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2 Das Handelsregister

2 Das Handelsregister

■ Handelsregisterauszug (fiktives Beispiel) Das Handelsregister (HR) enthält

KEM Informatik GmbH, in Schaffhausen, Oberes Tor 4, 8200 Schaffhausen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Staturechtlich relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmungen. Das Register wird tendatum: 4.8.2018. durch kantonale Handelsregister-

Zweck: EDV-Schulungen in den Bereichen Schulungen ämter geführt. Das eidgenössifür Anwender, individuelle Firmenschulungen und sche Amt für das Handelsregister

Schulungsprojekte sowie Gestalten von Websites und führt das Zentralregister aller ein-

Internetauftritten. Die Gesellschaft kann sich an anderen getragenen juristischen Personen,

Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder ähnliche prüft die Einträge der Kantone

Unternehmungen erwerben, errichten oder sich mit sol- und veröffentlicht sie im täglich chen zusammenschliessen sowie Grundstücke erwerben, verkaufen und belasten. Stammkapital: CHF 20000.–. Publikationsorgan: SHAB. Eingetragene Personen: Koller, Ingrid, von Bern, in Schaffhausen, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammerscheinenden Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Weil die Angaben grundsätzlich für die Öffentlichkeit beanteilen zu je CHF 100.–; Etter, Ursula, von Uster, in stimmt sind, kann jedermann ins

Winterthur, Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu Handelsregister Einsicht nehmen zweien, mit 50 Stammanteilen zu je CHF 100.–; Merz, (www.zefix.ch) oder sich gegen

David, deutscher Staatsangehöriger, in Dettighofen (D), eine Bearbeitungsgebühr Auszüge

Gesellschafter mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit über bestimmte Unternehmungen 50 Stammanteilen zu je CHF 100.–. geben lassen. Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Handelsregister werden laufend im täglich erscheinenden SHAB publiziert und können auch über das Internet eingesehen werden (www.shab.ch). Neben den amtlichen Stellen gibt es auch private Anbieter von Wirtschaftsinformationen, die gegen eine entsprechende Gebühr neben den HR-Informationen auch noch weitere Unternehmungsdaten anbieten.

■ Eintragungspflicht (Art.934 OR, HRegV) Einzelunternehmungen müssen sich ab einem Jahresumsatz von CHF 100 000.– eintragen lassen. Für gewisse Branchen wie etwa Banken, bankähnliche Institute oder Treuhandbüros gilt die Eintragungspflicht jedoch unabhängig vom Umsatz. Gesellschaftsunternehmungen sind generell eintragungspflichtig. Ebenfalls eintragen lassen müssen sich Stiftungen (Art. 52 ZGB) und Vereine mit wirtschaftlichem Zweck, etwa der Verkehrsverein eines Wintersportortes oder Berufsverbände einer gesamten Branche, z. B. der Schweizerische Baumeisterverband. Schliesslich müssen sich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Kantonalbanken, ins Handelsregister eintragen lassen. Kleinere Geschäfte mit einem Umsatz unter CHF 100 000.– oder nicht nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe (sogenannte «freie Berufe» wie freie Mitarbeiterinnen einer Zeitung, selbstständige Designer, Architekten, Ärztinnen oder Physiotherapeuten) können sich freiwillig eintragen lassen.

■ Inhaltsangaben (Art.936 OR) Die gesetzlichen Vorschriften über den Inhalt eines Handelsregistereintrags finden sich in der Handelsregisterverordnung (HRegV), auf die im Art. 936 OR verwiesen wird. Welche Informationen über Unternehmungen kann man einem Handelsregisterauszug entnehmen?

