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Abstimmung

JA ZUR AHV-STEUERVORLAGE

Zwei Milliarden für die AHV

Eine Zusatzfinanzierung des wichtigsten Sozialwerkes der Schweiz ist bitter nötig, um dessen Fortbestand weiterhin garantieren zu können. Die AHV-Steuervorlage verschafft der AHV für das kommende Jahrzehnt Luft. unverzichtbaren Beitrag für die soziale Umverteilung in unserem Land. Paul Rechsteiner, Ständerat SG

Die AHV ist unsere zentrale Sozialversicherung: das Herz des Sozialstaats Schweiz. Die AHV sorgt für einen sozialen Ausgleich und ist gleichzeitig leistungsfähig wie keine andere Sozialversicherung. Im Gegensatz zu den Pensionskassen gibt es bei der AHV auch einen Teuerungsausgleich. Für grosse Teile der Bevölkerung ist die AHV im Alter unverzichtbar. Aber jetzt braucht die AHV eine Zusatz­ finanzierung, weil sie die steigende Zahl von Rentnerinnen und Rentner finanzieren muss. Ein Ja zur AHV-Steuervorlage bringt der AHV zwei Milliarden Franken pro Jahr. Und wegen der positiven Dynamik der Finanzierung für die Zukunft noch mehr. Die Zusatzfinanzierung der AHV ist auch überfällig, weil die Renten der Pensionskassen sinken. Aus all diesen Gründen muss die AHV wieder gestärkt werden. Finanzierung der Vorlage Finanziert werden die zwei Milliarden Franken aus zwei Quellen: Erstens kommt das seit zwanzig Jahren erhobene Mehrwertsteuerprozent für die AHV endlich auch vollständig der AHV zugute. Und es werden nicht noch 17 % vom Ertrag für die Bundeskasse abgezweigt. Auch die leichte Erhöhung des Bundesanteils an der Finanzierung der AHV auf gut 20 % ist eine gute Sache. Positiv zu werten ist ebenfalls die leichte Erhöhung der Lohnbeiträge an die AHV um 0,3 % (je 0,15 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag). Dabei sind nicht nur Arbeit­ geberbeiträge sozialpolitisch wirksam, sondern auch die Arbeitnehmerbeiträge: Wegen der gegen oben unbeschränkten Beitragspflicht bekommen 92 % der Steuerpflichtigen mehr, als sie einzahlen. Die AHV bewirkt damit nicht nur ein wichtiges Stück Grundsicherung im Alter, sondern leistet auch einen

Die Zukunft der AHV Die Zusatzfinanzierung sorgt für eine solide Finanzierung der AHV auch in Zukunft. Es ist wichtig, dass die AHV weiterhin schwarze statt rote Zahlen schreibt. Erstens schafft das Sicherheit für alle, die heute oder später einmal auf eine Rente angewiesen sind. Das sind wir alle. Und zweitens ist es für die kommenden Auseinandersetzungen um die Altersvorsorge wie Tag oder Nacht, ob die AHV chronische Defizite schreibt oder nicht. Diese Auseinandersetzungen um die Altersvorsorge werden uns zwar auch mit der Annahme der AHV-Steuervorlage nicht erspart bleiben. Denn die AHV steht wie keine andere Sozialversicherung im Zentrum der sozial­ politischen Konflikte. Leute wie Sergio Ermotti, CEO der UBS, werden auch in Zukunft nicht aufhören, die AHV schlecht- und ihren drohenden Untergang herbeizureden. Dies geschieht aus durchsichtigen Gründen: Herr Ermotti zahlt mit seinem Salär weit mehr in die AHV ein, als er je bekommen wird. Mit schwarzen Zahlen sind die Sozialabbauer und die Untergangsprophetinnen der AHV aber auf verlorenem Posten. Mehr noch: Mit einem Ja zur Zusatzfinanzierung gibt es für die in Zukunft wieder nötige Stärkung der AHV neue Perspektiven. Diese Feststellung ist nicht übertrieben, weil sich mit der Zusatzfinanzierung die Zukunft der AHV für die kommenden Jahre entscheidet. Ohne Zusatzfinanzierung drohen rote Zahlen und Abwehrkämpfe unter schwierigen Bedingungen. Mit der Zusatzfinanzierung eröffnen sich auch wieder Chancen für sozialen Fortschritt. Der Steuerteil der Vorlage mag keine Begeisterung erzeugen. Immerhin ist er besser als der Status quo. Die AHV-Zusatzfinanzierung ist aber für die Bevölkerung rundherum positiv. Und für die Zukunft der AHV ist sie elementar: Die AHV braucht die zwei Mil­ liarden.

DARUM GEHT ES Gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung wurde das Referendum ergriffen. Die AHVSteuer­vorlage beinhaltet die Aufhebung heutiger Steuerprivilegien für internationale Unternehmen und eine Zusatzfinanzierung von jährlich 2 Milliarden Franken zur Stabilisierung der AHV. Die Zusatz­ finanzierung der AHV geschieht über eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 % und höhere Beiträge aus der Bundeskasse. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wird von 17 auf 21,2 % angehoben. Ziel ist es, ein international konformes Steuersystem für Unternehmen zu schaffen und einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten zu leisten.


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