberatungskanzlei

29 30 31

ANHANG  

Kopiervorlage - Abrechnung ABC-Liste

36 37

LINKS und DOWNLOADS  

Liste aller Downloads und Links Digitale Bibliothek (Issuu)

LÖSUNGEN  

Lösungen der Übungsbeispiele (Endergebnisse) Lösungen im Web

RW 2.0 Tipps: Cloudcomputing führen Sie zu webbasierten Programmen und Arbeitshilfen – Web 2.0 Lösungen: cpulohn.at / epunet.at / bookamat.com / prosaldo.net


© RW 2.0 Index

PV-interaktiv 2014  Hinweise

PV-interaktiv 2014-Informationen

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Bildungsstandards und kompetenzorientiertes Unterrichten sind zwei Säulen der Berufsbildenden Schulen in Österreich. Die Personalverrechnung als Teil des Personalmanagements gehört zu jenen Kernkompetenzen, über die Schüler/innen nach Abschluss der Schule nachhaltig verfügen sollen. Diese Kernkompetenzen umfassen nicht nur den fachlichen Bereich („Wissen“), sondern schließen auch Methodenkompetenz („Können“, Anwenden, Fertigkeiten), soziale und personale Kompetenzen (Umgang mit anderen und Umgang mit sich selbst) ein. „Kompetenzorientiertes Unterrichten zielt darauf ab, dass die Schüler/innen jene Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen, erworbenes Wissen und Können miteinander zu vernetzen und in realen Sach-, Sinnund Problemzusammenhängen anzuwenden. Wissen muss in Können münden und in Handlungen sichtbar werden.“ (Quelle: Kompetenzorientiertes Unterrichten“, Grundlagenpapier November 2011, Seite 8; Nähere Informationen: www.bildungsstandards.berufsbildendeschulen.at) PV-interaktiv verfolgt diese Grundsätze von der ersten bis zur letzten Seite. An manchen Stellen im Lehrbuch finden Sie den RWI-Kompetenzstempel, der Sie dezidiert auf die Bildungsstandards hinweisen soll. Auf der DVD finden Sie neben dem digitalen Lehrbuch auch die „ausgezeichneten“ (L@rnie-Award), multimedialen Lernprogramme. Der Umgang mit Lernprogrammen ist ein wichtiger Teil beim selbstorganisierten Lernen. Kompetenzorientierte Unterrichtsbeispiele des bmukk finden Sie hier und auf www. bildungsstandards.berufsbildendeschulen.at.

Hinweise zum Arbeiten mit dem digitalen Lehrbuch:

NAVIGATION: Hier schalten Sie zu den nächsten bzw. vorherigen Seiten. Mit Klick auf Index gelangen Sie wieder zum Inhaltsverzeichnis.

ZEITUNGSARTIKEL bzw. digitale Bibliotheken RW 2.0 ergänzen, erweitern und vertiefen unsere Lerninhalte.

DAS BESTE aus dem Web für Sie ausgesucht

Links in der INFO-INSEL führen Sie zu aktuellen Themen. z. B. Fotoblogs, die didaktische und aktuelle Infomaterialien bieten. Web 2.0 - RW 2.0

TOOLS für gehirn-gerechtes Lehren und Lernen (Nähere Informationen gibt es dazu in unseren Seminaren)

MULTIMEDIALE INHALTE (Videos, Podcasts, Apps, …) ergänzen die Themenbereiche

Vielfältige Zusatzinformationen auf DVD


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PV-interaktiv 2014  Einstieg

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inter aktiv

Einstieg Das Thema Gehalt bzw. Lohn betrifft jeden unselbständig beschäftigten Österreicher. Das sind 4.465.463 Personen (Angestellte, Arbeiter, Beamte, Vertragsbedienstete, Lehrlinge; Stand März 2013). Indirekt betroffen sind auch die von diesen Einkommen abhängigen Familien, aber auch die gesamte Wirtschaft. Die Bereitschaft zum Konsum, der Bildungsweg der Kinder, besser die Ausbildungskosten der Kinder das Sparverhalten der Bevölkerung, soziale Lebensumstände etc. sind von der Entlohnung bzw. deren Entwicklung stark beeinflusst. Wesentliche Fragen im Hinblick auf Steuern und Sozialversicherung bis hin zum Aufbau einer Altersversorgung bzw. eines Pensionsanspruches sind mit diesem Thema verbunden (Link: Lernlandkarte rechts in der Info-Insel). Wer verdient wie viel? – „Lohngerechtigkeit“ Die Höhe der Gehälter und auch die entsprechenden Abzüge - Steuern, Sozialabgaben - sind gesellschaftspolitisch einem ständigen Wandel unterzogen. Aktueller Artikel: Medianet, 8.5.2012

• Lernlandkarte • Prezi: PV-interaktiv 14 • Wissensquizspiel (WQS); Einsteig • Frauenministerium: Gehaltsrechner • Gehälter • Impulse aktuell • Flyer PVI-14

Die Frage der Managergehälter ist nicht erst seit der Bankenkrise ein öffentliches Thema. Platon – der griechische Philosoph - hat schon im 4. Jht. vor Chr. gefordert, dass keiner in der Gemeinschaft mehr als fünfmal so viel wie der Durchschnittsarbeiter verdienen soll. Vor 20 Jahren lag der Gehaltsunterschied zwischen einem Fabrikarbeiter und einem Vorstandsvorsitzenden in den USA bei 1 : 40, im Jahr 2000 lag er bei 1 : 400. In der Schweiz hat es im November 2013 eine Volksabstimmung gegeben mit dem Ziel, das Verhältnis auf 1:12 zu begrenzen (Der Standard, 24.11.2013). Fragen wie Gleichbehandlung von Mann und Frau, Lebensverdienstsummen, die Frage der Entlohnung zu Beginn bzw. am Ende einer beruflichen Karriere sind von gesellschafts-politischer Brisanz. Sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich sind die Unterschiede sehr deutlich und für die Wettbewerbssituation des Standortes Österreich von großer Bedeutung. Die unterschiedliche Höhe der Entlohnung hat viele Ursachen. Das Genfer Schema berücksichtigt Faktoren wie Ausbildung, Arbeitsbedingungen, Alter, Verantwortung für Menschen und Vermögen als Bestandteil der Gehaltshöhe. Die absolut gerechte Entlohnung ist und wird auch in Zukunft eine Illusion bleiben und weiterhin Anlass zu Diskussionen bilden. Mit dem Gehaltsrechner (Initiative des Frauenministeriums) findet man in kurzer Zeit heraus, ob eine Entlohnung fair ist. Der Gehaltsrechner berechnet für Männer und Frauen durchschnittliche Löhne und Gehälter, auf eine Branche oder Berufsgruppe bezogen. Relevante Kriterien wie Ausbildung, Arbeitserfahrung bzw. Art der Tätigkeit werden bei der Berechnung berücksichtigt. Auch aus dem Einkommensbericht des Rechnungshofes geht hervor, dass Frauen wesentlich weniger verdienen als Männer und dass Manager in staatsnahem Betrieben wesentlich mehr verdienen als der Bundeskanzler (derStandard.at, 19.12.2013). Wieviel verdienen Politer europaweit? (Kurier, 11.11.2012; „Arm gejammert und reich geredet“, Kurier, 31.12.2012); “Arm trotz Arbeit“ (Der Standard, 6.1.2013): Noch viele Österreicher verdienen unter EUR 1.500,- im Monat. Die Dokumentation „Arm trotz Arbeit“ auf arte.tv (10.6.2013) ist sehenswert. Equal Pay Day: Der "Equal Pay Day" markiert jenen Tag, an dem Männer im Durchschnitt bereits so viel verdient haben, wie Frauen erst zu Jahresende. Im Jahr 2013 war dies der 8.10.2013 (dieStandard.at). Folgende Webseiten bieten ausgezeichnete Informationen zum Themenkreis Arbeit und Beruf: Für Bürger/innen: Alles über Arbeit – und noch viel mehr

Die Statistik Austria liefert alle Zahlen, Daten und Fakten

Für Unternehmer und die es werden wollen: Steuer, Finanzen,Mitarbeiter, …

Berufe, Gehälter, Chancen, Bewerbungsportal, Karrierevideos, …

Z.B. viele interessante Berufsvideos aufgrund eines

Bildungsinhalte zur Vorbereitung auf den Berufseinstieg Weitere Informationen finden Sie auf der DVD auf Seite 1a


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PV-interaktiv 2014  Brutto - Netto

02

inter aktiv

Brutto - Netto Die Abrechnung von Gehältern und Löhnen wird grundsätzlich mit EDVProgrammen durchgeführt. Dennoch ist es wichtig, die Gehaltsabrechnung zu verstehen. Dieses Lehrbuch und die DVD-Rom sollen diesem Verständnis dienen. Die Berechnung der Nettobezüge, des Weihnachtsgeldes, der Urlaubsbeihilfe, der Abfertigungen etc. ist durch Gesetze bzw. Kollektivverträge genau geregelt. So besteht in Österreich Sozialversicherungspflicht für jeden Arbeitnehmer d.h. es wird vom Bruttobezug ein bestimmter Prozentsatz für Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pensionsversicherung abgezogen. Die Lohnsteuer – eine der wichtigsten Steuern für das Budget – ist ebenfalls zu berechnen und vom Bruttolohn abzuziehen.

• Lernlandkarte • PV-Zahlenbubble 2014 Gehaltsabrechnung • Lohnkonto • Sozialversicherung.at • www.bmf.gv.at

Für die Abrechnung kann das folgende Schema herangezogen werden: Abrechnung: Angestellter, Bruttogehalt € 1.700,00

Ausführliche Infos auf der Lern-DVD:  Vorstellung des Unternehmens  Einführungsbeispiel Die Reihenfolge der oben dargestellten Abrechnungsschritte ist sehr wichtig. Den Originalausdruck der Gehaltsabrechnung finden Sie links oben in der Info-Insel. Wesentliche Begriffe im Rahmen der Abrechnung von Löhnen und Gehältern sind: 

  

 

Bruttobezug: Darunter versteht man das vom Arbeitgeber bezahlte Gehalt bzw. den bezahlten Lohn ohne Abzüge (inkl. Zulagen, Zuschläge) Überstunden: Über das normale Maß geleistete Arbeitsstunden werden zusätzlich entlohnt. Sozialversicherung: Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung - in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Lohnsteuer: Die Höhe ist abhängig vom Einkommen, bis zu maximal 50 % der Lohnsteuerbemessungsgrundlage werden abgezogen.

Freibetrag: wirkt steuermindernd, bestimmte Ausgaben Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen - helfen auch unselbständig Beschäftigten Steuern zu sparen. Pendlerpauschale, Pendler-Euro: Für die Fahrt vom Wohnort zum Dienstort gibt es unter bestimmten Voraussetzungen steuerwirksame Abzüge. Gewerkschaftsbeitrag: Dieser wird direkt vom Gehalt abgezogen und ist ebenfalls steuerwirksam - die Mitgliedschaft ist freiwillig. Lohnsteuerbemessungsgrundlage: Diese ist die Basis für die Berechnung der Lohnsteuer.

Die einzelnen „Bausteine“ werden auf den nächsten Seiten genauer behandelt.


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PV-interaktiv 2014  Sozialversicherung

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Sozialversicherung 1 In Österreich ist jeder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, die gesundheitlichen Risken bis hin zur Altersversorgung durch bestimmte vorgeschriebene Beiträge abzusichern. Diese Beiträge werden sowohl vom Dienstnehmer als auch vom Dienstgeber finanziert. Es gibt in Österreich über 20 Sozialversicherungsträger: z. B. Gebietskrankenkasse, Allg. Unfallversicherungsanstalt, Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten, SV der Bauern. Was versteht man unter „Armut“? Nach Einkommensgrenzen: 1 Personenhaushalt € 1.090,- netto/Monat (12 mal) ; Haushalt mit 2 Erwachsenen 1.417,- netto/Monat bzw. € 327,- für jedes Kind. (Quelle: statistik austria, 17.12.2013) Armut im zweitreichsten Land Europas (orf.at, 16.12.2013).

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Lernlandkarte SV SV auf einen Blick Soziale Sicherheit in Ö Alles zur SV im Internet WQS: Entstehung der Sozialversicherung

Für Interessierte: Artikel – „Das Lohn-Dilemma“, brand eins, Ausgabe 09/2008 Artikel – „Von Perlen und Luftblasen“, brand eins, Ausgabe 07/2012 Stöbern Sie im Archiv: www.brandeins.de Eine sehenswerte Dokumentation: „Arm trotz Arbeit“ auf arte.tv (10.6.2013)

Aktuelle Beitragssätze Angestellte (Beitragsgruppe D1):

Nähere Infos: Lern-DVD:  Sozialversicherung Hinweis 1 BV-Beitrag (Beitrag zur Betriebsvorsorgekasse): Dieser gilt für Dienstnehmer, die nach dem 31.12.2002 eingestellt wurden bzw. für Dienstnehmer, die in das neue System übergetreten sind.

