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Bachelorarbeit – Wirtschaftsrecht
Die straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung mit einem Exkurs zur vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen DIPLOMANDIN Stefanie Hug DOZENT Dr. Michael Buchser
Am 1. Januar 2010 trat nach einem langen politischen
Selbstanzeige sowie die Erhöhung des Steuersubstrats
Prozess das Bundesgesetz über die vereinfachte Nachbe
für die Kantone Aargau und Zürich aufgezeigt.
BSc Wirtschaftsrecht
steuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige vom 20. März 2008 in Kraft. Zentrales An
Trotz teilweise nicht einheitlicher Handhabung der Kanto
liegen der Gesetzesrevision ist es, den Steuerpflichtigen
ne und Auseinandersetzungen über gewisse Auslegungs
eine Rückkehr zur Steuerehrlichkeit zu ermöglichen und
fragen im Schrifttum erfreut sich die straflose Selbstan
das Steuersubstrat für den Bund, die Kantone und die
zeige grosser Beliebtheit. Das Ziel des Gesetzgebers, den
Gemeinden zu vergrössern. Der Steuerpflichtige erhält die
Steuerpflichtigen ein Institut zur Verfügung zu stellen, um
Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige nicht versteuerte
Straflosigkeit bei der Offenlegung bisher nicht deklarierter
Vermögenswerte offenzulegen und somit straffrei zu blei
Einkommens- und Vermögenswerte zu erlangen und da
ben. Die strafbefreiende Wirkung umfasst nicht nur die
durch Mehreinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden
Steuerhinterziehung als Haupttatbestand, sondern eben
zu generieren, wurde erreicht. Auch die Verkürzung der
falls alle anderen Delikte, die zum Zwecke der Steuerhin
Nachsteuerperiode für Erben erfüllt ihren Zweck. Somit
terziehung begangen wurden. Auch eine Busse entfällt.
kann die Einführung der straflosen Selbstanzeige und der
Geschuldet bleiben die Nachsteuern für die letzten zehn
Nachbesteuerung in Erbfällen als Erfolg bezeichnet wer
Jahre samt Zins. Die vereinfachte Nachbesteuerung in
den. Es gilt nun lediglich die Differenzen in der Auslegung
Erbfällen gibt den Erben die Möglichkeit, eine allfällige
und Anwendung zu beseitigen, um eine einfachere Hand
Steuerhinterziehung des Erblassers anzuzeigen und somit
habung für den Steuerpflichtigen zu garantieren.
die geschuldete Nachsteuer auf drei anstatt zehn Jahre zu reduzieren. Beide Rechtsinstitute werfen in der Praxis verschiedene Fragen auf. Die Lehre und Rechtsprechung sind sich auch nach gut 5-jährigem Bestehen der straflosen Selbstanzei ge und der vereinfachten Nachbesteuerung über deren Ausgestaltung und Handhabung nicht immer einig. Nebst theoretischen Grundlagen wird in der Bachelorarbeit ins besondere auf die noch offenen Fragen im Bereich der straflosen Selbstanzeige sowie der vereinfachten Nach besteuerung in Erbfällen eingegangen. Ein spezifischer Fokus wird auf die Praxis des Kantons Aargau gelegt. An hand von Zahlen werden die Beliebtheit der straflosen