Sammlung Bachelor- und Masterarbeiten 2016

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Bachelorarbeit – Wirtschaftsrecht

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Social Trading aus rechtlicher Sicht unter besonderer Betrachtung der Plattform wikifolio DIPLOMANDIN Stefanie Suppiger DOZENT

Social Trading ist eine neue Entwicklung aus dem Fintech-

in der Schweiz untersteht der Emittent oder Garant zum

Bereich. In den schweizerischen Gesetzen und der Literatur

Vertrieb der Zertifikate einer prudentiellen Beaufsichti­

ist der Begriff bis anhin nicht definiert. Aufgrund seiner

gung. Des Weiteren muss von dem Emittenten ein verein­

Merkmale kann Social Trading als eine Plattform beschrie­

fachter Prospekt erstellt werden. Dies bedeutet, dass Zer­

ben werden, welche den Tradern die Möglichkeit eröffnet,

tifikate grundsätzlich von jedem emittiert werden können,

Handelsentscheidungen öffentlich einsehbar in einem Mus­

solange der Garant oder Vertriebsträger reguliert ist. Die

terportfolio zu führen. Die Anleger können die Handelsent­

Lehre kritisiert, dies gewährleiste keinen genügenden An­

scheidungen beobachten und diesen mit ihrem eigenen

legerschutz. Mit der bevorstehenden Finanzmarktreform

Konto zum Teil automatisch folgen (sog. Signalabbildung).

soll dieser Kritik entgegengewirkt werden.

Die Transaktionen werden dabei i.d.R. über einen Koopera­ tionspartner der Plattform abgewickelt.

Die Finanzmarktaufsicht der Schweiz hat noch keine Emp­ fehlung zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung der Plattform

Es hat sich eine Vielzahl von Geschäftsmodellen im Bereich

und der Trader abgegeben. In Abstellung auf die Empfeh­

des Social Trading mit jeweils unterschiedlichen Möglich­

lung der deutschen Aufsichtsbehörde resultieren für die

keiten zur Signalabbildung entwickelt. Aufsichtsrechtlich

Plattform und die Trader de lege lata und auch de lege

kritisch sind Plattformen, auf denen Direktinvestitionen ge­

ferenda keine Bewilligungspflichten. Grund dafür ist, dass

tätigt werden können. Dabei wird zwischen Copy-Trading

keine Finanzdienstleistung erbracht wird, da die direkte

und der Signalabbildung durch Zertifikate unterschieden.

Vermittlung des Finanzinstruments nicht von der Plattform

Wird die Signalabbildung durch ein Finanzinstrument vor­

erbracht wird. Sie ist lediglich ein IT- und Informations­

genommen, das von einem Kooperationspartner emittiert

dienstleister. Haftungsrechtliche Grundlagen, basierend

wird, handelt es sich um Zertifikate. Nach der schweizeri­

auf dem Zertifikat, bestehen nach dem geltenden Recht

schen Gesetzgebung ist dies eine Untergruppe der struktu­

nur gegenüber dem Emittenten und dem Garanten. Be­

rierten Produkte i.S. von Art. 5 KAG. Genauer betrachtet

treffend der Plattform und des Traders fehlt es wiederum

handelt es sich dabei um aktiv-verwaltete Index-Zertifikate.

an einer direkten Beteiligung am Erwerb des Finanzinstru­

Diese sind mit beträchtlichen Anlagerisiken verbunden.

ments.

Trotzdem sind die Zertifikate, abgesehen von Art. 5 KAG, vom Anwendungsbereich des KAG ausgenommen, d.h., beim Vertrieb dieser Produkte sind die Regulierungsvor­ schriften nach dem KAG nicht anwendbar. Social Trading findet auf dem Primärmarkt statt. Den Anle­ gern stehen dabei die folgenden Parteien gegenüber: 1) Emittent, 2) Plattform, 3) Trader. Nach dem Aufsichtsrecht

BSc Wirtschaftsrecht

Prof. Dr. Harald Bärtschi


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