Festschrift 48. Gauschießen in Stötten

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Grußworte Grußwort des Schirmherrn

Zum 50jährigen Wiedergründungsfest der Schützengesellschaft Stötten, verbunden mit dem Gauschießen des Sportschützengaues Kfb.-MOD entbiete ich als Schirmherr dieser Veranstaltung allen Schützinnen und Schützen, allen Gästen aus nah und fern einen herzlichen Willkommensgruß. Gegründet wurde der Schützenverein bereits im Jahre 1893, durch die politischen Verhältnisse ist er im Jahr 1933 aufgelöst worden. Nach dem Krieg, mit Initiative mehrerer Männer, Organisator war Josef Haf, wurde dann am 18.1.1959 die Schützengesellschaft wieder gegründet. Ziel war sportliches Schießen im Verein, im Gau, Jugendförderung, Kameradschaft und Geselligkeit. Es war eine Freude, wie sich der Verein entwickelt hat. Die letzten 2 Jahrzehnte wurden dann durch weitere große Aufgaben belastet. Als die Gemeinde 1995 das Gasthaus zur Post kaufte und dieses Haus mehreren Vereinen zur Nutzung gab, unter anderem auch dem Schützenverein, begann die Planung mit brauchbarem inneren Umbau und äußerer Renovierung. Daraufhin begann die Arbeit mit viel Eigenleistung. Männer und Frauen haben Monate, ja jahrelang in tausenden von Stunden freiwillig gearbeitet. Erwähnenswert ist aber auch, unter anderen, dass der 1. Vorstand dieses Schützenvereins, Richard Sirch, mit gutem Beispiel voranging, die neu erstellten Schießstände, Schießstube, und noch mehr eingerichtet und mit Möbeln ausgestattet hat. Er nennt dieses Vereinshaus sein zweites Zuhause. Dies verdient ihm und allen freiwilligen Helfern Respekt und dankbare Anerkennung. Heute steht dieses Haus, innen wie außen, schön und sauber gepflegt als Blickpunkt in unserer Dorfmitte. So beglückwünsche ich, auch im Namen vieler Bürger die Schützengesellschaft zu ihrem 50jährigen Jubiläum, wünsche einen guten harmonischen Verlauf dieser Veranstaltung, den Schützen „Gut Schuss“, und den Festbesuchern schöne vergnügte Stunden in Stötten. Otto Rauh Altbürgermeister

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Grußworte Grußwort der Landtagsabgeordneten Angelika Schorer

Ein herzliches „Grüß Gott“ allen Schützen und Gästen, Bürgerinnen und Bürgern von Stötten am Auerberg sowie den Freunden und Gönnern der Schützengesellschaft. Zum Jubiläum der 50-jährigen Wiedergründung darf ich Ihnen herzlich gratulieren und freue mich mit Ihnen auf die gemeinsamen Tage des Feierns. Unsere Vereine sind ein tragendes Fundament, auf dem unser heutiges Gemeinwesen steht. Gerade wir im Ostallgäu können besonders stolz sein auf die Vielzahl von aktiven Vereinigungen, seien sie nun im kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich angesiedelt. Die Schützengesellschaft Stötten am Auerberg hat in diesem Jahr die Ausrichtung des 48. Gauschützenfestes übernommen. Ich freue mich, dass Sie sich dieser großen Aufgabe angenommen haben. Als Abgeordnete im Bayerischen Landtag bin ich besonders dankbar für die Jugendarbeit in Ihrem Verein. Es ist wichtig, die jungen Menschen in das Vereinsleben zu integrieren. Sie entscheiden langfristig über die Zukunft unserer Schützenvereine. Auch morgen ist die Pflege dieses schönen Brauchtums notwendig. Dies gehört zu unserer Heimat und den Menschen, die hier leben. Ich wünsche dem Jubiläumsverein schöne Festtage und danke den Verantwortlichen für ihren großartigen Einsatz. Den Besuchern der Veranstaltungen genauso wie den Aktiven wünsche ich viel Spaß und Freude und weiterhin eine so aktive und lebendige Vereins- und Dorfgemeinschaft. Ihre Angelika Schorer Mitglied des Bayerischen Landtags

