Lokale Wirtschaft
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Familienund Erbrecht
Klaus Metzner Fachanwalt für Familienrecht Schüttorf, Telefon 05923 96640 stalten. Allerdings ist zu beachten, Wiederdass die Eheschließungsfreiheit als Grundrecht der Testierfreiheit verheiratungseine Grenze zieht. Im vorlieklausel genden Fall urteilte das Gericht, Die in Gütergemeinschaft verheirateten Eheleute schlossen einen Erbvertrag, mit dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Ferner enthielt der Vertrag folgende Klausel für den Fall der Wiederheirat des Überlebenden: Sollte der Überlebende sich wieder verheiraten, so hat er an die etwaigen Abkömmlinge des Erstverstorbenen als Vermächtnisse Geldbeträge heraus zu bezahlen, die gleich sind dem Wert des Nachlasses des Erstverstorbenen. Nachdem die Ehefrau gestorben war, heiratete der Ehemann erneut. Die Kinder nehmen den Ehemann jetzt auf Zahlung des Vermächtnisses in Anspruch. Die Klausel ist so gefasst, dass dem Überlebenden im Falle der Wiederheirat aus dem Nachlass nichts mehr bleibt, nicht einmal der Pflichtteil. Die Gerichte hatten nun über diese Klausel zu entscheiden. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass eine solche Klausel sittenwidrig ist. Zwar kann der Erblasser seine Erbfolge nach seinen Wünschen regeln und höchstpersönlich ge-
dass der auf den Überlebenden ausgeübte wirtschaftliche Druck bei einer derartigen Klausel geeignet sei, die Entscheidung für oder gegen eine neue Ehe nachhaltig zu beeinflussen. Der Druck erhöhe sich noch dadurch, dass die Eheleute in Gütergemeinschaft verheiratet waren und in den Nachlass auch all diejenigen wirtschaftlichen Werte fließen, die der überlebende Ehegatte während der Ehezeit erwirtschaftet habe. Außerdem führe eine derartige Klausel dazu, dass unübersehbarer Liquiditätsbedarf auf Seiten des überlebenden Ehegatten entstehe, wenn er seine Abkömmlinge mit einem derart großen Vermächtnis abzufinden habe. Letztlich wurde Klausel vom Gericht ausgelegt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Vermächtnisanspruch der Kinder (dies ist hier ein Geldanspruch) nur in der Höhe bestehe, die dem Überlebenden zumindest einen Nachlasswert in Höhe des Pflichtteils überlasse. So fließt zwar ein erheblicher Teil des Vermögens ab, der Pflichtteil bleibt dem überlebenden Ehegatten aber.
gw NORDHORN. Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim lädt am 21. Juli 2015 von 9 bis 13 Uhr Existenzgründer und Jungunternehmer zu einem Beratungsgespräch mit den IHK-Seniorexperten in das IHK-Büro im NINO-Hochbau nach ein. Die IHK-Seniorexperten sind ein Team aus Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Das Angebot reicht von der Hilfe bei der Existenzgründung bis hin zu Tipps für die Betriebsübergabe. Die Beratung ist kostenlos. Es wird ein Pfandgeld von 25 Euro erhoben, das die Teilnehmer beim Beratungstermin zurückerhalten. Um eine TerminverNeben der Praxis in den Betrieben, lernen die Schüler in den Berufsschulen. Hier sieht die IHK einen deutlichen einbarung wird gebeten. Information und AnmelBedarf, da viel Unterricht ausfällt. Foto: dpa dung: IHK, Melanie Kolbus, Tel.: 05921 780147 oder per E-Mail an kolbus@osnabrueck.ihk.de sowie unter www.osnabrueck.ihk24.de
IHK fordert bessere Berufsschulbildung
