Bachelorarbeit – Wirtschaftsrecht
65
Social Trading aus rechtlicher Sicht unter besonderer Betrachtung der Plattform wikifolio DIPLOMANDIN Stefanie Suppiger DOZENT
Social Trading ist eine neue Entwicklung aus dem Fintech-
in der Schweiz untersteht der Emittent oder Garant zum
Bereich. In den schweizerischen Gesetzen und der Literatur
Vertrieb der Zertifikate einer prudentiellen Beaufsichti
ist der Begriff bis anhin nicht definiert. Aufgrund seiner
gung. Des Weiteren muss von dem Emittenten ein verein
Merkmale kann Social Trading als eine Plattform beschrie
fachter Prospekt erstellt werden. Dies bedeutet, dass Zer
ben werden, welche den Tradern die Möglichkeit eröffnet,
tifikate grundsätzlich von jedem emittiert werden können,
Handelsentscheidungen öffentlich einsehbar in einem Mus
solange der Garant oder Vertriebsträger reguliert ist. Die
terportfolio zu führen. Die Anleger können die Handelsent
Lehre kritisiert, dies gewährleiste keinen genügenden An
scheidungen beobachten und diesen mit ihrem eigenen
legerschutz. Mit der bevorstehenden Finanzmarktreform
Konto zum Teil automatisch folgen (sog. Signalabbildung).
soll dieser Kritik entgegengewirkt werden.
Die Transaktionen werden dabei i.d.R. über einen Koopera tionspartner der Plattform abgewickelt.
Die Finanzmarktaufsicht der Schweiz hat noch keine Emp fehlung zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung der Plattform
Es hat sich eine Vielzahl von Geschäftsmodellen im Bereich
und der Trader abgegeben. In Abstellung auf die Empfeh
des Social Trading mit jeweils unterschiedlichen Möglich
lung der deutschen Aufsichtsbehörde resultieren für die
keiten zur Signalabbildung entwickelt. Aufsichtsrechtlich
Plattform und die Trader de lege lata und auch de lege
kritisch sind Plattformen, auf denen Direktinvestitionen ge
ferenda keine Bewilligungspflichten. Grund dafür ist, dass
tätigt werden können. Dabei wird zwischen Copy-Trading
keine Finanzdienstleistung erbracht wird, da die direkte
und der Signalabbildung durch Zertifikate unterschieden.
Vermittlung des Finanzinstruments nicht von der Plattform
Wird die Signalabbildung durch ein Finanzinstrument vor
erbracht wird. Sie ist lediglich ein IT- und Informations
genommen, das von einem Kooperationspartner emittiert
dienstleister. Haftungsrechtliche Grundlagen, basierend
wird, handelt es sich um Zertifikate. Nach der schweizeri
auf dem Zertifikat, bestehen nach dem geltenden Recht
schen Gesetzgebung ist dies eine Untergruppe der struktu
nur gegenüber dem Emittenten und dem Garanten. Be
rierten Produkte i.S. von Art. 5 KAG. Genauer betrachtet
treffend der Plattform und des Traders fehlt es wiederum
handelt es sich dabei um aktiv-verwaltete Index-Zertifikate.
an einer direkten Beteiligung am Erwerb des Finanzinstru
Diese sind mit beträchtlichen Anlagerisiken verbunden.
ments.
Trotzdem sind die Zertifikate, abgesehen von Art. 5 KAG, vom Anwendungsbereich des KAG ausgenommen, d.h., beim Vertrieb dieser Produkte sind die Regulierungsvor schriften nach dem KAG nicht anwendbar. Social Trading findet auf dem Primärmarkt statt. Den Anle gern stehen dabei die folgenden Parteien gegenüber: 1) Emittent, 2) Plattform, 3) Trader. Nach dem Aufsichtsrecht
BSc Wirtschaftsrecht
Prof. Dr. Harald Bärtschi