Aktuelle Beitragssätze Arbeiter (Beitragsgruppe A1):

Weitere Infos: Abfertigung NEU Quelle: Unternehmensserviceportal: http://www.usp.gv.at) Hinweis 2 Bei der Arbeitslosenversicherung kommt es zu einer Verminderung im Niedriglohnbereich beim Dienstnehmeranteil: Brutto bis € 1.246,- minus 3% Brutto bis € 1.359,- minus 2% Brutto bis € 1.530,- minus 1% Brutto über € 1.530,- volle SV-Sätze

Angestellte: Arbeiter:

SV-DNA: 18,07%; SV-DGA: 23,36% (oder minus 1,53% = 21,83%, siehe Hinweis 1) SV-DNA: 18,20%; SV-DGA: 23,23% (oder minus 1,53% = 21,70%, siehe Hinweis 1)

Höchstbeitragsgrundlage neu 2014: € 4.530,Monatliche Bruttoeinkünfte über diesen Betrag sind sozialversicherungsfrei. Hinweis: Arbeiter sind arbeitsrechtlich gegenüber Angestellten benachteiligt (Kündigungsschutz, Krankheit, Urlaub). Derzeit wird wieder intensiv über die Aufhebung der Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten debattiert (Tiroler Tageszeitung, 3.1.2014; Forschungsprojekt ArbeitsrechtNEU). Neu: RWI 2.0 Wenn Sie mit einem Smartphone den nebenstehenden QR-Code einscannen, erhalten Sie die Fragen auf Ihrem Handy bzw. Tablet und können jederzeit und überall üben!

zum Thema Sozialversicherung


PV-interaktiv 2014  Sozialversicherung

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04

inter aktiv

Sozialversicherung 2 Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist sehr einfach:

Bis zu der Höchstbeitragsgrundlage (= Höchstgrenze) von € 4.530,- werden die entsprechenden SV-Beiträge ermittelt. Bruttobezüge über der Höchstgrenze sind beitragsfrei (höchstmöglicher SV-DNA für Angestellte = € 818,57 bzw. Arbeiter = € 824,46). Angestellte

SV-DNA 18,07%

Höchstgrenze: € 4.530,00

SV-DGA: 23,36%

Arbeiter

SV-DNA 18,20%

Höchstgrenze: € 4.530,00

SV-DGA: 23,23%

Beispiel 1: Anton Maier (34), Angestellter, Februar 2014 – Bruttogehalt € 2.120,- (seit 1.7.2008 eingestellt) Wie hoch ist der an die Krankenkasse zu zahlende Gesamtbeitrag an Sozialversicherung? Lösung in Excel:

Dienstnehmeranteil (SV-DNA) Dienstgeberanteil (SV-DGA) Gesamtbeitrag

brutto 2.120,00 2.120,00

% 18,07% 23,36%

SV-Beitrag 383,08 495,23 878,32

Beispiel 2: Adele Grün (48), Angestellte, März 2014 – Bruttogehalt € 4.750,Wie hoch ist der SV-DNA? Lösung: Höchstbeitragsgrundlage überschritten, daher: 18,07% von 4.530,- = € 818,57 Geringfügig Beschäftigte (z. B. Teilzeitbeschäftigte) Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2014: € 395,31 monatlich) muss der Dienstnehmer keine Sozialversicherung bezahlen. Er hat damit auch keine Ansprüche auf Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung. Eine Unfallversicherung ist gegeben, da der Dienstgeber diesen Beitrag (1,4%) zu leisten hat. Den BV-Beitrag (1,53%; Beitrag zur Betriebsvorsorge-Kasse) muss auch der Dienstgeber zahlen. (Grafik Lernprogramm). Wenn der Dienstgeber über mehr als einen geringfügig Beschäftigten verfügt und deren monatliche Lohnsumme das 1,5 fache der Geringfügigkeitsgrenze (€ 592,97) übersteigt, fällt für den Dienstgeber ein pauschalierter Dienstgeberbeitrag an: 16,4% (+1,4% UV + 1,53% BV). Beispiel 3: Julia Wolkinger; Angestellte, geringfügig beschäftigt bei Norit GmbH (seit 1.12.2011), monatliches Gehalt € 370,00 Wie hoch ist der SV-Dienstnehmeranteil, wie hoch ist der SV-Dienstgeberanteil? Lösung: Abrechnung Weitere Beispiele:

Kontrollieren Sie Ihre Berechnungen mit dem Online-Rechner der Österreichischen Sozialversicherung

Arbeiter

Bruttolohn, -gehalt *) € 1.811,00

Angestellte

€ 4.950,00

Angestellter

€ 2.188,00

Angestellte **)

Arbeiter

€ 1.345,00

e-Card

Dienstnehmeranteil

Dienstgeberanteil*)

Gesamtbeitrag

350,00

*) alle Dienstnehmer sind nach dem 31.12.2002 einestellt worden **) einzige geringfügig Beschäftigte im Betrieb

Bei der Novemberabrechnung fallen zusätzlich noch € 10,55 an Service-Entgelt pro Dienstnehmer für die e-Card an. Die e-Card ist eine Chipkarte, die den Krankenschein abgelöst hat. Für geringfügig Beschäftigte fällt kein Service-Entgelt an.


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PV-interaktiv 2014  Sozialversicherung

Sozialversicherung in der Praxis

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inter aktiv

Beitragskontonummer für den Dienstgeber Jeder Betrieb, der Mitarbeiter beschäftigt und anmeldet, hat eine sog. Beitragskontonummer. Diese wird bei der zuständigen Gebietskrankenkasse beantragt: Anforderung Beitragskontonummer Die Beitragskontonummer dient als zentraler Ordnungsbegriff für die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sämtliche Meldungen (An-, Abmeldungen, Beitragsnachweisungen usw.) und Zahlungseingänge sind daher immer mit jener Beitragskontonummer zu versehen, für die die jeweilige Meldung bzw. Zahlung erfolgt. Anmeldung und Abmeldung zur Sozialversicherung Der Dienstgeber muss jeden Dienstnehmer bereits vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse anmelden.

RW 2.0: • Online-Beitragsgruppen Versicherungszuge• hörigkeit • ELDA-Anmeldung • ELDA-Abmeldung

Der Gesetzgeber möchte durch diese Regelung die Bekämpfung der Schwarzarbeit effektiver und wirksamer gestalten (Anmeldung_Neu.pdf, www.sozialversicherung.at). Die Anmeldung erfolgt über Internet mit dem System ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern). Die Anmeldung kann in 2 Schritten erfolgen: 

Mindestangaben vor Arbeitsbeginn (Formular)

innerhalb von 7 Tagen Vollanmeldung

Abmeldung: Der Dienstgeber muss jeden Dienstnehmer innerhalb von 7 Tagen nach Ausscheiden abmelden. Sozialversicherungsnummer für den Dienstnehmer Jeder Versicherungnehmer hat als eindeutiges Identifikationsmerkmal eine sog. Sozialversicherungsnummer. Dies ist eine 10-stellige Nummer. Die letzten 6 Stellen setzen sich aus dem Geburtsdatum zusammen. Beitragsgruppen Je nach Tätigkeit, Berufsgruppe, Alter oder Geschlecht gibt es unterschiedliche Beitragsgruppen (z. B. A1 Arbeiter; D1 Angestellte). Jede Beitragsgruppe hat unterschiedliche Prozentsätze für die Bereiche der SV (AV, KV, UV, PV) – siehe Beitragsgruppenrechner Monatliche Beitragsnachweisung Der Arbeitgeber muss die Beitragsnachweisung mit ELDA an die Krankenkasse melden und die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge bis zum 15. des Folgemonats an die Krankenkasse bezahlen. Jährlicher Beitragsgrundlagennachweis Bis Ende Februar des Folgejahres muss der Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter mittels ELDA den sog. „Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L16)“ übermitteln. Der Teil 1 „Lohnzettel“ wird dabei an das Finanzamt übermittelt (siehe später), der Teil 2 „sozialversicherungsrechtlicher Teil“ an die Krankenkasse. Beispiel: Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L16) Hinweis: Seit 2003 erfolgt die Überprüfung der Richtigkeit durch eine „Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA-Prüfung). Dies ist also eine gemeinsame Prüfung durch Finanzamt und Krankenkasse.


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PV-interaktiv 2014  Lohnsteuer

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inter aktiv

Lohnsteuer 1 Eine der wichtigsten Steuern in jedem Steuersystem eines Staates ist die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Wie bereits der Name verrät, ist sie abhängig von der Höhe des Einkommens. Jede Österreicherin bzw. jeder Österreicher unabhängig von Beruf, Geschlecht und Alter ist einkommensteuerpflichtig, wenn bestimmte Einkünfte (siehe Steuerformular E1) gegeben sind. Für unselbständig Beschäftigte wird am Monatsende die so genannte Lohnsteuer (= Einkommensteuer für Unselbständige) vom Dienstgeber berechnet, vom Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt (Finanzministerium) überwiesen. Im Budget ist die Lohnsteuer mit fast € 24 Mrd. neben der Umsatzsteuer (€ 25,1 Mrd.) die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Zum Budget gibt es in der Info-Insel mehrere interessante Beiträge ("Wohin fließt der Steuer-Euro") zum Lesen.

• Budget 2012; 2013 • RW 2.0: CPU Lohn-Online-Rechner • Wohin fließt mein Steuereuro? * Berechnungsprogramm * PDF * Informationsfilm • Formulardatenbank des Finanzministeriums

Mithilfe der Effektiv-Tarif-Tabelle kann von jedem Monatseinkommen die Lohnsteuer berechnet werden:

Die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage (LSt-Bemessungsgrundlage = Monatseinkommen) ist die Basis für die Berechnung der Lohnsteuer (LSt) und darf nicht mit Bruttolohn/Bruttogehalt verwechselt werden! Beispiel: Bruttogehalt minus SV LSt-Bemessungsgrundl.

1.700,00 € 307,19 € 1.392,81 €

Hinweis: Weitere Punkte, welche die LSt-Bemessungsgrundlage vermindern, finden Sie auf der nächsten Seite. Lohnsteuerberechnung mit Effektiv-Tarif-Tabelle ohne Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) oder Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB): Auswahl der Steuerklasse (Stkl) aufgrund der LSt-Bemessungsgrundlage  hier Stkl. 2, weil 1.392,81 zwischen 1.011,45 und 2.099,34 liegt  36,5 % multiplizieren mit 1.392,81 = 508,376 (immer auf 3 Dezimalstellen genau). Von diesem errechneten Betrag wird der „Abzugsbetrag“ subtrahiert  hier 508,376 minus 369,180 = 139,196  Ergebnis auf 2 Dezimalstellen runden = € 139,20 (Grafik Lernprogramm) Der Begriff "Lohnsteuerbemessungsgrundlage bzw. Monatseinkommen" ist sehr wichtig! Dazu 2 Beispiele: 1. LSt-Berechnung mit Hilfe der Effektiv-Tarif-Tabelle (Excel-Tabelle) 2. Nebenverdienstgrenzen/Zuverdienstgrenzen: Wie viel darf man dazu verdienen, um nicht das Kinderbetreuungsgeld, die Familienbeihilfe bzw. die Studienbeihilfe zu verlieren. (aktuelle Werte: wko.at)


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PV-interaktiv 2014  Lohnsteuer

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inter aktiv

Lohnsteuer 2 Lohnsteuerberechnung mit Effektiv-Tarif-Tabelle mit Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) oder Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB): Bei der Berechnung der Lohnsteuer ist zu beachten, ob der Arbeitnehmer Alleinverdiener/Alleinerzieher ist oder nicht. (Download – Formular E30,). Bei Alleinverdienern/Alleinerziehern führt bei der Berechnung der Lohnsteuer ein größerer Abzugsbetrag - gestaffelt nach Kinderzahl - zu einer geringeren Lohnsteuer (siehe Effektiv Tariftabelle). Voraussetzung für den AVAB ist u.a., dass der/die (Ehe-)Partner/in nicht mehr als € 6.000,- (bei mindestens einem Kind) im Jahr Einkünfte hat. (Grafik Lernprogramm). Sachverhalte, welche die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage vermindern:  Pendlerpauschale  Lohnsteuerfreibetrag (siehe Seite 18)  Gewerkschaftsbeitrag

Steuerbuch14 / eBook Steuerbuch/09 engl, türk. Selbständigenbuch12/engl Finanzministerium Formulardatenbank (bmf) wko: Pendlerkostenrechner

Neu seit 2013:  Das Pendlerpauschale gilt anteilsmäßig auch für Teilzeitarbeitskräfte. (1/3 bei 4-7 Tage; 2/3 bei 8-10 Tage; 1/1 bei mehr als 10 Tage Fahrt zur Arbeit im Monat)  Wenn Anspruch auf Pendlerpauschale besteht, gibt es noch zusätzlich den PendlerEuro (2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) nicht als Freibetrag, sondern als Absetzbetrag (siehe Lehrbeispiel 1)  Alle Informationen zur Pendlerförderung: https://www.bmf.gv.at  Pendlerverordnung (ab 1.1.2014)

Pendlerpauschale (PP), Pendler-Euro (PE) Dies ist ein Steuerfreibetrag für Personen, die einen langen und/oder unzumutbaren Arbeitsweg haben (Formblatt L34): o Kleines Pendlerpauschale: Der tägliche Weg in die Arbeitsstätte beträgt 20 km oder mehr (eine Fahrtstrecke) und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. o Großes Pendlerpauschale: Das Erreichen der Arbeitsstätte ist durch Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar oder nicht möglich. o Die Freibeträge im Einzelnen: Einfache Wegstrecke

• • • • •

Nähere Infos: Finanzministerium

Kleines Pendlerpauschale monatlich

Großes Pendlerpauschale

jährlich

Ab 2 km bis 20 km

-

monatlich

jährlich

-

31,00

372,00

20 bis 40 km

58,00

696,00

123,00

1.476,00

40 bis 60 km

113,00

1.356,00

214,00

2.568,00

Über 60 km

168,00

2.016,00

306,00

3.672,00

(Gehaltsabrechnung mit und ohne Pendlerpauschale – inkl. Pendler-Euro: Grafik Lernprogramm) Für die genau Ermittlung von Pendlerpauschlale und Pendler-Euro wird 2014 ein Pendlerrechner eingerichtet (ersetzt L34).