■ Informationen eines HR-Auszugs:

■ Firma (Geschäftsname) ■ Rechtsform der Unternehmung ■ Sitz der Gesellschaft und allfällige Zweigniederlassungen ■ Branche und Zweck der Unternehmung ■ Inhaber, Teilhaber oder Geschäftsführer ■ Zeichnungs-, d. h. unterschriftsberechtigte

Personen (Direktoren, Direktorinnen,

Prokuristen) ■ Grundkapital (bei entsprechenden Gesellschaftsformen, z. B. bei der GmbH und der AG)

■ Wirkungen des Handelsregistereintrags Mit dem HR-Eintrag sind für die betroffene Unternehmung eine Reihe von rechtlichen Wirkungen verbunden: So führt der Eintrag der Firma (= Bezeichnung der Unternehmung) dazu, dass keine andere Unternehmung unter dieser oder einer zum Verwechseln ähnlichen Firma auftreten darf. Diese sogenannte Firmenausschliesslichkeit gilt bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften für einen bestimmten Ort, für juristische Person sogar für die ganze Schweiz. Allerdings sind auch bestimmte Bedingungen damit verbunden. So muss eine Firma den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen (Firmenwahrheit) und darf auch nicht irreführend sein (Firmenklarheit). Zudem kann eine Unternehmung ausschliesslich eine Firma eintragen lassen (Firmeneinheit) und muss nach dem Eintrag in ihrer Korrespondenz und in wichtigen Dokumenten ausschliesslich unter dieser Bezeichnung auftreten (Firmengebrauchspflicht).

Eine im Handelsregister eingetragene juristische Person wird zudem buchführungspflichtig. Sie muss sich an die Buchführungsregeln gemäss Art. 957 ff. OR halten und ihre Geschäftskorrespondenz und Buchungsbelege während zehn Jahren aufbewahren. Der HREintrag bewirkt auch die Unterstellung unter ein strengeres Betreibungsverfahren. Die Veröffentlichung der HR-Eintragungen hat zur Folge, dass alle Informationen gegenüber der Öffentlichkeit als bekannt vorausgesetzt werden (Publizitätswirkung). Dies ist vor allem für die Vertretungsverhältnisse, d. h. die Befugnisse und Kompetenzen der Direktoren und Pro-

 Das haben Sie gelernt

Die drei häufigsten Handelsgesellschaften unterscheiden Weitere Formen von Personenzusammenschlüssen aufzählen Privatrecht und öffentliches Recht unterscheiden Natürliche und juristische Personen charakterisieren Sechs juristische Personen des Privatrechts und drei Beispiele von juristischen Personen des öffentlichen Rechts aufzählen Grundlagen des Handelsregisters nennen und seinen Zweck beschreiben Sieben eintragungswürdige Angaben für einen Handelsregistereintrag aufzählen Eintragungspflicht der verschiedenen Rechtsformen erklären Rechtliche und wirtschaftliche Wirkungen des Handelsregistereintrags nennen Entstehung und Vorteile einer Einzelfirma beschreiben Voraussetzungen, Entstehung und Haftungsfragen der Kollektivgesellschaft beschreiben Gründungsvoraussetzung und Schritte des Gründungsverfahrens sowie die Mindestkapitalregel der Aktiengesellschaft erläutern Haftung der Aktionäre und der Gesellschaft sowie Vorschriften zur Gewinnverwendung begründen Die Organe und deren Aufgaben der Aktiengesellschaft beschreiben Die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Aktien unterscheiden Voraussetzungen, Entstehung und Haftungsfragen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beschreiben Vorschriften zum Stammkapital und zu den Stammanteilen erläutern und den Unterschied zwischen einer Aktie und einem Stammanteil begründen Organe der GmbH nennen Sieben Kriterien für die Wahl einer Rechtsform nennen und begründen Die Eignung von Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, Aktiengesellschaft und GmbH beschreiben Die Vor- und Nachteile dieser Rechtsformen vergleichen und an einem Beispiel anwenden Entstehung und Erscheinungsformen der einfachen Gesellschaft beschreiben Zweck und Gründungsverfahren der Genossenschaft beschreiben Zwei typische Anwendungen von Genossenschaften nennen Die Gewinnverteilung und die Organisation der Genossenschaft erklären Die Voraussetzungen und die Entstehung eines Vereins charakterisieren Den Mindestinhalt von Vereinsstatuten nennen Den rechtlichen Unterschied zwischen der einfachen Gesellschaft und dem Verein beschreiben Entstehung, Merkmal und Organisation einer Stiftung erklären

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