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Grußworte Grußwort des Bürgermeisters

Zum 48. Gauschützenfest des Schützengaues Kaufbeuren - Marktoberdorf heiße ich alle aktiven Schützinnen und Schützen, aber auch alle Gäste und Besucher herzlich willkommen. Die „Schützengesellschaft Stötten am Auerberg e.V.“ feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen seit ihrer Wiedergründung. Im Zusammenhang mit diesem Jubiläum wurde die Ausrichtung des 48. Gauschützenfest des Schützengaues Kaufbeuren - Marktoberdorf übernommen. Im Namen der Gemeinde Stötten am Auerberg übermittle ich der Schützengesellschaft Stötten zu ihrem 50-jährigen Bestehen die herzlichsten Glückwünsche. Diese Veranstaltung stellt eine große Herausforderung für den Verein dar und ist sicher auch ein Meilenstein in der Vereinsgeschichte. 50 Jahre Vereinsgeschichte bedeuten Kameradschaft, sportliches Engagement und Zusammengehörigkeitsgefühl, aber auch Zeiten harter Arbeit, wie beim Bau des Vereinsheimes. Es ist gut, dass es die Stöttener Schützen gibt, denn sie betreiben nicht nur ihren Sport, sondern sie pflegen darüber hinaus auch das Brauchtum und tun etwas für das Miteinander in unserer Gemeinde. Der Schützenverein Stötten ist ein Ort des Miteinanders, der Mitverantwortung, des Mithandelns und Mitgestaltens. Es ist ein Ort des Zusammenstehens, des Zusammenhalts und des Zusammenseins mehrerer Generationen. Wichtig und wertvoll ist, dass auch hier viele junge Menschen erfahren können, dass Kameradschaft, Zusammenhalt, Heimatverbundenheit und Traditionsbewusstsein einen hohen Stellenwert haben. Junge Leute lernen hier soziale Kompetenz, den Wert des Gemeinsinns und der aktiven Mitarbeit. Dies sind alles Dinge, die unsere Gesellschaft braucht. Sie lernen hier Teamgeist. Der Vorstandschaft, dem Schützenverein mit all seinen vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern danke ich schon heute und spreche ihnen große Anerkennung aus. Den Teilnehmern am Wertungsschießen wünsche ich viel Glück, Erfolg und „Gut Schuss“. Dem Fest einen guten harmonischen Verlauf, sowie allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt und den Veranstaltern und den Mitgliedern der Schützengesellschaft Stötten am Auerberg weiterhin alles Gute und Gottes Segen. Joachim Ernst 1. Bürgermeister

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Grußworte Grußwort der Gauschützenmeister

Liebe Schützinnen, Schützen und Schützenjugend, sehr geehrte Gäste, der Sportschützengau Kaufbeuren-Marktoberdorf begrüßt Sie alle zum 48. Gauschießen in Stötten . Es ist uns eine große Freude, dass die Schützengesellschaft Stötten a.A. e.V. sich bereit erklärt, im Rahmen ihrer 50-jährigen Wiedergründung ein alternatives Gauschießen in drei verschiedenen Schützenheimen auszutragen. Zum größten Sportereignis für die Schützen unseres Gaues dürfen wir Sie alle auf das Herzlichste zum sportlich fairen Wettkampf bitten. Nehmen Sie die Einladung des Ausrichters an, zeigen Sie mit ihrer Teilnahme die Verbundenheit zum Schießsport. Freuen sie sich auf ein sportliches und geselliges Miteinander. Allen, die zum Gelingen dieser Großveranstaltung beitragen, allen Spendern von Ehrengaben, sagen wir einen herzlichen Schützendank. Der Schützengesellschaft Stötten wünschen wir für die Feierlichkeiten zu ihrer Wiedergründung und der Durchführung des 48. Gauschießen alles Gute, "Gut Schuss" und viel Erfolg. mit freundlichem Schützengruß das Gauschützenmeisteramt vertreten durch 2. Gauschützenmeisterin Marita Schuster