Lohnsteuerfreibetrag Ein Freibetrag führt zu einer weiteren Reduktion der Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Ein solcher muss beim Finanzamt beantragt werden und wird aufgrund von z.B. erhöhten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen gewährt. Nähere Erläuterungen siehe Seite 18. Gewerkschaftsbeitrag Der Gewerkschaftsbeitrag kann bei der Berechnung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden, wenn der Dienstgeber diesen an die Gewerkschaft weiterleitet. Bei Privatangestellten beträgt z.B. der Beitrag 1 % des Bruttolohnes (höchstens € 29,80 = Grenzbeitrag 2014) (Grafik Lernprogramm) Übungen:

Ein Lösungsblatt mit sämtlichen Ergebnissen gibt es unter: www.rw-interaktiv.at

Name

Art

Normalbezug AVAB/AEAB Freibetrag

Ü1

Bartl Rosa

Ang.

2.100,00

ohne

Ü2

Grün Sven

Arb.

2.600,00

ohne

Ü3 Ü4

Heiler Otto Lang Lore

Ang. Ang.

4.755,00 1.850,00

ohne mit 3 K.

Ü5 Ü6

Körner Paul Arb. Müller Viktor Ang.

2.180,00 2.925,00

mit 1 K. ohne

Ü7

Rapp Lisa

Ang.

4.700,00

mit 1 K.

Ü8

Löffler Hans

Arb.

1.120,00

ohne

PP

PE

Gew.

Akonto

150,00 klein

30 km 300,00

124,00

klein

55 km

Zusätzliche Übungen (Ü1a bis Ü8a und Ü1b bis Ü8b) und Lehrbeispiele auf der DVD.


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PV-interaktiv 2014  Lohnsteuer

08

inter aktiv

Lohnsteuer 3 Lehrbeispiel 1 (L1) Freibetrag, Pendlerpauschale mit Pendler-Euro Musterlösung: Gehaltsabrechnung Karl Weber (34 J.) Angestellter (Heizungstechniker) - verdient brutto € 2.700,- er ist Alleinverdiener, 2 Kinder - Freibetrag € 80,- kleines Pendlerpauschale 25 km

Hier sieht man sehr gut, dass das Pendlerpauschale (PP) „nur“ die Lohnsteuer- Bemessungsgrundlage vermindert. Der Pendler-Euro hingegen reduziert als Absetzbetrag die Lohnsteuer direkt.

Lehrbeispiel 2 (L2) Gewerkschaftsbetrag, Akontozahlung Musterlösung: Lohnabrechnung Gustav Spring (32 J.) Arbeiter (Installateurgehilfe) - verdient brutto € 1.850,- er ist Alleinverdiener, 4 Kinder - Freibetrag € 15,- Akonto € 200,-

Lernprogramme  Lohnsteuer 1  Lohnsteuer 2

Unter Akontozahlung versteht man die Rückzahlung eines im Vorhinein an den Mitarbeiter/in bereits ausbezahlten Teiles der Entlohnung.

Lohnsteuer 1 Lohnsteuer 2

Bingo-Fragen Einstieg Vorlage Bingo 9 Vorlage Bingo 16

Zusätzliche Übungen und Lehrbeispiele auf der DVD.

Der Gewerkschaftsbeitrag vermindert (wie das Pendlerpauschale und der Freibetrag) die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Der Gewerkschaftsbeitrag wird nicht ausbezahlt, sondern vom Unternehmen an die Gewerkschaft abgeführt. Er ist daher bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages abzuziehen.

Kompetenzorientiertes Beispiel des bmukk


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PV-interaktiv 2013  Überstunden

09

inter aktiv

Abrechnung von Überstunden 1 Wenn die Arbeitsleistung die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden oder die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden übersteigt, leistet der Arbeitnehmer Überstunden (Arbeitszeitgesetz). Achtung: Kollektivverträge können den Begriff der Überstunde abweichend vom Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer günstiger definieren. So beträgt z.B. die wöchentliche Normalarbeitszeit im Handel 38,5 Stunden. Wichtig: Überstunden werden besser bezahlt als „normale“ Stunden! Laut Arbeitszeitgesetz müssen neben dem normalen Grundlohn (ÜberstundenGrundlohn) nochmals 50 Prozent dieses Grundlohnes bezahlt werden (50% Überstundenzuschlag). Die Zuschläge der ersten zehn Überstunden sind bis zur Höchstgrenze von 86 Euro steuerfrei. Damit wird diese Mehrbelastung besser entlohnt.

www.wko.at • Begriff Überstunden Überstundenzuschläge • Kollektivvertrag Handel 2014 • Überstunden im Handel www.arbeiterkammer.at • Video Überstunden Online-Quiz 1x1 des Arbeits• rechts

Die rechtlichen Details finden Sie rechts in der Infoinsel. Für die Abrechnung von Überstunden gibt es exakte Regelungen. Die Entlohnung einer Überstunde setzt sich aus dem Grundlohn und dem Überstundenzuschlag zusammen. Diese Überstundenzuschläge betragen in der Regel 50 % des Normalbezuges.

Einstiegstest

Für bestimmte Überstunden, z.B. Sonn- und Feiertage oder Nachtarbeit zwischen 20.00 und 6.00 Uhr (branchenspezifische Unterschiede möglich, siehe Kollektivvertrag) werden Zuschläge in der Höhe von 100 % bezahlt. Die abgabenrechtliche Behandlung von Überstunden: 

Sozialversicherung: Sämtliche Zahlungen - Grundlohn und Zuschläge sind bis zur Höchstgrenze (2014: € 4.530,-) beitragspflichtig. Ausnahme: Schmutzzulagen (meist sozialversicherungsfrei)

Lohnsteuer: Der Grundlohn ist normal lohnsteuerpflichtig. 

Lernprogramme:  Überstunden gesamt  Abrechnung normale Überstunden  Abrechnung SEG/SFN

Überstundenzuschläge (50% = Normalüberstunden): Die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden sind bis zu einer Höchstgrenze von € 86,- lohnsteuerfrei (lt § 68 Abs2 EStG), (Grafik-Lernprogramm). Überstundenzuschläge (100%): Für Schmutz-, Erschwernisund Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) als auch Zuschläge für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis € 360,- steuerfrei (lt. § 68 Abs1 EStG). Hinweis: Bei überwiegender Nachtarbeit (mehr als die Hälfte der Normalarbeitszeit muss in der „steuerlichen“ Nacht von 19.00 Uhr - 7.00 Uhr zu erledigen sein) erhöht sich dieser Freibetrag auf max. € 540,- pro Monat. Die über diese steuerfreien Grenzen liegenden Zuschläge sind lohnsteuerpflichtig nach Tabelle.

Für die Berechnung des Überstundengrundlohns ist der Überstundenteiler wichtig. Er gibt die Gesamtanzahl der zu leistenden Stunden im Monat an. Im Kollektivvertrag für Handelsbetriebe ist der Überstundenteiler mit 1/158 angesetzt. Mit dem Überstundenteiler kann das Entgelt für eine Überstunde berechnet werden. Beispiel: Handelsangestellter Johann Mittermeier: brutto € 1.700,- ; Überstundenteiler 1/158


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PV-interaktiv 2014  Überstunden

10

inter aktiv

Abrechnung von Überstunden 2 Lehrbeispiel 3 (L3): Überstunden 50%

Ein Abteilungsleiter ohne AVAB (kein PP, kein FB) hat im Feber 12 Überstunden geleistet. Monatsgehalt März: € 2.600,00 Überstundenteiler 1/158. Die Februar-Überstunden werden im Monat März abgerechnet. Wie werden die Überstunden berechnet? Welche Besteuerung bezüglich der Überstunden ist gegeben? Überstundengrundlohn: € 2.600 / 158 = € 16,4557 Überstundenzuschlag 50%: € 16,4557 / 2 = € 8,2279 Überstundenabgeltung: € 24,6836 Überstundengrundlohn

Überstundenzuschlag 50 % 12 Std. zu je € 8,2279 = € 98,73

12 Stunden zu je € 16,4557 = € 197,47 (ger. 2 Dez.)

davon steuerfrei: 10 Std (max. € 86,00): 10 Std. zu je € 8,2279 = 82,28

Überstundengrundlohn (ÜG) und Überstundenzuschlag (ÜZ) erhöhen den Bruttobezug.

Nur die lohnsteuerfreien Zuschläge (ÜZ) vermindern die LStBemessungsgrundlage.

Weiteres Beispiel

Lehrbeispiel 4 (L4): Überstunden 50%, 100% Frau Brigitte Toifl, Arbeiterin, mit AEAB und 1 Kind hat im Monat März folgende Überstunden geleistet: 7 Stunden zu 50 % (normale Überstunden) sowie 4 Stunden zu 100 % (Feiertagsarbeit). Bruttolohn: € 1.980,00 Pendlerpauschale: € 58,00 / 36 km Überstundenteiler: 1/173 Freibetrag: € 26,70

Die lohnsteuerfreien Zuschläge vermindern die LSt-Bemessungsgrundlage.


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PV-interaktiv 2014  Überstunden

11

inter aktiv

Abrechnung von Überstunden 3 Überstundenpauschale: Anstelle einer stundenweisen Verrechnung der Überstunden ist auch eine Überstundenpauschale möglich. Die Überstunden werden mit einem bestimmten Betrag je Monat abgegolten ohne die Stunden einzeln zu erfassen. Dadurch wird Verwaltungsarbeit gespart. Um Nachteile für den Dienstnehmer zu vermeiden, ist eine Überprüfung der tatsächlich geleisteten Überstunden im Verhältnis zur Bezahlung in gewissen Zeitabständen erforderlich! Beispiel: Mittermeier Johann, Gehalt € 1.700,-; Überstundenpauschale € 300,-; Überstundenteiler 1/158. Wie viele der Überstundenzuschläge sind lohnsteuerfrei? Die Zuschläge der ersten 10 Überstunden sind steuerfrei (max. € 86,-). Diese müssen „herausgeschält“ werden: 1.700,00 : 158 * 50% * 10 = 53,80. Nur diese Zuschläge (€ 53,80) sind steuerfrei und vermindern die LSt-Bemessungsgrundlage. Lösung

Lernprogramme:  Mehrarbeit; Überstundenpauschale

Mehrarbeit Darunter versteht man die Differenz zwischen kollektivvertraglich vereinbarter Arbeitszeit (z. B. im Handel 38,5 Stunden) und Normalarbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz (40 Stunden). Für diese Mehrarbeit gibt es in der Regel keinen Zuschlag. Beispiel: Normalarbeitszeit im Handel: 38,5 Stunden pro Woche. Eine Mitarbeiterin hat im Monat 4 Stunden länger gearbeitet: Nur jener Teil, der über die Mehrstunden hinausgeht, wird als Überstunde abgerechnet.

Lösung:

Test Überstunden

Aufzeichnungsspflicht: Der Arbeitgeber muss über die geleistete Normalarbeitszeit (z.B. Dienstplan) und über die Überstunden Aufzeichnungen führen. Die geleisteten Überstunden sollen dem Dienstnehmer zumindest monatlich bestätigt werden (Formular, Quelle WKO) Übungen:

*) Gewerkschaftsbeitrag maximal € 29,80 bei allen Beispielen, **) P = Überstundenpauschale, M = Mehrstunden

Ü9

Bauer Helmut

Ang.

Normalbezug 1.700,-

Ü10

Frisch Max

Arb.

2.600,-

15 h (50%)

1/158

ohne

Ü11

Lang Peter

Ang.

1.850,-

2 h (50%)

1/165

mit 2 K.

Ü12

Krenn Paul

Ang.

4.380,-

14 h (50%)

1/158

mit 1 K.

Ü13

Heiler Eva

Arb.

3.100,-

16 h (50%)

1/158

ohne

Ü14

Pammer Lotte

Ang.

2.600,-

7 h (50%) 8 h (100%)

1/158

ohne

Ü15

Hauser Karl

Ang.

1.950,-

12 h (50%)

1/165

mit 3 K.

Ü16

Lang Erich

Arb.

4.755,-

P. 400,-

1/165

mit 1 K.

Ü17

Moser Ernst

Ang.

2.925,-

15 h (100%)

1/165

ohne

Ü18

Luric Ivan

Ang.

4.220,-

Ü:9 h (50%) M:6 h (0%)

1/158 1/167

mit 1 K.

Ü19

Struwel Peter

Ang.

3.500,-

P. 320,-

1/158

mit 3 K.

Ü20

Krenn Anton

Ang.

1.135,-

M:4 h (40%)

1/167

mit 2 K.

Ü21

Kurath Lisa

Ang.

7.180,-

P. 1.200,-

1/158

ohne

Ü22

Stein Ulrich

Ang.

1.025,-

6 h (50%)

1/167

ohne

Ü23

Stix Ernst

Arb.

3.500,-

18 h( (50%)

1/173

mit 1 K.

Ü24

Herzog Lore

Ang.

6.120,-

10 h (100%)

1/158

ohne

Ü25

Kafka Franz

Ang.

5.600,-

M:4h(0%)

1/158

mit 2 K.

Name

Art

ÜberStunden **) 6 h (50%)

ÜTeiler 1/165

AVAB/ AEAB ohne

Weitere Übungsbeispiele zu Überstunden finden Sie auf Seite 26.

