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Minihof-Liebau: Leistungsbewerb der Bezirksfeuerwehrjugend
by soj.at
In Minihof-Liebau (Bez. Jennersdorf) fand kürzlich der Bezirksfeuerwehrjugendleistungsbewerb in Silber und Bronze statt. Mehr als 20 Gruppen sind angetreten, darunter auch Gruppen aus der Steiermark und Niederösterreich. Beim Bewerb ist von der Gruppe, bestehend aus neun Jugendlichen, eine Schlauchleitung zu verlegen, ein Wassergraben zu überspringen, ein Tunnel zu durchkriechen und ein Hindernisbalken zu überlaufen.
Gerätekunde, die Anfertigung von im Feuerwehrdienst verwendeter Knoten und das Zielspritzen mit der Kübelspritze ergänzen die Aufgaben. Abschließend ist ein 400-Meter-Hindernisstaffellauf zu absolvieren. Bewerbsleiter und 2. Bezirksfeuerwehrkommandant HBI Willi Deutsch zeigte sich ebenso wie Landesfeuerwehrkommandant LBD Ing. Franz Kropf sehr erfreut über die Leistungsbereitschaft und den Einsatz des Nachwuchses.
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Jedoch bietet die Privatbeteiligung ein Werkzeug für Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Es handelt sich dabei um ein wesentliches Opferrecht und ermöglicht dem Opfer sich mit seiner Schadenersatzforderung (zum Beispiel Schmerzengeld für eine erlittene Körperverletzung) dem Strafverfahren anzuschließen. Dadurch kann ein möglicherweise kostspieliges Zivilverfahren zur Hereinbringung der Schadenersatzforderung umgangen werden.
Als Opfer einer Straftat kann man sich durch Erklärung vor der Polizei (zum Beispiel bereits bei der Einvernahme als Opfer), gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft oder noch vor Gericht bis zum Schluss der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen.
Der Privatbeteiligtenanspruch muss auch entsprechend beziffert werden.
Kommt es in der Hauptverhandlung zu einem Schuldspruch des Täters, entscheidet das Strafgericht über den Privatbeteiligtenanspruch. Sollte ein Freispruch ergehen oder der Anspruch des Privatbeteiligten mangels ausreichender Bescheinigung nicht oder nicht zur Gänze zugesprochen werden, wird dieser auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, unterstützen wir Sie bei der Bezifferung und weiteren Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Privatbeteiligte.
Dr. Horst Pechar RECHTSANWALT
Schulgasse 1, 8160 Weiz Tel. 03172/6280 www.pechar-leitner.at