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Dächern von Gemeindegebäuden
by soj.at
Wenn es um den Ausbau der Photovoltaik geht, hat das Land Steiermark eine klare Priorität: In erster Linie sollen dafür Dächer und Fassaden, versiegelte Flächen wie Parkplätze oder vorbelastete Flächen wie stillgelegte Deponien genützt werden. Bereits im vergangenen Jahr hat das Land Steiermark daher in der Novelle zum Baugesetz eine PV-Verpflichtung für Neubauten verankert, so dass jedes neu errichtete Gebäude zum Sonnenkraftwerk wird. Außerdem startete eine PV-Offensive auf landeseigenen Gebäuden: Bis zum Jahr 2024 werden mehr als 40 Projekte umgesetzt, die zusammen 14.000 Quadratmeter PV-Flächen ergeben. Jetzt geht das Land noch einen Schritt weiter und unterstützt steirische Gemeinden dabei, ihre Dachflächen mit PVAnlagen auszustatten. In vielen Fällen ist es dafür nämlich notwendig, die Dächer statisch auszubauen und die elektrische Anlage der Gebäude aufzurüsten. Dafür übernimmt das Land nun einen Teil der Kosten für Planung, Umsetzung und Einbindung in das Netz (Anschlusskosten, Netzzutrittsentgelt etc.). Gemeinden können für mehrere Gebäude, die in ihrem Eigentum stehen, um eine Förderung ansuchen. Die Höhe der Förderung ist nach Steuerkraft-Kopfquote gestaffelt, die Obergrenze liegt bei 110.000 Euro pro Gemeinde. Insgesamt hat das Land dafür drei Millionen Euro aus dem Klimafonds reserviert. Ursula Lackner, Lan- desrätin für Klimaschutz und Umwelt: „Wir müssen raus aus den fossilen Energieträgern und unser Energiesystem transformieren. Weg von der gefährlichen und umweltschädlichen Abhängigkeit, hin zu einer grünen, sauberen Unabhängigkeit. Mit der PV-Offensive auf den eigenen Gebäuden macht das Land Steiermark einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Landesverwaltung. Jetzt unterstützen wir die Gemeinden dabei, diesen Weg mitzugehen.“ Hans Seitinger, Landesrat für Nachhaltigkeit: „Die Gemeinden haben nicht nur große Dachflächen, die für PV-Anlagen nutzbar sind, sondern sind selbst bedeutende Verbraucher und oft auch Energieversorger. Daher wollen wir mit dieser Förderung die steirischen Gemeinden bei der Realisierung von PV-Anlagen auf Dächern unterstützen. Damit treiben wir die Energiewende voran und machen einen weiteren Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit.“ Die Förderrichtlinie ist unter www.wohnbau.steiermark.at/ oekofoerderungen abrufbar.

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Der enorme Anstieg bei Mieten, Lebensmittel und Energiekosten führt nunmehr auch zur Explosion von Privatkonkursen. Dieser stellt oft nur mehr die letzte Möglichkeit der Entschuldung dar. Die wohl schnellste Möglichkeit der Entschuldung bietet der Sanierungsplan. Hier muss jedoch eine Mindestquote von 20% der Schulden in maximal fünf Jahren zurückbezahlt sein. Der Vorteil liegt ganz klar darin, dass keine Zustimmung der Gläubiger erforderlich ist. Eine andere Variante stellt der Zahlungsplan dar. Hier muss den Gläubigern ein Mindestquote, welche dem voraussichtlichen pfändbaren Einkommen der nächsten drei Jahre entspricht angeboten werden. Eine Teilzahlung dieser Quote ist sodann für die Dauer von maximal sieben Jahren möglich. Die Zustimmung der Gläubiger ist jedoch erforderlich. Nach Zahlung der Quote tritt sodann Restschuldbefreiung ein. Wird jedoch der Zahlungsplan nicht angenommen, so wird das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Hier kann ein Tilgungsplan für drei Jahre oder ein Abschöpfungsplan für fünf Jahre vorgelegt werden und ist keine Zustimmung der Gläubiger notwendig. Eine Mindestquote ist nicht erforderlich und der Schuldner hat eine schuldenfreie Zukunft erreicht. Zu beachten ist jedoch, dass bei neuerlichen finanziellen Schwierigkeiten Sperrfristen gelten, sodass ein weiterer Zahlungsplan erst zehn Jahre bzw. ein weiteres Abschöpfungsverfahren erst 20 Jahre nach Eröffnung des letzten Privatkonkurses möglich sind. Stellt das Exekutionsgericht aufgrund von zahlreichen Anträgen die offenkundige Zahlungsunfähigkeit fest, so ist dringender Handlungsbedarf gegeben!
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