FB

PP

PE

58,-

27 km

31,-

14 km

113,-

56 km

Gew .*)

Akonto

57,-

1%*) 400,-

96,-

124,-

600,150,1%*)

Auf der DVD finden Sie die Übungen Ü9a bis Ü25a mit leichten Änderungen


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PV-interaktiv 2014  Sonderzahlungen

12

inter aktiv

Sonderzahlungen In Österreich erhalten die Arbeitnehmer, sofern dies im Kollektivvertrag vereinbart ist, zwei zusätzliche Monatsgehälter. Sie werden in Form der Urlaubsbeihilfe (Urlaubsgeld) und der Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld) als so genanntes 13. und 14. Gehalt ausbezahlt. Zusätzliche Sonderzahlungen wie Bilanzgelder etc. sind freiwillig möglich. Diese Sonderzahlungen werden sowohl bei der Berechnung der Sozialversicherung als auch der Lohnsteuer unterschiedlich behandelt: Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlage

Angestellte

Arbeiter

bis € 9.060,- (= 2 * 4.530,-)

17,07%

17,20 %

über € 9.060,-

sv-frei

sv-frei

• Lernlandkarte • Kollektivvertrag Handel (Auszug - Sonderzahlungen) • Steuerliche Behandlung (Infoblatt WKO) • Stabilitätsges. 2012 • Solidarabgabe

Vergleiche Tabelle Seite 3

Lohnsteuer: Sonderzahlungen sind steuerlich enorm begünstigt:

 Bis zu einem Betrag von € 620,- sind diese Bezüge steuerfrei (Freibetrag). Dieser Freibetrag gilt allerdings nur für die erste Sonderzahlung! Einstiegstest  Der darüber hinaus gehende Betrag wird mit einem festen Steuersatz von 6 % besteuert.  Die Besteuerung der Sonderzahlung unterbleibt zur Gänze, wenn die Summe der Sonderzahlungen im Jahr € 2.100,- nicht übersteigen (Freigrenze, „Bagatellgrenze“)  Neu ab 2013: Solidarbeitrag/Solidarabgabe für Bestverdienende (Sonderzahlungen >25.000) aufgrund des Stabilitätsgesetzes 2012 (siehe Infoinsel) Lernprogramme Es wird somit ein Großteil der Sonderzahlungen nahezu „brutto für netto“  Sonderzahlungen ausbezahlt. Dies ist eine der größten Steuerbegünstigungen im österr. gesamt Steuerrecht!  Sonderzahlungen Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Juni als Urlaubsbeihilfe (Urlaubsgeld,  Jahressechstel Urlaubszuschuss) bzw. im November als Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld). In manchen Branchen sind zusätzliche Sonderzahlungen (z. B. Bilanzgeld, Jubiläumsgeld, Treuegeld) üblich. Wird ein Sechstel (2 von 12 Monatseinkommen = 1/6) überschritten, wird jener Betrag, der das Sechstel übersteigt, der normalen Besteuerung laut Tarif unterworfen (siehe Seite 13).

Lehrbeispiel 5 (L5): Sonderzahlung Herr Klinger: Angestellter, Bruttobezug monatlich € 1.800,mit AVAB – 1 Kind Er erhält im Juni Urlaubsgeld und im November ein zusätzliches Weihnachtsgeld in derselben Höhe. Sonderzahlungen im Juni € 1.800,- und im November € 1.800,Vergleichen Sie den Auszahlungsbetrag der Sonderzahlungen mit dem Auszahlungsbetrag des laufenden Bezuges im Juni bzw. November. (Lösung)

1. Sonderzahlung Juni (Urlaubsgeld)

2. Sonderzahlung November (Weihnachtsgeld)


PV-interaktiv 2014  Sechstelbestimmung

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13

inter aktiv

Sechstelbestimmung 1 Die stark begünstige Besteuerung der Sonderzahlung mit nur 6 % gilt nur innerhalb einer bestimmten Grenze: der Sechstelgrenze. Ein Sechstel des Jahresbezuges (= 2 Bezüge von 12 Bezügen) wird mit der 6 %igen Lohnsteuer berechnet. Die über dieses Sechstel hinausgehenden Zahlungen werden mit den normalen Steuersätzen (laut Effektiv-Tarif-Tabelle) versteuert. Werden also zusätzliche Sonderzahlungen wie Bilanzgeld, Jubiläumsgeld, Treuegeld bezahlt, so muss die Sechstelbestimmung laut § 67/2 EStG (siehe Grafik Lernprogramm) angewendet werden.

Lernprogramme  Jahressechstel  Jahressechstelüberschreitung

Hinweis: Das Einkommensteuergesetz spricht von sonstigen Bezügen!

Durch diese Maßnahme wird verhindert, dass durch zahlreiche Sonderzahlungen und einem eventuellen geringeren Grundgehalt der Steuervorteil der Sonderzahlungen bei den über das Sechstel hinausgehenden Zahlungen (Jahressechstelüberschreitung) in Anspruch genommen werden kann.

RW 2.0: www.cpulohn.at (Demoversion)

Die Berücksichtigung der Sechstelbestimmung ist in den diversen Personalverrechnungsprogrammen eingebaut.

Lehrbeispiel 6 (L6): Jahressechstelüberschreitung Herr Klug verdient monatlich € 2.500,- mit AVAB 1 Kind Er erhält im März Bilanzgeld € 2.100,-, im Juni die Urlaubsbeihilfe (UB) in der Höhe von € 2.500,- und im November erhält er die Weihnachtsremuneration (WR) in der Höhe von € 2.500,-. Rechenschema: Laufende Bezüge 1 – 11

2.500 * 11

27.500,-

Jahressechstel = durchschnittlicher Monatsbezug * 2

27.500 / 11 * 2

5.000,-

Bisher nach § 67/1 EStG versteuert (Bilanzgeld + UB)

2.100 + 2.500

4.600,-

Rest auf das Jahressechstel

5.000 – 4.600

400,-

Weihnachtsremuneration (WR)

2.500

2.500,-

Sechstelüberschreitung

2.500 - 400

2.100,-

Die Sechstelüberschreitung (hier: € 2.100,-) wird - abzüglich der darauf entfallenden SV - zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage des laufenden Bezugs im November addiert und gemäß der Effektiv-Tarif-Tabelle nach Tarif versteuert. Die genaue Abrechnung der einzelnen Sonderzahlungen von Herrn Klug finden Sie auf der nächsten Seite!

Sonderzahlungen TEST

Aufgrund der Komplexität der Sechstelbestimmung ist die Lösung solcher Beispiele mittels entsprechender Software – z. B. cpulohn.xpress sinnvoll. Übungen: Die Auszahlungsbeträge für die angegebenen Monate sind zu berechnen. Name Ü26

Ü27

Ü28

Kurt Bartl

Heidelinde Url

Lisa Rupp

€ Ang.

Arb.

Ang.

2.100,2.100,2.300,2.300,1.560,1.560,1.000,1.560,3.120,2.500,3.120,3.120,-

Normalbezug UB Juni NB ab August WR November Normalbezug UB Juni Prämie August WR November Normalbezug Bilanzgeld Feb. UB Juni WR November

AVAB/ AEAB

Freibetrag

Pendlerpauschale

ohne

62,00

groß 35 km

mit 2 K.

mit 1 Kind

klein 55 km

20,90

keine

Die Berechnung erfolgt jeweils am Ende des angeführten Monats. Weitere Übungsbeispiele zu Sonderzahlungen finden Sie auf Seite 27.


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PV-interaktiv 2014  Sechstelbestimmung

14

inter aktiv

Sechstelbestimmung 2 Lehrbeispiel Fortsetzung L6 - Lösung

März: Bilanzgeld € 2.100,innerhalb des Jahressechstels Der Freibetrag von € 620,- steht nur bei der ersten Sonderzahlung zur Verfügung.

Juni: Urlaubsgeld € 2.500,innerhalb des Jahressechstels (€ 5.000,-)

Abrechnung November (laufender Bezug und Sonderzahlung gemeinsam): November: Bruttogehalt € 2.500,Weihnachtsgeld € 2.500,SV inkl. Serviceentgelt Die Sechstelüberschreitung erhöht die LSt-Bemessungsgrundlage und dadurch die zu zahlende Lohnsteuer.

Bei den Sonderzahlungen vermindern immer 17,07 %ige SV-Beiträge (bzw. 17,20 % bei Arbeitern) die LSt-Bemessungsgrundlage (auch bei der Hinzurechnung zu den laufenden Bezügen).

Kompetenzorientiertes Beispiel des bmukk


PV-interaktiv 2014  Lehrlingsentschädigung

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15

inter aktiv

Lehrlingsentschädigung Die Entlohnung der Lehrlinge (ca. 125.000) wird als „Lehrlingsentschädigung“ bezeichnet. Die Höhe ist durch den Kollektivvertrag geregelt und in der Regel gestaffelt nach Lehrjahren. Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt sind der Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss) und deren Höhe. Die Lehrlingsentschädigung wird auch während der Unterrichtszeit in der Berufsschule ausbezahlt. Die Sozialversicherung ist abhängig vom Lehrjahr und von der Dauer der Lehrzeit.

Download Tabelle

WKO: Lehrstellenbörse RW 2.0: www.playmit.com AK: Berufsatlas ABC bmwfj: Lehrlingsausbildung www.lehrberuf.info Lehre mit Matura • Berufsreifeprüfung • Lehre nach der Matura • AMS: Lehrberufe (Videos) • • • • •

Lohnsteuer:

) *) HA = Hilfsarbeiterlohn.

Besteuerung nach Tarif. Meist fällt jedoch aufgrund der geringen LSt-Bemessungsgrundlage keine Lohnsteuer an.

Die Verminderung der Arbeitslosenversicherung bei niedrigen Einkommen gilt auch bei Lehrlingen: Verminderung des SV-Beitrages bei Lehrlingsentschädigung (Lehrlingsanteil) bis € 1.246,00 um 3%, € 1.246,01 bis € 1.359,00 um 2%, € 1.359,01 bis € 1.530,00 um 1%, über € 1.530,00 voller Prozentsatz. Dies betrifft allerdings nur folgende Beitragsgruppen: A8y, A3y, A8v, A3v, D8b, D3b.

Lehrbeispiel: Leo Bacher , Lehrzeit 3 Jahre, letztes Lehrjahr (D3b: 17,20% - 3% = 14,20%)

Lernprogramm  Abrechnung Lehrlinge Übungen Name

Art

Lehrjahr

Lehrzeit

Bezug

AVAB

Ü29

Knoll Bert

Arbeiter

2. J.

4 Jahre

625,-

ohne

Ü30

Berger Peter

Arbeiter

3. J. / 1. HJ

3 ½ J.

1.120,-

mit 1 K.

Ü31

Dorfer Sigrid

Angestellte

1. J.

3 Jahre

524,-

ohne

Ü32

Stern Liane

Angestellte

1. J.

4 Jahre

470,-

ohne

Ü33

Kainz Karin

Arbeiterin

2. J

3 Jahre

752,-

ohne

AMS-Berufslexikon: Hier finden Sie Informationen zu über 1.600 Berufen! (Berufsvideos, virtuelle Betriebsbesichtigungen, Lehrlingsentschädigungen, …)

Info: Über 50% der Lehrlinge werden in 10 Berufen ausgebildet!


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PV-interaktiv 2014  Lohnabhängige Abgaben

16

inter aktiv

Lohnabhängige Abgaben

Wie bereits im Kapitel Sozialversicherung dargestellt, muss der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zusätzliche Sozialabgaben für die Pensionsversicherung, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung bzw. Betriebliche Vorsorge-Kasse leisten (SV-DGA = Sozialversicherung-Dienstgeberanteil). Weitere lohnabhängige Abgaben sind an das Finanzamt und die Gemeinde zu zahlen: Empfänger

Abgabe

Höhe

Verbuchung

Krankenkasse

SV-Dienstgeberanteil (SV-DGA)

21,83 % bei Angestellten (Tabelle)

6560 SV-DGA / 3600 Verbindlichkeiten Krankenkasse

Krankenkasse

BV-Beitrag

1,53%

6410 BV-Beitrag / Verb. Krankenk.

Krankenkasse

Auflösungsabgabe

€ 115,-

6420 Aufl.abgabe / Verb. Krankenk.

Finanzamt

Dienstgeberbeitrag (DB)

4,5 %

6660 DB / 3540 Verb. Finanzamt

Finanzamt

Zuschlag zum DB (DZ)

siehe Tabelle unten

6670 DZ / 3540 Verb. Finanzamt

Gemeinde

Kommunalsteuer (KommSt)

3%

6680 KommSt / 3610 Verb. Gem.

€ 2,00 pro Woche pro Dienstnehmer

6690 DG / 3610 Verb. Stadtkasse

Gemeinde Wien

Dienstgeberabgabe („U-Bahnsteuer“)

Die Summe dieser Abgaben wird auch als Lohn- oder Gehaltsnebenkosten bezeichnet. Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): Sämtliche oben angeführte Abgaben sind jeweils bis zum 15. des Folgemonats zu überweisen. Auf pünktliche Zahlung ist bei diesen Verbindlichkeiten –wie bei der Umsatzsteuer – besonderer Wert zu legen!

Lernprogramme  Fallbeispiel mit allen Belegen

Die Lohn- oder Gehaltsnebenkosten müssen in der Preiskalkulation bzw. Kostenrechnung berücksichtigt werden (siehe auch RWI 3 – Kostenrechnung, bzw. Stundensatzkalkulation in cpulohn.xpress). Neben den Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsremuneration) fallen auch Gehälter und Löhne für Zeiten an, in denen keine Leistungen erbracht werden (z.B. Krankheit). Dieses sog. Nicht-Anwesenheitsentgelt muss ebenfalls in der Kalkulation berücksichtigt werden. (Tipp: Online-Lohnnebenkostenberechnung) Ansprüche des Dienstnehmers im Krankheitsfall (unterschiedliche Dauer bei Arbeitern und Angestellten!): Dauer des Dienstverhältnisses

Anspruch auf volles Entgelt

Anspruch auf halbes Entgelt

Höchstentgeltdauer Angestellte/Arbeiter

Weniger als 5 Jahre

6 Wochen

4 Wochen

10 / 8 Wochen

Mindestens 5 Jahre

8 Wochen

4 Wochen

12 / 8 Wochen

Mindestens 15 Jahre

10 Wochen

4 Wochen

14 / 10 Wochen

Mindestens 25 Jahre

12 Wochen

4 Wochen

16 / 10 Wochen

Neben den krankheitsbedingten Arbeitsausfällen sind auch Urlaubstage, Feiertage, Pflegeurlaubstage, usw. als Kostenfaktor von Bedeutung. Die durchschnittliche Krankenstandsdauer pro Beschäftigtem beträgt derzeit 10,5 Tage/Jahr (Stand 2012, Statistik Austria) Die Höhe dieser Nebenkosten beträgt in Österreich ca. 100 % des Bruttobezugs. Verdient ein Angestellter € 2.200,- brutto im Monat, so ist diese Arbeitskraft in Österreich mit ca. € 4.400,- zu kalkulieren. Die genauen Prozentsätze werden von den Interessensvertretungen ermittelt.