3. Gauschützenmeister Markus Hämmerle

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Grußworte und Ehrenpräsidium Grußwort des 1. Vorstands

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder! Zum 48. Gauschießen des Sportschützengaues Kaufbeuren-Marktoberdorf darf ich Euch alle auf das Herzlichste willkommen heißen. Anlässlich der 50jährigen Wiedergründung der Schützengesellschaft Stötten am Auerberg e.V., haben wir es uns, zum 3. Mal in der Vereinsgeschichte, zur Aufgabe gemacht, das diesjährige Gauschießen durchzuführen. Trotz der geänderten und gekürzten Version des Schießens, sowie der Festlichkeiten, hoffen wir, ein ansprechendes Programm zusammengestellt zu haben. Der gesamte Verein freut sich auf Euer Kommen. Wir wünschen sportliche und gesellige Stunden im Kreise unserer großen Schützenfamilie am Fuße des Auerbergs. Mit freundlichem Schützengruß Richard Sirch, 1. Vorstand

Ehrenpräsidium: Otto Rauh Johann Fleschhut Angelika Schorer Joachim Ernst Emanuel Olschar Heinz Scholz Marita Schuster Peter Schreyer Richard Sirch

Schirmherr Landrat Landtagsabgeordnete Bürgermeister Pfarrer Ehrengauschü Ehrengauschützenmeister 2. Gauschü Gauschützenmeisterin Ehrenschü Ehrenschützenmeister Vorstand

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Chronik der Schützengesellschaft Stötten am Auerberg e. V. Am 28. Oktober 1893 versammelten sich 13 Bürger der Gemeinde Stötten mit der Absicht, einen Schützenverein zu gründen. Nach längerer Diskussion wurde die Absicht in die Tat umgesetzt. Lt. Protokollbuch besteht der Verein jedoch schon seit 1892 oder länger, was aber urkundlich nicht mehr nachgewiesen werden kann. (Originaltext!) Als Schießlokal wurde die Wirtschaft des Herrn Theodor Roppold ausgewählt. Der Schießabend wurde auf Samstag festgelegt. Von September 1913 bis 29. März 1919 wurde wegen des 1. Weltkrieges nicht geschossen. Ein Beschluß vom 29. III. 1919 (Original) Es versammelten sich mehrere Kameraden zum Zwecke der Gründung eines Schützenvereins. Es wurde beschlossen; der neue Verein geht in die Bedingungen des alten Vereins ein. Das Schießen wird da nach den Normen des Deutschen Bundes geregelt. Als Eintrittsgeld wird 2 Mark festgesetzt. Monatliche Auflage beträgt 30 Pfennig, die später reduziert werden kann. Schießtag ist Samstag. Von jedem Mitglied wird erwartet, dass es, wenn irgend möglich, ziemlich oft erscheint, was im Interesse des Vereins gelegen ist. Die Vereinsmitglieder haben sich wohl, lt. Schießbuch, am 24.03.1923 zerstritten. Es erscheinen im neuen Namensverzeichnis nur noch 17 der 47 „alten“ Mitglieder. Bekanntmachung! (Original) Am kommenden Donnerstag, den 29. September 1932, abend 8 Uhr hält der Schützenverein Stötten eine außerordentliche Mitgliederversammlung ab (im Lokal), mit folgender Tagesordnung: I. Aufhebung oder Weiterbestehen des Vereins wegen der Versicherungs-Prämie, II. Sonstige Vereinsangelegenheiten Hierzu werden alle Mitglieder freundlichst ersucht, ganz bestimmt zu erscheinen. Danach fanden noch 5 Schießabende statt. Die letzte Aufzeichnung, bevor der Verein wegen schwierigen politischen Verhältnissen aufgelöst wurde, fand am 8. III. 1933 statt. In den Nachkriegsjahren begann der TSV und der Trachtenverein Stötten mit dem Schießsport. In beiden Vereinen gab es bis Januar 1959 eine Schützenabteilung, die dem Bayerischen Sportschützen-Bund im Gau Kaufbeuren/Marktoberdorf angeschlossen war. Um bei größeren Veranstaltungen eine einigermaßen starke Mannschaft stellen zu können, kamen die beiden Schützenabteilungen zu dem Entschluss, in dem alten Schützenverein wieder zusammen zu gehen. Am Sonntagnachmittag, den 18.01.1959 fand im Gasthaus „Zur Post“ die Neugründungsversammlung statt. Der Organisator der ganzen Sache war unser verstorbener Ehrenvorstand Haf Sepp. Die Wahl des Ausschusses ergab folgendes Ergebnis: 1. Schützenmeister: 2. Schützenmeister: Kassier: Schriftführer: Beisitzer:

