anti age apparative
NiSV UND NUN? Seit Beginn ihrer Gültigkeit regelt die NiSV - und damit der Gesetzgeber – einen Teilbereich der apparativen Kosmetik. Auch wenn Fachleute beispielsweise unklare Formulierungen oder mangelhafte Umsetzungsvorschriften bemängeln: Man kann davon ausgehen, dass sich in den kommenden Monaten und Jahren eine gewisse Normalität einspielen wird.
E
s ist wie so oft: Erst im Realitätscheck zeigen sich gangbare Wege. Sicher werden sich einige Kosmetikerinnen auf Verfahren im Institut beschränken, die nicht von der NiSV betroffen sind, etwa mechanische Abrasionen mit Sand, Diamant oder Wasser sowie Microneedling. Andere Kosmetik-Fachleute
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werden die in der NiSV geführten Verfahren im Instituts-Portfolio behalten, die Geräte an die zuständigen Behörden melden und die NiSV-Fachkundeschulungen absolvieren. Und sie werden die Anwendung dieser Verfahren als Unterscheidungsmerkmal gegenüber ihren Kollegen kommunizieren. Wir gehen davon aus, dass sich in den Instituten die Aufklärung der Kunden und die Dokumentation der Behandlungen so als Standard durchsetzen wird, wie in der NiSV vorgeschrieben. Denn es wird schwierig, den Kunden zu erklären, warum Aufklärung und Dokumentation bei einer Ultraschall- oder Radiofrequenzanwendung nötig sind, bei Microneedling jedoch nicht. Möglicherweise werden in einem Jahr einige Kosmetikerinnen feststellen, dass sie sich zu spät gekümmert haben. Eine Übersicht der Schulungsanbieter finden Sie in diesem Heft.