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PV-interaktiv 2014  Verbuchung

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Verbuchung von Löhnen / Gehältern

inter aktiv

Musterbeispiel Steiger Electronics Jänner 2014 (siehe Fallbeispiel Seite 29) Die Verbuchung der Löhne und Gehälter erfolgt monatlich auf Grund von Sammellisten: 1) Gehälter (Dienstnehmerliste)

Hinweis: Sämtliche Belege des Fallbeispiels finden Sie auf der Lern-DVD: Belege - Fallbeispiel

Kompetenzorientiertes Beispiel des bmukk 2) Verbuchung der Überweisung an die Mitarbeiter: 3670 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern / 2800 Bank 2.453,85 3) Gehaltsnebenkosten (Dienstgeberabgaben)

Die Auflösungsabgabe (ab 1.1.2013) ist durch den Dienstgeber an die Krankenkasse abzuführen bei Beendigung des Dienstverhältnisses - nach Zeitablauf (bei Laufzeit größer 6 Monate), - durch einvernehmliche Auflösung nach der Probezeit, - bei Arbeitgeberkündigung (auch trotz Wiedereinstellungszusage), - bei ungerechtfertigter Entlassung, - bei berechtigten vorzeitigen Austritten (ausgenommen Gesundheitsaustritte). - € 115,- (2014) Audio-Clip, NÖGKK .

4) Verbuchung der Überweisungen (Fälligkeit am 15. des Folgemonats, hier 15.2.2014): 3600 Verbindlichkeiten Krankenkasse /

1.310,76

3600 Verbindlichkeiten Finanzamt /

157,76

3600 Verbindlichkeiten Gemeinde /

96,00

/ 2800 Bank

1.564,52


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PV-interaktiv 2014 • Freibetrag

18

inter aktiv

Freibetrag - Arbeitnehmerveranlagung Welche Auswirkungen hat ein Freibetrag?

Herr Mittermeier (vgl. Abrechnung Seite 6) macht einen Freibetrag von € 152,33 geltend. Der Freibetrag reduziert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Dadurch ergibt sich eine Lohnsteuerersparnis: Netto mit Freibetrag Netto ohne Freibetrag Monatliche Ersparnis

€ 1.309,21 € 1.253,61 € 55,60

Die Steuerersparnis beträgt 36,5% des Freibetrages (Grenzsteuersatz). Wie kommt man zu einem Freibetrag? Ein Freibetrag muss beim Finanzamt mit dem Formular L54 beantragt werden und wird aufgrund von z.B. erhöhten Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen gewährt.(Berechnung) Eine Kurzübersicht der für den Freibetrag relevanten Ausgaben finden Sie hier:

      

Werbungskosten

Sonderausgaben

§ 16 EStG

§ 18 EStG

Fortbildungskurse Computer: Nutzungsdauer 3 Jahre, nur 60 % (weil private Nutzung) Fachbücher Internet Arbeitskleidung Arbeitszimmer Studium an Universitäten und Fachhochschulen zur beruflichen Weiterbildung.

Höhe unbegrenzt! € 132,- pro Jahr Werbungskostenpauschale wird automatisch berücksichtigt.

Topfsonderausgaben: 25 % - Wohnraumschaffung - Wohnraumsanierung - Personenversicherungen - Junge Aktien Höchstbetrag: € 2.920,- /Jahr mit AVAB € 5.840,- / Jahr, ab 3 Kinder € 1.460,- / Jahr mehr  Kirchenbeitrag max. € 400,- (ab 2012)  Steuerberatungskosten unbegrenzt  Spenden; Liste Hinweis: bei Einkünften von € 36.400,- reduziert sich der Freibetrag – ab € 60.000,- gibt es keine Sonderausgaben mehr.

Die Berücksichtigung dieser Mehrkosten (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen) für den Steuerpflichtigen erfolgt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (früher: Jahresausgleich). Dazu ist es notwendig, das Formular L1 – Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen und beim Finanzamt einzureichen. Aufgrund dieses Antrages stellt das Finanzamt einen Freibetragsbescheid aus. In diesem Bescheid wird die Höhe des Freibetrages mitgeteilt. Nach Vorlage des Bescheides beim Arbeitgeber kann der Freibetrag bei der laufenden Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Die Arbeitnehmerveranlagung wird vermehrt über FinanzOnline abgewickelt. (FinanzOnline-eLearning)

Außergewöhnliche Belastungen § 34 EStG     

Pflegekosten Auswärtige Berufsausbildung der Kinder *) Medikamente, Zahnspangen, … Kinderbetreuungskosten *) Katastrophenschäden *)

Steuerlich machen sie sich bei Übersteigen des Selbstbehaltes bezahlt – er beträgt: bei einem Einkommen von € 7.300,6% € 14.600,8% € 36.400,10% über € 36.400,- 12% *) ohne Selbstbehalt

Fallbeispiel (siehe Abrechnung oben): Herr Johann Mittermeier: Monatsgehalt € 1.500,-, ab Aug.: € 1.700,-; kein AVAB, kein PP; Arbeitsmittel: 1) Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung 2013: FinanzOnline oder L1 Papierform

2) Aufstellung der zu berücksichtigenden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergew. Belastungen in Excel 3) Sein Jahreslohnzettel 2013

Tipps: * Anonyme Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung zum Ausprobieren * Steuerbuch14 des Finanzministeriums (auch auf englisch, türkisch) * Key terms for pay (Powerpoint-Vokabel-Trainer für Lohnverrechnung)

Aufgabe: Führen Sie die Anonyme Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung online durch!


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Arbeitnehmerveranlagung - Übungen 2014

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inter aktiv

Arbeitnehmerveranlagung – Übungen Übung1:

Aufgrund Ihrer fundierten Kenntnisse im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung werden Sie zunehmend zur Anlaufstation für Bekannte und Verwandte, die hoffen, Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Ermitteln Sie für die folgenden Fälle die Höhe der Sonderausgaben, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können: Christian Radler (36) ist verheiratet und hat 4 Kinder. Er arbeitet im Marketing einer großen Bank, seine Frau Monika ist nicht berufstätig. Bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von € 36.400,- jährlich stehen Topf-Sonderausgaben Folgende Belege für das vergangene Jahr hat Ihnen im Ausmaß eines Viertels zu. Christian Radler zukommen lassen:         

Kirchenbeitrag € 240,Freiwillige Krankenversicherung für sich selbst € 640,Freiwillige Krankenversicherung für seine Frau € 1.000,Insassenunfallversicherung PKW € 110,Haftpflichtversicherung PKW € 450,Rückzahlung für Eigentumswohnung Zinsen € 1.200,Kosten für das Ausmalen des Kinderzimmers € 200,Einbau eines Lärmschutzfensters um € 1.850,Steuerberatungskosten € 220,-

Ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte von € 60.000,- werden Topf-Sonderausgaben nicht mehr berücksichtigt. Zwischen € 36.400,- und € 60.000,- reduziert sich der abzugsfähige Betrag gleichmäßig nach folgender Formel auf das Sonderausgabenpauschale:

Ein Betrag von € 60,00 wird auf jeden Fall berücksichtigt. Quelle: Steuerbuch 2014, Seite 56 f, www.bmf.gv.at

Aufgabe: Ermitteln Sie die Sonderausgaben bei einem Jahreseinkommen von € 34.800,-. Ermitteln Sie die Sonderausgaben bei einem Jahreseinkommen von € 42.800,-. Ermitteln Sie die Sonderausgaben bei einem Jahreseinkommen von € 48.900,-. Ermitteln Sie die Sonderausgaben bei einem Jahreseinkommen von € 61.500,-. Wie hoch wären die Sonderausgaben, wenn Christian Radler keine Kinder hätte, seine Frau nicht berufstätig ist und er € 39.700,- jährlich verdient? Wie hoch wären die Sonderausgaben, wenn Christian Radler keine Kinder hätte, seine Frau berufstätig ist (Jahreseinkommen € 37.100,-) und er € 45.600,- jährlich verdient? Erstellen Sie für die Berechnungen ein Tabellenblatt in Excel – wobei Sie z. B. folgende übersichtliche Darstellung verwenden könnten:

Beschreibung des Sachverhalts

Topfsonderausgaben

Kompetenzorientiertes Beispiel des bmukk

Sonderausgaben ohne Höchstgrenze

Sonderausgaben mit Höchstgrenze

Die Berechnung des Höchstbetrages an anrechenbaren Sonderausgaben mit Höchstgrenze und Vierteilung soll ebenfalls in Excel automatisiert werden. Erstellen Sie ein entsprechendes Sheet (auf einem zweiten Tabellenblatt in derselben Mappe), das Sie für weitere Beispiele zeitsparend verwenden können.

Weitere Übungen zur Arbeitnehmerveranlagung auf der DVD.


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PV-interaktiv 2014  Prekäre Arbeitsverhältnisse

20

inter aktiv

Prekäre Arbeitsverhältnisse In den letzten Jahren haben sich völlig neue Arbeitsformen entwickelt. Über 360.000 Österreicher (Call-Center-Mitarbeiter, Taxifahrer, Tontechniker, Botendienste, Grafiker, Studenten, ...) arbeiten lt. einer Studie der Arbeiterkammer in prekären Arbeitsverhältnissen - in Form von Teilzeitjobs, als freie Dienstnehmer, als Praktikanten, geringfügig oder atypisch Beschäftigte oder Neue Selbständige. Die Arbeitswelt im 21. Jahrhundert unterscheidet sich substantiell von jener des 20 Jahrhunderts. Die Tage der lebenslangen Vollbeschäftigung sind vorbei. Arbeitsphasen in Teilzeitjobs werden sich mit arbeitslosen Zeiträumen abwechseln. Das erfordert Flexibilität und lebenslanges Lernen. Atypisch Erwerbstätige in Österreich:

• Online Ratgeber 1. Mitarbeiter (www.usp.gv.at) • AK: Der freie Dienstnehmer • Beispiele; Abgrenzung USP: Beschäftigungsformen • Kurier 1 2 • AK: Arbeitsrecht

Neue Selbständige: ca 35.000 Personen Das sind Unternehmer ohne Gewerbeschein (z.B. Autoren, Gutachter, Vortragende, Psychotherapeuten ...). Sie erbringen ein „Werk“ für den Auftraggeber. Sie erzielen betriebliche Einkünfte aus selbst. Tätigkeit. Sozialversicherung: Sie sind selbständig und müssen sich selber bei der gewerblichen Sozialversicherung versichern (GSVG-Pflicht ab Geringfügigkeitsgrenze 2013: Einkünfte > € 4.642,60 / € 6.453,36 jährlich). GSVG Erstinformation; Neue Selbständige/Freiberufler Erstinformation; aktuelle Werte 2014: www.esv-sva.sozvers.at Einkommensteuer: Neue Selbständige sind wie alle Selbständigen/Gewerbetreibenden ab einer bestimmten Einkunftsgrenze einkommensteuerpflichtig (Einkünfte > 11.000,- jährlich). Eine Einkommensteuererklärung muss abgegeben werden. Seit 1.1.2010 erhalten (Neue) Selbständige eine Steuerentlastung in Form eines 13-prozentigen Gewinnfreibetrages als Ausgleich für das Fehlen eines steuerbegünstigten 13. und 14. Monatsgehaltes. Näher Informationen: Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at). Freie Dienstverträge: ca. 20.000 Personen, vorwiegend in der "Kreativbranche" tätig (Presse 20.12.2009) Sozialversicherung: Freie Dienstnehmer müssen bei der Sozialversicherung (ASVG) durch den Dienstgeber angemeldet werden. Der SV-DNA und SV-DGA werden vom Arbeitgeber einbehalten (beide reduziert um 0,5% WBF-Beitrag). Einkommensteuer: Sie sind aber einkommensteuerpflichtig wie die Selbständigen (siehe oben). Arbeitsrecht: 5 Wochen Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, kollektivvertraglicher Mindestlohn, Sonderzahlungen, usw. gelten nur bei Vereinbarung. Nähere Informationen: www.usp.gv.at Neu seit 1.1.2010: Arbeitgeber muss nun auch DB, DZ und KommSt abliefern. Damit besteht im Bereich der Sozialversicherung nur mehr ein marginaler Unterschied zu Angestellten (echter Dienstvertrag). Geringfügig Beschäftigte: ca. 332.000 Personen (Stand Nov. 2013) Sie dürfen maximal € 395,31 pro Monat verdienen (vgl. Seite 3). Sozialversicherung: Sie sind nur unfallversichert (1,4% SV-DGA). Geringfügig Beschäftigte können sich aber (günstig) selber versichern (Antrag auf Selbstversicherung; 2013: € 55,79 monatlich). Sie sind bei der Sozialversicherung (ASVG) gemeldet. Nähere Informationen: www.usp.gv.at Einkommensteuer: aufgrund der geringen Einkunftshöhe fällt keine Lohnsteuer an. Abrechnungsbeispiel Aus Unternehmersicht werden durch derartige Arbeitsformen die Lohnnebenkosten (leicht) gesenkt. Für die Arbeitnehmer sind Nachteile im sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Bereich die Folge: Keine Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung (geringfügig Beschäftigte), kein 13. und 14. Gehalt, kein kollektivvertraglicher Mindesturlaub (freie Dienstnehmer), … Literatur für Interessierte: Wir nennen es Arbeit von Holm Friebe und Sascha Lobo Neue Arbeit kompakt von Frithjoff Bergmann Hörprobe: Frithjoff Bergmann in Radio Vorarlberg (Real Player)


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PV-interaktiv 2014  Sachbezüge

21

inter aktiv

Sachbezüge

Anstelle von Geldbezügen ist es möglich, Teile des Gehaltes in Form von Sachbezügen abzugelten. Eine Dienstwohnung, Essensmarken, freie Verpflegung, Privatnutzung des firmeneigenen PKW, Warengutscheine, Firmenpension etc. können als Sachbezug vereinbart werden. Um die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften zu erfüllen, müssen diese Sachbezüge in Geldwerte umgerechnet und als Teil der Entlohnung bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Die Werte werden vom Ministerium für Finanzen durch Verordnung festgesetzt. Die Bewertung einer Dienstwohnung ist von lokalen Gegebenheiten abhängig. Grundsätzlich erhöhen Sachleistungen die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer. Es gibt 2 Möglichkeiten der Abrechnung: 1. Der Sachbezug erhöht den monatliche Bruttolohn/-gehalt und damit auch die Bemessungsgrundlagen für SV und LSt. Der Sachbezug muss aber dann für die Berechnung des Nettoauszahlungsbetrags wieder abgezogen werden, da er nicht bar ausbezahlt wird. 2. Der Der Sachbezug wird nur bei den Bemessungsgrundlagen dazu gezählt.

