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Landesregierung beschleunigt PV-Ausbau
by soj.at
Neue Verordnung reserviert 36 Vorrangzonen mit 778 Hektar für Sonnenkraftwerke
Um die Energiewende und den damit verbundenen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu schaffen und zugleich eine sichere und leistbare Energieversorgung in Zukunft zu gewährleisten, muss der Ausbau der Energiegewinnung durch Photovoltaik rasch voranschreiten. Daher hat die Landesregierung jüngst das „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ mit 36 Vorrangzonen im Gesamtausmaß von 778 Hektar beschlossen. Es schafft klare Rahmenbedingungen für den beschleunigten PV-Ausbau, schützt zugleich hochwertige Böden und sorgt damit für Ernährungssicherheit. Nach einem umfangreichen Begutachtungsverfahren, in dem 165 Stellungnahmen abgegeben wurden, hat der Raumordnungsbeirat in der letzten Sitzung das vorliegende Sachprogramm zum Beschluss durch die Landesregierung vorgeschlagen. Vorrangig werden für den PVAusbau Dach- und Fassadenflächen, bereits versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) und vorbelastete Flächen (Deponien etc.) herangezogen. Damit werden rund 40 Prozent des Ausbaubedarfes in diesen Bereichen realisierbar sein. Unverändert bleibt die Tatsache, dass mit der durch das Sachprogramm festgelegten Eignung der Flächen für Photovoltaikprojekte keinerlei Verpflichtung für Grundeigentümer verbunden ist, entsprechende Projekte zuzulassen oder umzusetzen. Diese Befürchtung war im Zuge der Begutachtung mehrfach geäußert worden, die Entscheidung bleibt aber voll und ganz in der Hand der Eigentümer.
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Rechtsanwaltsanwärterin
Jasmin Köldorfer
§-JOURNAL
Beim österreichischen Strafrecht handelt es sich um staatliche Reaktionen gegenüber Straftätern. Der Ausgleich des entstandenen Schadens des Opfers ist grundsätzlich nicht das primäre Thema in einem Strafprozess.
Privatbeteiligung
Jedoch bietet die Privatbeteiligung ein Werkzeug für Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Es handelt sich dabei um ein wesentliches Opferrecht und ermöglicht dem Opfer sich mit seiner Schadenersatzforderung (zum Beispiel Schmerzengeld für eine erlittene Körperverletzung) dem Strafverfahren anzuschließen. Dadurch kann ein möglicherweise kostspieliges Zivilverfahren zur Hereinbringung der Schadenersatzforderung umgangen werden.
Als Opfer einer Straftat kann man sich durch Erklärung vor der Polizei (zum Beispiel bereits bei der Einvernahme als Opfer), gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft oder noch vor Gericht bis zum Schluss der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen.
Der Privatbeteiligtenanspruch muss auch entsprechend beziffert werden.
Kommt es in der Hauptverhandlung zu einem Schuldspruch des Täters, entscheidet das Strafgericht über den Privatbeteiligtenanspruch. Sollte ein Freispruch ergehen oder der Anspruch des Privatbeteiligten mangels ausreichender Bescheinigung nicht oder nicht zur Gänze zugesprochen werden, wird dieser auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, unterstützen wir Sie bei der Bezifferung und weiteren Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Privatbeteiligte.
Dr. Horst Pechar RECHTSANWALT Schulgasse 1, 8160 Weiz
Tel. 03172/6280 www.pechar-leitner.at