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Erfolgsrechnung Anhang

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In dieser Ausgabe

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Angaben über die der Jahresrechnung angewandten Grundsätze

Die Rechnungslegung der vorliegenden Jahresrechnung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes, insbesondere in Übereinstimmung der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962). In der Jahresrechnung werden die nachfolgenden wesentlichen Grundsätze angewendet:

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Vorräte: Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten höchstens aber zum tieferen Marktwert bewertet. Auf die Bildung eines Warendrittels wird verzichtet.

Sachanlagen: Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und abzüglich Wertberichtigungen. Die Sachanlagen, mit Ausnahme von Land, werden linear abgeschrieben. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt. Die Aktivierungsgrenze liegt bei CHF 5’000. Kleinere Anschaffungen und Investitionen, welche diese Summe nicht erreichen, werden im Aufwand verbucht.

Leasinggeschäfte: Leasinggeschäfte werden nach Massgabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bilanziert. Hierbei werden Leasing- und Mietverträge als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Leasinggegenstandes verbunden sind, auf den TCS Sektion beider Basel als Leasingnehmerin übertragen werden. Alle anderen Leasinggeschäfte stellen operatives Leasing dar und die entsprechenden Miet- und Leasingzahlungen werden bei Fälligkeit direkt erfolgswirksam gebucht.

3. Weitere Angaben

3.1 Gesamtwert der zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten verwendeten Aktiven Buchwert

Grundstücke hinterlegt zur Sicherung eigener Verpflichtungen

3.2 Erklärung über Anzahl Vollzeitstellen

Die Anzahl der Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr unter 50.

3.3 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, welche die Aussagefähigkeit der Jahresrechnung 2022 beinträchtigen könnten bzw. an dieser Stelle offengelegt werden müssten.

Bericht der Revisionsstelle zur eingeschränkten Revision an die Mitgliederversammlung des Touring Club Schweiz, Sektion beider Basel, Füllinsdorf

Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) des Touring Club Schweiz, Sektion beider Basel für das am 31. Dezember 2022 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, die Jahresrechnung zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.

Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der bei der geprüften Einheit vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision.

Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung nicht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht.

Basel, 14. März 2023

Copartner Revision AG

Mathieu Jaus Simon Rey

Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor

Beilage: - Jahresrechnung

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