GYMlive 3/2015

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| STV-Intern

Schweizerischer Turnverband

24. STV-Ehrenmitglieder-Treffen 2015

Gesetzesänderungen in Kraft Zu Gast im Steinbock-Kanton sowie die Verantwortlichen von Vereinen und anderen Organisationen regelmässig abklären können, ob gegen einen Bewerber oder einen Mitarbeitenden ein Verbot ausgesprochen worden ist. Mit dieser Gesetzesänderung will man die Gesellschaft besser vor Wiederholungstätern schützen. Keine Pflicht Der STV will seine Vereine über diese Gesetzesänderungen informieren und insbesondere auf die Möglichkeit – es besteht keine Pflicht –, einen Sonderprivatauszug zu verlangen, hinweisen. Betreffend die Verantwortung, wenn bei einem Vorfall vorgängig kein Sonderprivatauszug verlangt wurde, hat der STV keine Kompetenz, eine Auskunft zu erteilen. – Für allfällige Rückfragen steht die STV-Rechtsberaterin Renata Loss Campana (lic. iur., Rechtsanwältin), E-Mail: renata.loss@stv-fsg. ch, gerne zur Verfügung.

Verbote – lebenslang Die Verbote können – falls nötig – lebenslang verhängt werden. Das neue Tätigkeitsverbot wird durch ein Kontakt- und Rayon-Verbot ergänzt. Zu den Massnahmen für die Durchführung der neuen Verbote gehört die Einführung eines speziellen Strafregisterauszugs (Sonderprivatauszug aus dem Strafregister), damit die Arbeitgeber

Doris Zürcher (Betreuerin STV-Ehrengarde) und Ernst Keller (Organisation vor Ort) hatten am Samstag, 30. Mai 2015 die STV-Ehrenmitglieder zu «Gian&Giachen», dem werbebekannten Steinbock-Duo, geladen: in den Kanton Graubünden. Die STV-Ehrenmitglieder trafen sich in der «ersten Stadt am Rhein», in Ilanz. «Ilanz ist, historisch bedingt, seit 1289 ein Städtchen», so Aurelio Casanova (Gemeindepräsident) bei der offiziellen Begrüssung der gegen 70 Turner/-innen. In Leistungsgruppen Es folgte eine Car-Verschiebung nach Flims. Unterteilt in «Leistungsgruppen»

und unter kundiger Wanderleitung von Marcel Cathomen (GRTV-Präsi), Irma Foffa (GRTV) und Werner Liesch (MR Flims), folgte ein Gebirgsmarsch im leichten Gelände zum und um den Caumasee: Naturschönheit pur, mit einem Blick in die 13 Kilometer lange und 400 m tiefe Ruinaulta-Schlucht. Der Marsch «im leichten Gelände» und das Mittagessen boten Zeit, um sich über das aktuelle STV-Geschehen verbal auszutauschen. Hanspeter Jud (Zentralvorstand STV) lieferte dazu die Basis-Infos aus dem STV. Das 25. EMTreffen findet im Rahmen der EM Kunstturnen am 28. Mai 2016 in Bern statt. Peter Friedli Foto: Peter Friedli

Am 1. Januar 2015 sind neu die Art. 67 ff StGB betreffend die Ausweitung des Berufsverbotes mit Änderung des Strafgesetzbuches (StGB), des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes in Kraft getreten. Dadurch werden Minderjährige sowie kranke und alte Personen besser vor Tätern, die – insbesondere wegen Sexualdelikten – vorbestraft sind, geschützt. Neu können solche Täter nicht nur mit einem Berufsverbot, sondern auch mit einem Verbot für ausserberufliche Tätigkeiten in Vereinen oder anderen Organisationen belegt werden. Ein Verbot von beruflichen oder ausserberuflichen Tätigkeiten kann auch ausgesprochen werden, wenn der Täter die Anlasstat nicht in Ausübung der betreffenden Tätigkeit begangen hat. Zudem führen bestimmte Sexualstraftaten gegen Unmündige zwingend zur Verhängung eines Tätigkeitsverbots.

PD/STV

Marcel Cathomen (schwarz) erklärt das Wasserphänomen vom Caumasee.

Frühlings-Verbandsleiterkonferenz

Rechnung 2014 genehmigt – positiver Abschluss Am Freitag/Samstag, 24./25. April 2015 tagte die STV-Spitze an der Frühlings-Verbandsleiterkonferenz in Sursee. Die 2014-STV-Jahresrechnung wurde abgesegnet. Die STV-Finanzfachmänner Felix Mangold (ZV-Finanzverantwortlicher) und Kurt Hunziker (Abteilungschef Finanzen) erklärten den positiven 2014-Abschluss mit dem Gewinn von 77 000 Franken. Das Ergebnis wurde bei einem Gesamtumsatz von rund 17 Millionen erzielt (Grossanlässe 2,3) und vom Delegierten-Plenum einstimmig abgesegnet. Im Vergleich zum Budget 2014 (Verlust 355 000 Franken) fällt das Ergebnis um

432 000 Franken besser aus. Diese Besserstellung konnte auch dank einer Gewinnausschüttung der Sportversicherungskasse erzielt werden und die meisten Abteilungen weisen für 2014 durchwegs weniger Ausgaben aus. «Verbandshistorisch» Die «STV-Frühlings-Session» war mehr als ein reiner Finanzgipfel. Andere Themen hatten auch ihren Platz. Zentralpräsident Erwin Grossenbacher informierte über das Zustandekommen der unterzeichneten Absichtserklärung mit den anderen Schweizer Turnverbänden SATUS Schweiz, SVKT Frauensportver-

band und Sport Union Schweiz (SATUS, SUS, SVKT). Die Initialzündung zum Start von diesem – schweizerischen «verbandshistorischen» – Projekt erfolgte an einer Sitzung der Führungen der vier Turnverbände am 4. März 2015 in Aarau. Es ging damals um die Frage: «Wie sieht die Turnschweiz in zehn Jahren aus?» Der Grundtenor lautete dann: «Warum noch zehn Jahre warten», so Grossenbacher. Detailfragen zum (möglichen) Zusammenrücken konnten in Sursee nicht beantwortet werden. Diverse Wortmeldungen aus Zürich und dem Bernbiet tönten positiv und stärkten das Vorgehen der Ver-

bandsführung. SATUS, SUS und SVKT zählen um die 85 000 Turner/-innen. Eine Projektgruppe soll nun Detailfragen klären. Als terminlicher Start des gemeinsamen, grossen schweizerischen Turnverbandes ist der 1. Januar 2017 vorgesehen. Der Mitglieder-Status von SATUS, SUS und SVKT beim STV entspräche dem eines Kantonalund/oder Regionalturnverbandes. Peter Friedli

Weitere F-VLK-Infos: www.stv-fsg.ch


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