Beispiel 1:

Seit 1.1.2009

Ein Arbeiter (Lohn € 1.800,-) erhält vom Dienstgeber volle freie Station (Wohnung, Beheizung, Essen, …). Der Wert ist laut Verordnung mit € 196,20 monatlich anzusetzen.

ist die Berechnung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Sachbezugsverordnung neu geregelt.

Beispiel 2a: Angestellter (Gehalt: € 2.200,-) + Sachbezug - PKW (Anschaffungskosten € 40.000,00), private Nutzung weniger als 500 km im Monat (Nachweis durch Fahrtenbuch!).

Berechnung: Der Sachbezugswert für Dienstwohnungen ist ab 2012 in voller Höhe anzusetzen.

1,5% der Anschaffungskosten hat der Arbeitnehmer monatlich zu versteuern, wobei der Sachbezugswert max. € 600,pro Monat beträgt, was Anschaffungskosten von € 40.000,- entspricht (z.B: Audi A4 2,7 TDI). Der Sachbezugswert reduziert sich auf die Hälfte (max. € 300,-), wenn die private Nutzung des Firmen-Pkws weniger als 500 km pro Monat beträgt (Fahrtenbuch!)

Beispiel 2b: Angestellter (Gehalt: € 2.200,-) + Sachbezug - PKW (Anschaffungskosten € 40.000,00), private Nutzung mehr als 500 km im Monat .

*) Sonderregelung bei Sozialversicherung bei Sachbezügen: Erhält der Arbeitnehmer Geldund Sachbezüge, so dürfen dem Arbeitnehmer an SV-DNA (außer AK-Umlage und WBFBeitrag) höchstens 20% seiner Geldbezüge abgezogen werden. Der Mehrbetrag wird dem Arbeitgeber (SV-DGA) dazugerechnet. (Geldbezugsregel)

hat die entsprechenden Berechnungsprogramme für die verschiedenen Sachbezugswerte integriert (Kfz-Privatnutzung, Dienstwohnung, …). Gewisse Sachbezüge sind steuer- und sv-frei: Essensbons (bis € 4,40), Sachgeschenke (bis € 186,-),… Hinweis: Weitere Übungen finden Sie auf Seite 28


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PV-interaktiv 2014  Aufwandsentschädigungen

22

inter aktiv

Aufwandsentschädigungen

Unter Aufwandsentschädigungen versteht man Aufwendungen, die dem Dienstnehmer in Ausübung seines Dienstes entstehen. Das sind z.B. Fahrten mit dem Privat-PKW für dienstliche Zwecke, Nächtigungs- und Verpflegungskosten im Rahmen einer Dienstreise. Der Dienstnehmer erhält diese Aufwendungen im Rahmen der Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber rückvergütet. Diese Aufwandsentschädigungen unterliegen in der Regel weder der Sozialversicherungspflicht noch sind sie lohnsteuerpflichtig (§ 26 EStG). Fahrtkostenvergütung: Darunter fallen Fahrtkosten für eine Dienstreise, die vom Arbeitgeber nach Vorlage der Originalfahrscheine vergütet werden (Bahn-, Flug-, Taxikosten). Werden diese Kosten vom Arbeitgeber nicht ersetzt, können sie als Werbungskosten (Arbeitnehmerveranlagung) abgesetzt werden. Kilometergelder: Wird vom Arbeitnehmer das private Kraftfahrzeug für eine dienstlich veranlasste Fahrt eingesetzt, werden die Kosten unabhängig vom Fahrzeugtyp durch das amtliche Kilometergeld € 0,42 / km abgegolten (max. 30.000 km/ Jahr) (Motorräder bis 250 cm³ € 0,14 über 250 cm³ € 0,24.) Für Mitreisende gebührt ein Zuschlag von € 0,05 / km. Dieser Betrag unterliegt weder der Sozialversicherung noch der Lohnsteuer. Darüber hinausgehende Beträge sind SV- und LSt-pflichtig. Tages- und Nächtigungsgelder: Darunter versteht man Tages- und Nächtigungsgelder (Diäten), die aufgrund einer Dienstreise bezahlt werden. Sie sind in der Regel bis zu einem Pauschalbetrag sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei. Tagesgeld: € 26,40 pro Tag, Nächtigungsgeld: € 15,- ohne Nachweis der Kosten oder höhere Kosten mit Beleg (z.B. Hotelrechnung). Neuerung durch Reisekostennovelle, Detailinformationen: Infoblatt der WKO, ( Quelle: http://www.wko.at/steuern). Für Dienstreisen im Ausland gelten höhere Tages- und Nächtigungsgebühren. Beispiel 1: Herr Arnold Schieler fährt im Auftrag seines Dienstgebers mit seinem privaten Pkw nach Salzburg zu einer Kundenpräsentation. Er erhält dafür ein Tagesgeld (bis € 26,40 pro Tag steuerfrei bzw. nicht steuerbar) als Ersatz für die Mehraufwendungen bei der Verpflegung.

Abrechnung Dez. 2014: Gehalt € 3.290,(ohne AVAB), ohne PP:

Hinweis: Das Tagesgeld fällt an, wenn die Dienstreise mehr als 3 Stunden dauert. Für jede angefangene Stunde wird 1/12 gerechnet.

Die steuerfreien Aufwandsentschädigungen werden zum Netto-Auszahlungsbetrag einfach dazugezählt. Steuerpflichtige Aufwandsentschädigungen (wenn z.B. ein höheres Tagesgeld als € 26,40 ausbezahlt wird) erhöhen den Bruttobezug und damit die Bemessungsgrundlagen für Sozialversicherung und Lohnsteuer. Beispiel 2: Herr Arnold Schieler fährt auf ein Fortbildungsseminar (im Auftrag seines Dienstgebers). Alle Kosten trägt vorerst Herr Schieler selbst (inkl. Übernachtung).

Die Rückvergütung erfolgt bei der Abrechnung im nächsten Monat: Abrechnung April 2014: Gehalt € 3.290,- + Aufwandsentschädigung:

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, das Taggeld nach der 24-Stunden-Methode oder nach der Kalendertagmethode (immer für den Arbeitnehmer günstiger) zu berechnen.

(Bei allen Beispielen: Kalendertagmethode)

Weitere Übungen Seite 28


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PV-interaktiv 2014  Daten Sozialversicherung

23

inter aktiv

Wichtige Daten Sozialversicherung 2014

1) Beitrag zur Betrieblichen Vorsorgekasse: Dieser gilt für Dienstnehmer, die nach dem 31.12.2002 eingestellt wurden bzw. für Dienstnehmer, die in das neue System übergetreten sind. Erstes Monat ist immer BV-frei.

2) Verminderung der Arbeitslosenversicherung im Niedriglohnbereich: Brutto bis 1.246,00 € minus 3% 1.359,00 € minus 2% 1.530,00 € minus 1% Brutto über 1.530,00 € : volle SV-Sätze

Service-Entgelt für e-Card: € 10,55 (bei November-Abrechnung). Kein Service-Entgelt bei geringfügig Beschäftigten. Auflösungsabgabe: € 115,00

BVBeitr.

Lohn- und Gehaltsnebenkosten

gesamt

Sozialversicherung

Bundessland

DZ

Burgenland

0,44%

SV-DGA (Angestellte)

21,83%

1,53%

23,36%

Kärnten

0,41%

SV-DGA (Arbeiter)

21,70%

1,53%

23,23%

Niederösterreich

0,40%

Oberösterreich

0,36%

Salzburg

0,42%

Steiermark

0,40%

Tirol

0,43%

Vorarlberg

0,39%

Wien

0,40%

Finanzamt Dienstgeberbeitrag (DB) *) Zuschlag zum DB (DZ) *)

4,5% versch. Sätze in den Bundesländern 

Gemeinde Kommunalsteuer *)

3%

U-Bahnsteuer (nur Wien)

2,00 € pro Woche und Dienstnehmer

*) Freibetrag

1.095,00 bei Beitragsgrundlagen bis 1.460,00 €


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PV-interaktiv 2014  Daten Lohnsteuer

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inter aktiv

Wichtige Daten Lohnsteuer 2014

LSt-Bemessungsgrundlage (= Monatseinkommen) = Bruttobezug – SV-DNA – ÜZfrei – FB – PP – …

AVAB (Alleinverdienerabsetzbetrag): Einkommensgrenzen des (Ehe-) Partners jährlich: max. € 6.000,Bruttojahresbezug (inkl. SZ) – SV-DNA – ÜZfrei – FB – PP – … = nicht selbst. Einkünfte

Pendler-Euro (PE): vermindert die Lohnsteuer (Absetzbetrag), jährlich € 2,00 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Verminderung der LSt-Bemessungsgrundlage: * Pendlerpauschale (PP): Pendlerpauschale gilt aliquot für Teilzeitarbeitskräfte: 1/3 bei 4-7 Tage; 2/3 bei 8-10 Tage; 1/1 bei mehr als 10 Tage Fahrt zur Arbeit im Monat

Kleines Pendlerpauschale öffentliches Verkehrsmittel zumutbar

Großes Pendlerpauschale öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar

einf. Weg

monatl.

einf. Weg

monatl.

0-20 km

0,00 €

2-20 km

31,00 €

20-40 km

58,00 €

20-40 km

123,00 €

40-60 km

113,00 €

40-60 km

214,00 €

ab 60 km

168,00 €

ab 60 km

306,00 €

* Überstundenzuschläge: steuerfrei max. € 86,- pro Monat für die ersten 10 Überstundenzuschläge (50%) * SEG-Zulagen und SFN-Zulagen: steuerfreie Überstundenzuschläge 100% max. € 360,- pro Monat max. € 540,- pro Monat, wenn überwiegend Nachtarbeit (19 Uhr bis 7 Uhr)

Achtung: Überstundenzuschläge sind innerh. der angegebenen Grenzen LSt-frei, aber SV-pflichtig. Ausnahme: Schmutzzulagen sind SV-frei, wenn sie LSt-frei sind.

