A Rechtliche Grundbegriffe
Verfassung des Bundes Förmliche Bundesgesetze Rechtsverordnungen des Bundes Verfassungen der Länder Förmliche Gesetze der Länder Rechtsverordnungen der Länder Rechtssätze (Satzungen) der Gemeinden
Abb. 1: Normenpyramide
– Im Strafrecht gilt: Anwendung des mildesten Gesetzes. Existieren zwei verschiedene Gesetze, welche die gleiche Handlung unter Strafe stellen, so ist zugunsten des Täters das mildere anzuwenden (§ 2 Abs. 3 StGB). Beispiel: Bis Juli 1997 war Vergewaltigung in der Ehe nicht als solche strafbar, sondern galt allenfalls als sexuelle Nötigung. Seit Juli 1997 ist sie als Vergewaltigung unter Strafe gestellt. Hat ein Täter eine solche Tat im Mai 1997 begangen, wird er aber erst im September 1997 angeklagt, so ist seiner Bestrafung die mildere Rechtslage – hier die vor Juli 1997 – zu Grunde zu legen.
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Rechtsgebiete
In engem Zusammenhang mit dem föderativen Staatssystem und den Rechtssetzungszuständigkeiten steht die Unterscheidung der verschiedenen Rechtsgebiete, die je nach ihrer Tragweite entweder in die Zuständigkeit des Bundes oder in die der Länder fallen. 2.1 Europarecht Das Europarecht entstammt, wie der Name schon sagt, der Europäischen Union bzw. den Europäischen Gemeinschaften und ist übernational. Es steht also noch
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