Speziell in der Theorie fällt zu viel Unterricht aus – Neue Lehrkräfte gewinnen gw NORDHORN. „Die Unterrichtsversorgung an den berufsbildenden Schulen muss verbessert werden“, betonte IHK-Präsident Martin Schlichter auf der aktuellen Sitzung der IHKVollversammlung. Hintergrund: Landesweit lag die Unterrichtsversorgung im Theorieunterricht nur bei 87 Prozent (Schuljahr 2013/2014), in technischen Fachrichtungen teilweise noch deutlich darunter. „Die Folge sind Unterrichtsausfälle, die die Ausbildungsqualität beeinträchtigen“, sagt der IHK-Präsident. Die IHK-Vollversammlung hat
deshalb auf Initiative des IHK-Berufsbildungsausschusses einstimmig die Resolution „Duale Ausbildung – Berufsbildende Schulen zukunftssicher machen“ beschlossen. Darin wird das Land Niedersachsen aufgefordert, die Berufsschulen für die heutigen und die künftigen Herausforderungen, insbesondere den demografischen Wandel, zu stärken. Zu einem entsprechenden „Masterplan“ gehört nach Auffassung der IHK, dass vor allem in besonderen Mangelfachrichtungen wie Elektround Metalltechnik mehr
Lehrkräfte gewonnen werden. Dazu sollte das Land den Beruf des Berufsschullehrers bekannter und attraktiver machen. Die berufsbildenden Schulen sollten Lehrerstellen eigenverantwortlich ausschreiben und besetzen können. „Die IHKs haben sich stets für mehr Eigenverantwortung der berufsbildenden Schulen eingesetzt. Das Land sollte hier zum früheren Verfahren zurückkehren, als die Schulen Personalentscheidungen selbst treffen konnten“, betonte Schlichter weiter. Die Ausstattung der Schulen durch kommunale
Schulträger muss dem technischen Stand in den Betrieben entsprechen. So sollte eine standortnahe Beschulung gesichert werden, um für die Jugendlichen lange Anfahrtswege zur Berufsschule zu vermeiden. Dazu sollten Kooperationen über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg gesucht werden. Die Resolution kann im Internet abgerufen werden unter www.osnabrueck.ihk24.de. Informationen bei der IHK erteilt Hans-Jürgen Falkenstein, Telefon: (05 41) 35 34 11 oder E-Mail an falkenst@osnabrueck.ihk.de
Ausbildung für Ausbilder Neuer Lehrgang beginnt im August gw NORDHORN. Verantwortlich ausbilden darf, wer die Ausbildereignungsprüfung (damit ist die berufsund arbeitspädagogische Eignung gegeben) bestanden hat und die fachliche Kompetenz sowie persönliche Eignung nachweist. Die Berechtigung erteilen die zuständige Industrieund Handelskammer oder Handwerkskammer. Im Herbst bietet die Volkshochschule Grafschaft Bentheim drei Vorbereitungskurse auf die Ausbildereignungs-Prüfung an. In zwei Abendkursen und einem KompaktKurs (eine Woche Bildungsurlaub plus zwei Wochenendveranstaltungen) werden die Teilnehmer gezielt auf die AEVO-Prüfung vorbe-
reitet, die im Anschluss in Nordhorn vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland abgelegt werden kann. Die Abendkurse über jeweils 18 Termine beginnen am Donnerstag, 10. September, beziehungsweise am 3. November, der Kompaktkurs startet am 7. Dezember. Der Kompaktkurs ist als Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt. Informationen zu der Fortbildung erteilt die Volkshochschule Grafschaft Bentheim unter Telefon (0 59 21) 83 65 0 oder im Internet unter www.vhs-grafschaftbentheim.de.
Simon Wehrsich, RWE Privatkundenvertrieb Nord, Gewinner Jürgen Basten mit seiner Frau und Birgit Wiggers, RWE Kundenbetreuerin, (v.l.) bei der Gewinnübergabe. Foto: privat
Ein Jahr lang kostenlosen Strom gw NORDHORN. Die RWE Vertrieb AG veranstaltete in den vergangenen Monaten ein Sondergewinnspiel in ihren Energieläden in der Region Nord. Hieran beteiligte sich auch Jürgen Basten aus Nordhorn. Er ge-
wann den Hauptpreis und freut sich über Jahr kostenlosen Strom von RWE. Simon Wehrsich, RWE Privatkundenvertrieb Nord, und Birgit Wiggers, RWE Kundenbetreuerin, übergaben jetzt den Preis.