* Freibetrag (FB): aufgrund Freibetragsbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) durch erhöhte Werbungskosten (> Pauschale € 132,-), Sonderausgaben (bei „Topfsonderausgaben“: Höchstbetrag € 2.920,-/Jahr, mit AV/AEB € 5.840,-/Jahr, ab 3 Kindern + € 1.460,-/Jahr; nur 25% = Sonderausgabenviertel), außergewöhnliche Belastungen (tw. Selbstbehalt 6% bis 12% vom Jahres-Einkommen); * Gewerkschaftsbeitrag: unterschiedl. Regelungen, GPA: 1% vom Bruttobezug, max. 29,80 pro Monat Dienstreisen: nicht steuerbar (und deshalb keine LSt und keine SV): * Kilometergeld: € 0,42/km (max. 30.000 km/ Jahr) je mit fahrende Person € 0,05; Motorräder bis 250 cm³ € 0,14/km , über 250 cm³ € 0,24/km; Fahrrad/zu Fuß (mehr als 2 km) € 0,38/km * Tagesgeld bis € 26,40 / Tag (ab Beginn der 4.Stunde 4/12 bis 12/12) über € 26,40: LSt- und SV-pflichtig * Nächtigungsgeld: € 15,- ohne Nachweis der Kosten, voller Betrag bei Nachweis der Kosten. Darüberhinausgehende Aufwandsentschädigungen sind sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig. Sonderzahlungen Begünstigung bei „Sonstigen Bezügen“ (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bilanzgeld, …): * SV-Beitrag: - 1% (Angestellte: 17,07%, Arbeiter: 17,20%; weil keine KU und kein WBF-Beitrag) * Lohnsteuer: Innerhalb des Jahressechstel: Lohnsteuer nur 6% (nach Abzug der SV-Beiträge) * Freibetrag: € 620,- (nur bei der ersten Sonderzahlung abziehen) * Freigrenze: € 2.100,- (bis zu einem Jahressechstel von € 2.100,-bei geringen Einkommen keine LSt) * Solidarabgabe: bei Sonderzahlungen > € 25.000: 27% LSt; > € 50.000: 35,75% LSt; > € 83.333: LSt-Tarif


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PV-interaktiv 2014  Einfache Übungen

25

inter aktiv

Einfache Übungen Die Gehälter folgender Mitarbeiter sind abzurechnen:

Dipl. Ing. Karl Ulrich, 29 J., Absolvent der Fachhochschule Wels, Brutto € 3.100,ledig, Freibetrag € 90,kleines Pendlerpauschale 30 km Bilanzgeld: € 2.600,-

Ing. Karl Stern, 45 J.; Bilanzbuchhaltung € 2.700,- 2 Kinder, 12 und 7 Jahre, Alleinverdiener

Mag. Erich Fromm, 28 J. Marketing- Assistent, Brutto € 3.750,- ledig, Freibetrag € 68,-

Übungen: Abrechnung für Jänner

Ü34

Ü35

Ü36

Dipl. Ing. Ulrich

Ing. Stern

Mag. Fromm

Bruttobezug Überstunden Sonderzahlungen Brutto gesamt: - Sozialversicherung LSt-Berechnung: Brutto - SV - Freibetrag - Pendlerpauschale - Gewerkschaftsbeitrag Lohnsteuerbemessungsgrundlage - Lohnsteuer Pendler-Euro - Gewerkschaftsbeitrag - Akonto Nettobezug

Ü37: Pilotengehälter der AUA–Gruppe: Brutto ohne Zulagen Wie hoch ist der Unterschied netto? Ohne AVAB, kein Freibetrag und kein Gewerkschaftsbeitrag (Kommentare: money.at, 4.3.2012; oö-nachrichten.at, 3.5.2012) Pilotengehälter Höchstgehalt 3. Offizier - Einstiegsgehalt

Austrian Airlines 15.000,3.300,-

flyniki

Zusätzliche Übungen finden Sie auf der DVD: Seite 8a (Ü1a-Ü8a; Ü1b-Ü8b)

Tyrolean 8.000,2.284,-

9.000,2.350,-


PV-interaktiv 2014  Übungen Überstunden

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26

inter aktiv

Übungen Überstunden Übungen: Überstunden Die Abrechnungen sind zu erstellen: Name

Art

Arb.

Normal bezug 2.100,-

Ü38

Stein Uwe

Ü39

Zernig Karl

Ang.

Ü40

Hofer Erna

Ü41

Kurz Brigitte

Ü42

Kovac Nino

Arb.

Ü43

Moser Nina

Ang.

2.180,2.925,-

Ü44

Haftner Hans

Ang.

Ü45

Flaggl Alfred

Ang.

Ü46

Seidel Ulrich

Ü47

Grimm Helge

Überstunden

ÜTeiler

AVAB/ AEAB

Freibetrag 62,-

6 (50 %)

1/165

ohne

4.755,-

Pauschale € 400,-

1/150

mit 1 K.

Arb.

2.600,-

18 (50 %) + 6 (100 %)

1/173

ohne

Ang.

1.850,-

12 (50%)

1/165

mit 3 K.

6 (50 %) + 8 (100 %)

1/158

mit 2 K.

15 (50 %)

1/167

ohne

3.518,-

Pauschale € 320,-

1/158

mit 5 K.

2.120,-

9 (50 %)

1/173

mit 1 K.

Ang.

3.600,-

24 (50 %)

1/143

ohne

240,-

Ang.

4.900,-

12 (50 %) + 3 (100 %)

1/167

mit 1 K

320,-

Pendlerpauschale

Gew.

groß , 16 km

1%

klein, 70 km

1%

57,150,-

96,124,-

klein, 42 km 1% groß, 76 km

1%

Gewerkschaftsbeitrag max. € 29,80

Hinweis: Die Lösungen sollen in einer selbst erstellten Exceltabelle dargestellt werden. Sie können diese Exceltabelle als Ausgangspunkt nehmen sv_lst_14.xls . Zusatzaufgaben:

1. Welche Differenz in den Nettobezügen ergibt sich bei Ü 46 (Seidel Ulrich), wenn die Pendlerpauschale nicht ausgenutzt wird (pro Monat und pro Jahr)?

2. Welche Differenz in den Nettobezügen ergibt sich bei Ü 47 (Grimm Helge), wenn der Freibetrag nicht ausgenutzt wird. (pro Monat und pro Jahr)?

3. Welche Differenz beim Auszahlungsbetrag ergibt sich bei Ü 43 (Moser Nina), wenn Frau Moser Alleinerzieherin mit 3 Kindern wäre?

4. Herr Zernig Karl (Ü 39) hat tatsächlich 16 Überstunden zu 50 % und 12 Überstunden zu 100 % geleistet. Berechnen Sie den Auszahlungsbetrag, wenn KEIN Überstundenpauschale vereinbart wäre.

5. Ing. Karl Stern (siehe Übungsbeispiele S. 25) hat im Monat März 18 Überstunden zu 50 % geleistet. Berechnen Sie den Auszahlungsbetrag.

6. Konstruieren Sie weitere Übungsbeispiele mit persönlichen Angaben.

Zusätzliche Übungen zum Bereich Überstunden finden Sie auf der DVD: Seite 11a (Ü9a bis Ü25a)


PV-interaktiv 2014  Übungen Sonderzahlungen

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27

inter aktiv

Übungen Sonderzahlungen Die Abrechnungen sind zu erstellen. UB = Urlaubsbeihilfe, WR = Weihnachtsremuneration, BG = Bilanzgeld, NB = Normalbezug Name

Art

Ü48: Sophie Meister

Ang.

NormalBezüge bezug 2.220,- Normalbezug *) 2.220,- UB Juni 2.350,- NB ab August

AVAB/ AEAB

Freibetrag

Pendlerpauschale

ohne

102,--

groß, 35 km

2.350,- WR November 1.240,- Normalbezug Ü49: Robert Klein

800,- Prämie März

Arb.

mit 1K

1.400,- NB ab Juli

kein PP

1.400,- WR November 2.560,- Normalbezug Ü50: Gerhard Lotti

2.560,- UB Juni

Ang.

1.000,- BG August

mit 2K

85,--

klein, 64 km

mit 1K

36,--

klein PP

2.560,- WR November 3.645,- Normalbezug Ü51: Lisa Röhrich

2.500,- Bilanzgeld Feb. 3.645,- UB Juni

Ang.

3.900,- NB ab August

Berechnen Sie die jeweiligen Auszahlungsbeträge für die angegebenen Monate – die Berechnung erfolgt jeweils am Monatsende. *) Hinweis: In den einzelnen Monaten wird immer der Normalbezug ausbezahlt, außer wenn Abweichungen (z.B. Überstunden) extra angegeben sind. Novembergehälter: € 10,55 e-Card-Serviceentgelt berücksichtigen! Dies gilt auch für die nächsten Übungen!

3.900,- WR November Berücksichtigen Sie bei der Novemberabrechnungen das Service-Entgelt für die e-Card (€ 10,55)

Sonderzahlungen und Überstunden Name

Ü52: Biggi Grosser

Art

Ang.

NB

Bezüge

2.345,2.345,-

UB Juni

2.450,-

NB ab Aug.

2.450,-

WR Nov.

NB *)

Überstunden 1/160 Juni: 7 (50 %) Nov.: 12 (50 %)

AVAB AEAB

ohne

Freibetrag

102,-

Pendlerpauschale

Aufgabe:

groß 35 km

Auszahlungsbetrag Juni = ? Nov. = ?

kein PP

Auszahlungsbetrag März = ? Nov. = ?

klein 74 km

Auszahlungsbetrag Juni = ? Nov. = ?

1.635,Ü53: Kurt Rösener

Ü54: Rosa Kampf

Arb.

Ang.

NB März: 955,- Prämie März 6 (50 %) + 3 (100 %)

1.780,-

NB ab Juli

1.780,-

WR Nov.

2.965,-

NB

keine Überstunden

2.965,-

UB Juni

Juni: 7 (50 %) + 5 (100 %)

2.000,-

BG August

keine Überstunden

2.965,-

WR Nov.

Zusatzaufgaben zu Ü 54:

mit 1K

mit 2K

85,-

Hinweis: Überstunden fallen nur in den angegebenen Monaten an.

Welche Maßnahmen sind geeignet um die Steuerbelastung für Rosa Kampf zu reduzieren?

Bereiten Sie ein diesbezügliches Fachgespräch mit dem Steuerberater vor.

Der Chef von Frau Rosa Kampf bietet ihr eine Überstundenpauschale in Höhe von € 500,- an. Berechnen Sie den Auszahlungsbetrag für September unter diesem Aspekt.

Wenn Frau Rosa Kampf durchschnittlich pro Monat jene Anzahl von Überstunden leistet, wie sie im obigen Beispiel für Juni angegeben sind, welche Differenz ergibt sich zwischen den beiden Varianten (stundengenaue Abrechnung bzw. Überstundenpauschale)?

Zusatzaufgabe Solidarabgabe:

nähere Informationen zur Solidarabgabe mit 1.1.2013 tritt die sog. „Solidarabgabe“ für Bestverdiener in Kraft (gilt bis 2016): Sonderausgaben über € 25.000,- mit 27%, über € 50.000,- mit 35,75%, über € 83.333,- nach Tarif versteuert . a) Berechnen Sie den „Soidarbeitrag“ bei einem Verdienst von monatlich € 35.000,-; UB € 35.000,-; WR € 35.000,-. b) Entwicklen Sie ein Excelmodell zur automatischen Berechnung c) Nehmen Sie in einem Rollenspiel kritisch dazu Stellung (zB.Bundespräsident, ÖBB-Bediensteter, Generaldirektor ÖBB)


PV-interaktiv 2014  Übungen gemischt

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Übungen gemischt

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inter aktiv

Übungen 1: Sachbezug Kfz Frau Karin Hoffmann, Angestellte, Gehalt € 3.500,-, kein AVAB, kein PP a) Berechnen Sie das "normale" Gehalt pro Monat von Karin Hoffmann b) Karin Hoffmann hat das Angebot, das Firmenauto (VW Golf Sportline) als Bestandteil des Gehaltes (Sachbezug) zu erhalten. Rechnen Sie aus, wie viel Frau Karin Hoffmann netto weniger ausbezahlt bekommt. c) Rechnet sich das Firmenauto für Karin Hoffmann? Vergleichen Sie mit den tatsächlichen Kosten (ÖAMTC, www.oeamtc.at). Hinweis: Frau Hoffmann fährt mehr als 500 km im Monat für private Zwecke. Übung 2: Sachbezug Kfz Herr Georg Berger erhält das Angebot seines Dienstgebers, den neuen Firmenwagen (Audi A4 2,7 TDI, Anschaffungskosten € 42.000,-) auch privat zu nutzen (mehr als 500 km pro Monat) Gehalt: € 3.700,-, AVAB/1Kind, FB € 120,a) Berechnen Sie das Nettogehalt. b) Die jährlichen Autokosten eines A4 betragen rund € 9.000,(Quelle: ÖAMTC). Rentiert sich dieses Firmenauto? Übung 3: Sachbezug Dienstwohnung Walter Hofinger (Gehalt: € 2.400,-, Alleinverdiener, 2 Kinder) erhält vom Arbeitgeber in Tirol eine 2 Dienstwohnung (130m ), € 817,70 Sachbezug (siehe Berechnung; ab 2012 keine Einschleifung mehr) Wie viel erspart sich Herr Hofinger, wenn er für eine gleichwertige Wohnung € 850,- (inkl. Betriebskosten) zahlen würde?

Übung 4: Reisekosten, Sonderzahlung Abrechnung Dienstreise von Mag. Claudia Mayr (siehe Reisekostenabrechnung, Kalendertagsberechnung) gemeinsam mit Juni Gehalt Gehalt: € 4.200,- ohne AVAB, FB 87,-, Angestellte Sonderzahlung UB: € 4.200,- (bisher keine Sonderzahlung) lfd. Bezüge Jänner bis Juni € 25.200,a) Berechnen Sie den Nettoauszahlungsbetrag. b) Wie sieht die Reisekostenabrechnung mit der 24-Stunden-Berechnung aus.

Übung 5: Reisekosten, Überstunden Dienstreise von Armin Weiß (siehe Dienstreiseabrechnung), Angestellter Achtung: erhöhtes Kilometergeld (€ 0,50 pro km) wird ausbezahlt! Ausbezahlung mit Augustgehalt Gehalt: € 2.555,- 9 Überstunden (50%), Teiler 1/167, Gewerkschaftsbeitrag 1% a) Berechnen Sie bei den Reisekosten den steuerpflichtigen und den steuerfreien Anteil. b) Berechnen Sie den Netto-Auszahlungsbetrag.


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PV-interaktiv 2014  Fallbeispiel

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inter aktiv

Fallbeispiel Steiger Electronics Sie haben sich intensiv mit dem Thema Personalverrechnung beschäftigt. Das Gelernte können Sie nun in einem kompletten Fallbeispiel eines konkreten Unternehmens anwenden: Ihre Aufgabe wird es sein, ein komplettes Personalverrechnungsjahr dieses Unternehmens darzustellen. In den Lernprogrammen auf der DVD haben Sie dieses Unternehmen mit seinen Mitarbeitern bereits in vielfältiger Weise kennenlernen können. Die notwendigen Informationen über das reale Unternehmen finden Sie im Internet: http://www.steiger-electronics.at/.

