Arbeitshilfe Trauung 8. Aufl. Bistum Münster

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Unsere Seelsorge PRAXIS

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Was Sie über die kirchliche Trauung wissen sollten Die 13 am häufigsten gestellten Fragen – und 13 Antworten Welches Pfarramt ist zuständig? Können wir „ökumenisch“ heiraten? Ist die standesamtliche Trauung Voraussetzung für eine kirchliche Trauung? Bevor sich ein Brautpaar das kirchliche Eheversprechen gegenseitig gibt, müssen viele Fragen geklärt werden. Die am häufigsten gestellten Fragen haben wir zusammengestellt und knapp beantwortet.

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Welches Pfarramt? Welcher Pfarrer ist zuständig?

Es ist gut, sehr früh Kontakt mit dem Seelsorger aufzunehmen. Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam ihren aktuellen Wohnsitz haben; ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist dessen Pfarramt zuständig.

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Welcher Termin?

Der Wunsch-Termin sollte frühzeitig mit dem Seelsorger abgesprochen werden. Wenn das Brautpaar an einem anderen Ort als seinem aktuellen Wohnort heiraten möchte, sollte frühzeitig mit dem dort zuständigen Pfarramt abgeklärt werden, ob die Kirche oder Kapelle für die Hochzeit zur Verfügung steht. Besonders im Frühjahr und im Sommer sind viele Kirchen oder Kapellen schnell ausgebucht.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anmeldung der Trauung benötigt der katholische Partner einen Taufschein; dieser wird vom Pfarramt seines Taufortes ausgestellt und darf nicht älter als sechs Monate sein. Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, benötigen einen Nachweis des Ledigenstandes, der durch eine eidesstattliche Erklärung (Ledigeneid) vor dem Pfarrer erbracht wird.

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Traugespräch?

Einige Wochen vor der Trauung sollte das Traugespräch geführt werden, in dem auch einige Daten in einem Ehevorbereitungsprotokoll erfasst werden, die anschließend in das Ehebuch der Pfarrei eingetragen und an das Taufpfarramt gemeldet werden. Wichtig ist das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Ein Teil der Gesprächszeit oder auch ein weiteres Gespräch kann den Fragen rund um die Form und Gestaltung der kirchlichen Feier gewidmet werden (Liedauswahl, Gebete, Fürbitten).

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Ehevorbereitung?

Die Ehevorbereitung hat einen eigenen Wert und stellt eine wichtige Ergänzung zum Traugespräch dar. Gemeinsam mit anderen Paaren, die auf dem Weg zur Trauung sind, werden gemeinsam mit Referenten viele Fragen zur Ehe vertieft und besprochen: Erwartungen an die Ehe, Kommunikation und Konf likte, die Glaubensgeschichte, das Sakrament der Ehe und Anregungen für die Gestaltung der Trauung. Weitere Informationen erhalten Sie im Vorgespräch von Ihrem Seelsorger oder bei den im Serviceteil genannten Kontaktadressen (S. 75).

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Müssen für eine kirchliche Trauung beide Partner gefirmt sein?

Ist einer oder sind beide Partner bisher nicht gefirmt, sollten Sie prüfen, ob Sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen wollen. Dem katholischen Verständnis nach gehören die Taufe, die Kommunion und die Firmung als Sakramente innerlich zusammen und begründen die volle Aufnahme in die katholische Kirche. Unabhängig davon kann aber kirchlich getraut werden (wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen).

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Was ist, wenn einer der Partner nicht christlich getauft ist?

Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht christlich getauft ist, hat die katholische Kirche eine feierliche Form vorgesehen. Diese ist davon geprägt, dass bei der Auswahl der Gebete und Texte Rücksicht auf den ungetauften Partner genommen wird: Er muss keine Texte beten oder sprechen, die seinem Gewissen oder seiner Überzeugung widersprechen – allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. In einem Vorgespräch mit dem Seelsorger wird das geklärt.


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