Haf Josef, Stötten Mailinger Georg, Stötten Hengge Xaver, Oberkehlen Hindelang Andreas, Wies Fichtl Gottfried, Stötten; Hiltensberger Michael, Buchen; Kopp Karl, Stötten, Zwick Konrad, Stötten

Das Vereinslokal der Schützengesellschaft Stötten am Auerberg e.V. ist die Gastwirtschaft Roppold, nachdem der bis 1933 bestandene Verein auch in diesem Lokal seine Schießabende durchführte. Am 09.11.1960 fand eine außerordentliche Generalversammlung statt. Thema „Bewerbung für das Gauschießen 1961“. Am 07.12.1960 kam die Zusage vom Gau – Gauschießen vom 9. bis 17. September 1961 in Stötten a.A.! Patenverein war der Schützenverein Osterreinen. Einstimmig wurde auch der Anschaffung einer Vereinsfahne zugestimmt. Das Fahnenbild entwarf Polizeimeister Michael Wagner.

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Chronik der Schützengesellschaft Stötten am Auerberg e. V.

Während der Vorbereitungen für das Gauschießen kam ein Problem auf unsere Gesellschaft zu. Das Vereinslokal „Roppold“ wurde geschloßen. Einstimmig sprach man sich für das Gasthaus „Zur Post“ aus, sofern man sich mit dem Besitzer, Herrn Sailer, einigen kann. Am 4. Juni 1961 konnte bereits die neue Anlage mit einem Eröffnungsschießen eingeweiht werden. Im Jahre 1975 erstellte die Gemeinde eine Mehrzweckhalle, wo auch der Schützenverein seinen Platz finden sollte. Nach knapp 3 Monaten Bauzeit konnte das neue Schützenheim mit 6 Zugständen bezogen werden. Am 26.09.1976 übernahm die Schützengesellschaft Stötten am Auerberg e.V. die Patenschaft bei der Fahnenweihe unseres Nachbarvereins „Schloßbergler Bertoldshofen“. Am 13. Juni 1988 wurde unserer Schützengesellschaft die Ausrichtung des Gauschießens 1992 übertragen. Das 32. Gauschießen fand vom 16. Juni bis 29. Juni 1992 statt. 1994 kaufte die Gemeinde Stötten a. A., unter dem damaligen Bürgermeister Otto Rauh, das Gasthaus „Zur Post“, das bisher im Besitz der Sailerbrauerei war. 1998 begann der Umbau zum Vereinsheim der Schützengesellschaft und der Musikkapelle. Durch eine beispiellose Aktion - über 3 Jahre hinweg leisteten viele Vereinsmitglieder zahlreiche unentgeltliche Arbeitsstunden! - konnte im November 2000 das Gebäude seiner Bestimmung übergeben werden. Das war sicher der Meilenstein in unserer Vereinsgeschichte. Nachdem für das Jahr 2009 im Gau Kaufbeuren-Marktoberdorf kein Ausrichter für das Gauschießen angemeldet war, hat sich die Schützengesellschaft Stötten a.A. kurzfristig bereit erklärt – zur 50-jährigen Wiedergründung – ein Schützenfest mit Schießen in kleinerem Rahmen auszutragen.