• • • • •

Formulardatenbank Finanzamt Formulardatenbank Sozialvers. Kollektivvertrag Handel 2014 Schulung cpulohn.xpress Videos Steiger-Electronics CPU-Lohn

Wenn Sie das Unternehmen mit seinen Mitarbeitern näher kennen lernen wollen, klicken Sie in der Info-Insel auf "Videos". Steiger Electronics hat 2 Angestellte: Herr Mittermeier (Verkauf und Technik) und Herr Berger (Verkauf); im August hilft ein Ferialarbeiter, Herr Peter Hauser, aus. Eigentümer ist Herr Steiger - er leitet das Unternehmen und macht auch die Personalverrechnung. Herr Johann Mittermeier ist seit 1.7.2012 bei Steiger-Electronics GmbH angestellt. Sein Gehalt beträgt Jänner bis Juli € 1.500,00. Aufgrund einer Gehaltsverhandlung (siehe Video) verdient er ab August € 1.700,00. Er ist ledig und wohnt in 6063 Rum bei Innsbruck, Siemensstraße 3. Für angefallene Überstunden nimmt er generell Zeitausgleich. Herr Michael Berger, seit 1.1.2010 bei Steiger-Electronics GmbH als Verkäufer angestellt, verheiratet seit Mai 2011 mit Gabriele Berger, Studentin, 1 Kind. E30 (Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages) hat Herr Berger beim Arbeitgeber im Jahr 2013 abgegeben. Seit Anfang März dieses Jahres hat Herr Berger eine neue Adresse außerhalb von Innsbruck. L34 (Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales und Pendler-Euros) hat Herr Berger ebenfalls beim Arbeitgeber abgegeben. Im März hat er laut Aufzeichnungen 10 normale (ÜZ 50%) Überstunden geleistet, im Mai 13 normale Überstunden. Herr Peter Hauser ist Schüler der Handelsakademie Innsbruck und arbeitet im Sommer als Ferialarbeiter bei der Firma Steiger Elecktronics. Er erhält für diese Tätigkeit € 1.163,00 Lohn und zusätzlich laut Kollektivvertrag die anteiligen Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachstremuneration). Die An- und Abmeldung bei der Tiroler Gebietskrankenkasse erfolgt über ELDA. Eine vollständige Lösung finden Sie Aufgaben: a) Führen Sie für die 3 Mitarbeiter alle Monatsabrechnungen durch (inkl. Sonderzahlungen: Juni UB, November WR). b) Erstellen Sie für jeden Monat die notwendigen Auswertungen: Beitragsnachweisung für die Gebietskrankenkasse (DG KontoNummer 158017), Ermittlung der weiteren Dienstgeberabgaben (DB, DZ, KommSt), Erstellung des Buchungsbeleges (Dienstnehmerliste, Dienstgeberliste). c) Arbeiten zum Jahresende: Ausdruck der Lohn-/Gehaltskonten; Ausdruck L16 (Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis) für das gesamte Jahr. d) Analysieren und interpretieren Sie den Jahreslohnzettel von Herrn Mittermeier (Kennz. 210 -260). e) Erklären Sie, warum es bei Herrn Mittermeier zu eine Jahressechstelüberhang (siehe Lohnkonto) kommt. f) Wie setzt sich bei Herrn Berger die Kennzahl 245 auf seinem Lohnzettel zusammen?

auf der Lern-DVD: Kapitel IV: Belege /Fallbeispiel

Kompetenzorientiertes Beispiel des bmukk

www.cpulohn.at (Demoversion) GRATIS Schulversion (auch für Übungsfirmen) auf Lehrer-DVD (siehe nächste Seite)


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PV-interaktiv 2014  Fallbeispiel

Software: cpulohn.xpress

PV-interaktiv Lehrer-DVD

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inter aktiv


PV-interaktiv 2014  Fallbeispiel

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Fallbeispiel: PV in der Steuerberatung

inter aktiv

Dr. Rosa Maria Waldner Steuerberatungskanzlei 6020 Innsbruck, Klammweg 52 a

Die Mitarbeiter in dieser Kanzlei verfügen über ein umfangreiches Wissen, um Beratungen und Abrechnung für die verschiedenen Branchen erledigen zu können. Laufende Weiterbildungsaktivitäten garantieren den neuesten Wissensstand. Für die ordnungsgemäße Abwicklung der Arbeitsaufträge stehen Ihnen folgende Gesetzesquellen bzw. Informationen zur Verfügung (siehe Infoinsel rechts). Auf Ihrer DVD finden Sie alle Arbeitnehmer-Stammblätter in digitaler Form.

• Gesetztestexte (RIS) • Kollektivvertrag Handel Kollektivvertrag: Bäcker • Kollektivvertrag Bau Kollektivvertrag Wirtschafts• treuhänder • ELDA-Anmeldung • ELDA-Abmeldung • Dienstvertrag (Muster) • Dienstzettel (Muster)

KlientenNr.: 345 Firma Trend World GmbH, Schuhe-Taschen-Accessoires, Citypassage 6, 6330 Kufstein, Tel.: 05372 61010, E-mail : office.trendworld@aon.at, www.trendworld.at. Finanzamt Kufstein/Schwaz: FA 83 St.Nr. 160/5678, UID-Nr. 12345678, TGKK DG Kto.Nr. W 1051234 Stadtgemeinde Kufstein - St. Nr. 1899 Arbeitsauftrag 1: Anmeldung Hilde Huter; Dienstvertrag vorbereiten; Abrechnung März; Die Kündigung von Udo Url per 31.3.2013 erfolgte am 31.12.2013 schriftlich; Kündigungsfrist überprüfen; Dienstzeugnis vorbereiten (Arbeitgeber war nicht zufrieden); Abrechnung März Abmeldung TGKK Auflösungsabgabe?

Kompetenzorientiertes Beispiel des bmukk

Kompetenzorientiertes Beispiel des bmukk

Kompetenzorientiertes Beispiel des bmukk


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PV-interaktiv 2014

Fallbeispiel: PV in der Steuerberatung KlientenNr.: 134 Firma Hans Huber, Bäckerei

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inter aktiv

Arbeitsauftrag 2:

Finanzamt Landeck Reutte FA 84 St.Nr. 180/5678; UID-Nr. 87654321

Abrechnung April für Theo Teigmann; Gesamtstunden lt. Stundenaufzeichnung 176; Formular L 34 vollständig ausfüllen (neuer Wohnort zur Betriebsstätte: 56 km, öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar

TGKK DG Kto.Nr. W 2342345

Abrechnung April für Bernhard Blitz

Marktplatz 4, 6460 Imst; Tel.: 05412 67898 E-mail: h.huber@aon.at

Stadtgemeinde Imst - St. Nr. 68

KlientenNr.: 86 Firma Jarosch Bau GmbH&Co KG, Uferweg 26, 6500 Landeck Tel.: 05442 62538 E-mail: jaroschbau@aon.at URL: www.jaroschbau.at Finanzamt Landeck Reutte FA 84 St.Nr. 170/4567, UID-Nr. 67894534 TGKK DG Kto.Nr. W 1013432 Stadtgemeinde Landeck - St. Nr. 123 Arbeitsauftrag 3: Abrechnung April für Hans Haid; Gesamtstunden laut Stundenaufzeichnung: 168 Schmutzzulage für 48 Std. Abbruchsarbeiten mit besonderer Staubentwicklung 15% auf den KV-Lohn € 12,80 Erschwerniszulage für 63 Std. Druckluftarbeiten 2 bis 0,5 kg/cm Überdruck 20% auf den KV-Lohn € 12,80

Auszug: KV für Arbeiter im Baugewerbe


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PV-interaktiv 2014

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Fallbeispiel: PV in der Steuerberatung

inter aktiv

KlientenNr.: 15 Firma Rosa Rittersporn KG; Blumengroßhandel, Innsbruckerstr. 12, 6176 Völs Tel.: 0512 313131 , E-mail: rittersporn@gmx.at, www.rosarittersporn.at Finanzamt Innsbruck FA 81 St.Nr. 110/4567 UID-Nr. 23451267 TGKK DG Kto.Nr. W 203456 Gemeinde Völs St. Nr. 87

Arbeitsauftrag 4: Abrechnung April für Fiona Faber Überstunden laut Aufzeichnungen: 16 Stunden in der Zeit von 18:00 bis 20:00 11 Stunden in der Zeit ab 20:00

KlientenNr.: 345 Firma Trend World GmbH, Schuhe-Taschen-Accessoires, Citypassage 6, 6330 Kufstein, Tel.: 05372 61010, E-mail : office.trendworld@aon.at, www.trendworld.at. Finanzamt Kufstein Schwaz FA 83 St.Nr. 160/5678, UID-Nr. 12345678, TGKK DG Kto.Nr. W 1051234 Stadtgemeinde Kufstein - St. Nr. 1899

Arbeitsauftrag 5: Abrechnung Mai für Markus Mayer inkl. Urlaubsbeihilfe (1. Sonderzahlung) Zusatzaufgaben: Warum benötigen Sie die Angabe, dass es sich hier um die erste Sonderzahlung handelt? Analysieren Sie, ob es im November zu einer höheren Nettoauszahlung kommen könnte.

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PV-interaktiv 2014

Fallbeispiel: PV in der Steuerberatung

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inter aktiv

KlientenNr.: 15 Firma Rosa Rittersporn KG; Blumengroßhandel, Innsbruckerstraße 12, 6176 Völs Tel.: 0512 313131 , E-mail: rittersporn@gmx.at, www.rosarittersporn.at Finanzamt Innsbruck FA 81 St.Nr. 110/4567 UID-Nr. 23451267 TGKK DG Kto.Nr. W 203456 Gemeinde Völs St. Nr. 87 Arbeitsauftrag 6: Abmeldung Deisenhammer Doris Abrechnung September (Urlaub voll konsumiert) Auflösungsabgabe?

KlientenNr.: 180 Dr. Bernd Berger, Arzt Boznerplatz 89, 6020 Innsbruck Tel.: 0512 101010 E-mail: berndberger@upc.at Finanzamt Innsbruck FA 81 St.Nr. 116/4769 TGKK DG Kto.Nr. W 123765 Stadtmagistrat Innsbruck St. Nr. 765

Arbeitsauftrag 7: Abrechnung November für Tanja Trojer 23 Überstunden von 17:00 bis 20:00 Weihnachtsremuneration E-Card Serviceentgelt E-Mail an Dr. Berger über die Höhe der Gehaltsabgaben für November (Mag. Tanja Trojer ist die einzige Mitarbeiterin)

RW 2.0 Testen Sie Ihr RW und PV-Wissen mit der ATS Wissensralley

RW 2.0: Wissenswolken/(„Bubbles“) selber machen: www.wordle.net


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PV-interaktiv 2014

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Fallbeispiel: PV in der Steuerberatung

inter aktiv

Eigene Kanzlei:

Arbeitsauftrag 8: Abrechnung November für Mag. Georg Gruber, Weihnachtsremuneration (siehe Kollektivvertrag), Auszahlung der Reisekostenabrechnung, Lohnkonto Georg Gruber. Für die Buchhaltungsabteilung (siehe Organigramm) wird ein/eine Finanzbuchhalter/in gesucht. Ein Inserat (Tiroler Tageszeitung 8 * 8 cm) ist zu entwerfen. HAK-Absolvent/in und bewig Prüfung b*fin01 sind Voraussetzung. Das Stelleninserat ist zu entwerfen und dem Vorgesetzten zu präsentieren – mit entsprechender Argumentation für die gewählte Formulierung. Das Stellenbeschreibungsformular ist zu entwickeln und zu präsentieren.

NEU Lohntransparenz Angabe des Mindestentgeltes bei Inseraten (Gleichbehandlungsgesetz ab 01.03.2011) Einkommensbericht Gehaltsrechner (vgl. Seite 1) Organigramm, Formular Stellenbeschreibung Infos zur b*fin01-Prüfung:

„Wie Stelleninserate aussehen müssen“

   

www.bewig.at (Betriebsw.Gesellschaft) Musterprüfung; b*fin01 Musterprüfung Personalverrechnung 1 Musterprüfung Personalverrechnung 2

(Der Standard 16.12.2011)

Kompetenzorientiertes Beispiel des bmukk


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PV-interaktiv 2014  Vorlage

Anhang: Vorlage Abrechnung PV-interaktiv: Vorlage Abrechnung Bruttobezug Überstunden Sonderzahlungen + Sachbezug Brutto gesamt: - Sozialversicherung LSt-Berechnung: Brutto - SV -ÜZ frei - Freibetrag - Pendlerpauschale - Gewerkschaftsbeitrag = Lohnsteuerbemessungsgrundlage - Lohnsteuer + Pendler-Euro - Gewerkschaftsbeitrag - Akonto -Sachbezug + Aufwandsentschädigung Netto- Auszahlungsbetrag

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inter aktiv


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PV-interaktiv 2014  ABC-Liste

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inter aktiv

Anhang: ABC-Liste

Thema: _________________________________

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

So setzen Sie die ABC-Liste ein (nach Vera F. Birkenbihl): Thema: z.B. Wirtschaft, Werbung, Berufe, Geld ausgeben, … Phase 1: Zeit: 2 Minuten assoziatives Denken: Anfangsbuchstabe als Auslöser. Es muss nicht jeder Buchstabe belegt werden, mit den Augen rauf und runter, nicht nur von oben nach unten = Bestandsaufnahme des inneren Archivs = individuelle Lösungen Phase 2: Vergleichen (2 Minuten) „Nachbarschaftskonferenz“ Phase 3: Hierarchisieren, in Reihenfolge bringen; z.B. welche Berufe haben in Zukunft mehr Bedeutung;

Buchtipp: Vera F. Birkenbihl,“Trotzdem Lehren“, Gabal Verlag



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