2017-01

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Editorial

die Möglichkeit zum Stellen von Anträgen zu geben und sogar einer Minderheit zuzubilligen, einen Antrag einer Kommission zu Weiterbearbeitung zuzuweisen. So braucht eine Parlamentarische Initiative im Zürcher Kantonsrat nur die Stimmen eines Drittels des Parlaments, um «vorläufig unterstützt» und somit in der Kommission weiter diskutiert zu werden. Während es in den Parlamenten mit einem Regierungs-Oppositions-System immer darum geht, entweder der Regierung zum Durchbruch zu verhelfen oder als Opposition diese in ein möglichst schlechtes Licht zu stellen, ist es in den Konkordanz-Parlamenten eine Auszeichnung, wenn man einem Kompromiss hat zum Durchbruch verhelfen können. Oder wenn es gelingt, aus einer vermeintlichen Minderheitsposition heraus einen mehrheitsfähigen Antrag zu formulieren. Die «Verlierer» im Parlament wahren trotzdem ihr Gesicht und auch die Regierung büsst damit nicht an Autorität ein. Zugegeben, selbstverständlich finden sich die einen Fraktionen viel häufiger in der Minderheit als andere. Und erleben sehr selten einen Erfolg, und sei er noch so klein. Sind die Rollen dann für einmal vertauscht, wird flugs nach Möglichkeiten gesucht, das Ergebnis doch noch zu drehen. Zum Beispiel mit einem Rückkommensantrag. Dieser braucht eine Mehrheit, ist also kein Minderheitenrecht. Und wird dann und wann benutzt zur Minderheitendisziplinierung. So ist das Parlamentarierleben! Henrik Ibsen würde es nicht besonders schätzen, denke ich. Ich wünsche Ihnen gute Lektüre und danke allen Autorinnen und Autoren für ihre wertvollen Beiträge.

Dr. Rolf Steiner Präsident Kantonsrat Zürich 2016/17

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Parlament, Parlement, Parlamento 1/17 – 20. Jahrgang, 20e année, 20° anno – April / Avril / Aprile


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