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23. November 2011 [Nr. 21] Fürther Stadtnachrichten
Die Jugendgerichtshilfe des unterstützt und berät junge Fürtherinnen und Fürther, die straffällig geworden sind und ein Verfahren beim Jugendrichter erwarten. Sie muss im gesamten gerichtlichen Verfahren eines Jugendlichen (zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre) vom Gericht herangezogen werden. Die Jugendgerichtshilfe hat die Aufgabe, junge Straftäter und ihre Familien kompetent zu beraten, eine Stellungnahme abzugeben und an den Verhandlungen teilzunehmen. Die Fachkräfte schlagen dem Gericht ein mögliches Urteil aus pädagogischer Sicht vor und
betreuen die jungen Menschen auch nach der Verhandlung, zum Beispiel durch Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, Besuche in der Justizvollzugsanstalt bei Strafverbüßung, Vermittlung einer Betreuungsweisung oder eines sozialen Trainingskurses. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Situation des jungen Menschen und die zukünftige Gestaltung eines straffreien Lebens im Vordergrund. Kontakt: Claudia Nock, Telefon 974-15 53, Barbara Kaul, Telefon 974-1551, Irene Krüger, Telefon 974-1559, Markus Gsänger, Telefon 974-1989, E-Mail jugendgerichtshilfe@fuerth.de.
Streugut für den Winter Auch in diesem Winter stellt die Stadt Fürth Streugut für Grundstückseigentümer, Hausbesitzer und Mieter zur Verwendung bei Schnee- und Eisglätte zur Verfügung. Hierzu sind an leicht er-
reichbaren Standorten im gesamten Stadtgebiet Streukästen aufgestellt. Unternehmen, die den Winterdienst gewerblich durchführen, ist die Verwendung dieses Streugutes nicht gestattet.
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Foto: privat
Die Jugendgerichtshilfe des Stadtjugendamtes Fürth stellt sich vor
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe Barbara Kaul, Claudia Nock, Markus Gsänger und Irene Krüger (v. li.).