Schneller auf den Arbeitsmarkt IHK sieht Integration der Flüchtlinge als humanitäre Verpflichtung gw NORDHORN. „Die steigenden Zuwanderungsund Flüchtlingszahlen zeigen, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Ihre Aufnahme ist eine humanitäre Verpflichtung, ihre Integration zugleich eine Chance für Unternehmen, die Fachkräfte suchen.“ Dies erklärte IHK-Präsident Martin Schlichter auf der Sitzung der IHK-Vollversammlung. Aus Sicht der IHK-Vollversammlung müssen Zuwanderer allerdings noch besser integriert werden. Dafür hat sie jetzt einstimmig die Resolution „Zuwanderung und Integration für
Wirtschaft und Gesellschaft“ beschlossen. In den vergangenen knapp zehn Jahren sei die Zahl Beschäftigten in der Region um 45 000 Personen gestiegen. Dies sei unter anderem deshalb möglich gewesen, weil die Zahl der Ausländer im IHK-Bezirk überproportional zunahm – immerhin um rund 50 Prozent gegenüber der Jahrtausendwende. Insgesamt leben mittlerweile knapp 83 000 Ausländer im IHK-Bezirk. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt zwischen knapp sechs Prozent im Landkreis Osnabrück und zwölf Pro-
zent in der Grafschaft Bentheim. Einwanderer können nach Auffassung der IHK einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Dafür sei allerdings eine entsprechende Willkommenskultur erforderlich. So müsse insbesondere deren Sprachkompetenz aktiver gefördert werden. Dazu müssten Bund und Länder Förderlücken bei den Sprachkursen schließen. „Es kann nicht sein, dass Finanzmittel für Qualifizierungen von bereits gut ausgebildeten ausländischen Fachkräften bereit stehen, nicht aber für drin-
gend benötigte Deutschkurse“, erklärte der IHK-Präsident. Auch müssten die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen besser bekannt gemacht werden. Hier biete die IHK Unterstützung an. Insgesamt müsse das Zugangsverfahren zum deutschen Arbeitsmarkt verkürzt werden. Die frühzeitige Erfassung der Kompetenzen in den Landesaufnahmebehörden - unter anderem in Bramsche und in Osnabrück - durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter seien ein wichtiger Schritt.
Finanzierung des Studiums gw NORDHORN. Sich für oder gegen ein Studium zu entscheiden, wird wesentlich von dem Wissen beeinflusst, wie ein Studium finanziert werden kann. Eine gleichbleibende und verlässliche Studienfinanzierung während des gesamten Studiums ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für ein Studium. Das 2001 reformierte BAföG war in den letzten Jahren Garant dafür, dass sich Studienberechtigte aus einkommensschwachen Elternhäusern für ein Studium entschieden haben. Im BIZ der Agentur für Arbeit Nordhorn, informiert am Dienstag, den 21. Juli um 16.00 Uhr Andreas Osterfeld von der Hochschule Osnabrück über Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Um eine Anmeldung zum Vortrag wird gebeten, die Veranstaltung ist kostenfrei. Kontakt: Berufsinformationszentrum, Stadtring 9-15, Telefon (0 59 21) 87 01 84. Weitere Informationen gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/Veranstaltungen
Lehrgang für Kfz-Spezialisten gw NORDHORN. Mit zahlreichen Detailinformationen zum Lehrgang des KfZ-Servicetechnikers wartet die BTZ des Handwerks GmbH am Montag, 20. Juli, ab 18 Uhr in einem Infoabend im BTZ in Lingen (Beckstraße 19) auf. Kraftfahrzeuge gehören zu den innovativsten Dingen des Lebens. Daher ist die ständige Weiterbildung auch für die Fachleute in den Werkstätten unerlässlich. Hierfür bietet der staatlich anerkannte Weiterbildungslehrgang „Kfz-Servicetechniker“ eine gute und solide Möglichkeit. Der BTZ-Lehrgang richtet sich an Gesellen aus dem KfZ-Bereich und kann als Teil Eins der Meisterprüfung anerkannt werden. Start des neuen Kfz-Servicetechnikerkurses ist der 17. September. Weitere Informationen im Internet auf der Website www.btz-handwerk.de oder direkt bei Hugo Kirchhelle, unter Telefon (0591) 97 30 416 oder per Mail an kirchhelle@btz-handwerk.de.