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Die Schützengesellschaft zum 48. Gauschießen

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Stötten lädt sie herzlich nach Stötten ein.

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Vorstandschaft der SG Stรถtten

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Festausschuss Richard Sirch: Richard Haf: Armin Schreyer:

Gesamtleitung

Heinrich Hindelang:

Zelt (Auf-/ Abbau) mit Festplatz und Parkplätze

Alfred Beranek: Barbara Erhard: Daniel Bayrhof: Florian Bayrhof: Andrea Miller: Carolin Osterried: Tobias Greisel: Martin Greisel: Johanna Dempfle: Hubert Gansohr:

Festumzug Zelt (Auf-/ Abbau) mit Versorgung und Musik

Technik, Strom, Wasser, Finanzen Festprogramm, Finanzen, Abzeichenverkauf Internet, Festprogramm, PC-Technik Schriftverkehr, Deko Kaffee, Kuchen Barbetrieb Festwagen Trachten, Küche Zeltwache, Parkplätze

Darüber hinaus beteiligen sich alle Mitglieder der Schützengesellschaft Stötten und viele ehrenamtliche Helfer bei der Durchführung des 48. Gauschießens in Stötten. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die bei der erfolgreichen Durchführung mithelfen. Seite 12


Festprogramm Montag 25.05. – Samstag 30.05.2009 Schießtage Donnerstag 11.06. Festakt und Bannerübergabe 17.30 Uhr 18.00 Uhr 20.15 Uhr 20.45 Uhr 21.15 Uhr

Empfang der Festgäste an „d`r Post“ Festakt Abmarsch an „d`r Post“ zum Festzelt Übergabe des Gaubanners Bieranstich mit der Musikkapelle Görisried

Freitag 12.06.

Königsehrung mit Schützenfest

18.30 Uhr 19.00 Uhr 19.30 Uhr

Aufstellung der Schützenkönige mit Begleitung an „d`r Post“ Abmarsch zum Festzelt Beginn der Königsehrung, anschließend spielen „Die Stieflziacha“ Freier Eintritt für Schützenkönige und zwei Begleitungen

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Festprogramm Samstag 13.06.

Stimmungsabend

20.00 Uhr mit „Schwindlige 15“ 15

Sonntag 14.06. Festsonntag 9.00 Uhr 9.15 Uhr 9.30 Uhr 10.30 Uhr

Aufstellung zum Kirchzug an „d`r Post“ Abmarsch zum Festzelt Festgottesdienst Frühschoppen mit der Musikkapelle Stötten

13.00 Uhr 13.30 Uhr

Aufstellung zum Festzug Schützenfestumzug, anschl. spielt die Musikkapelle Rieder Siegerehrung Gauinterne Meisterschaft Platzschießen Einholung des Gaubanners Festausklang mit „Königlich privilegierte Waschhausvereinigung“ Waschhausvereinigung

ca. 16.30 Uhr 17.00 Uhr 18.00 Uhr 20.00 Uhr

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Schießprogramm zum 48. Gauschießen 2009 Schießorte: Geschossen wird in den Schützenheimen der Schützengesellschaft Stötten am Auerberg e. V., dem Schützenverein „Nawe“ Eggenthal und dem Schützenverein „Tell“ Dösingen. Schießtage: Geschossen wird vom 25.05. – 30.05.2009 ab 17:00 Uhr. Die Vereinseinteilung in den jeweiligen Schießstätten ist den Tabellen ab Seite 19 zu entnehmen. Gauschützenkönig/in wird die Schützin bzw. der Schütze, die/der auf der Festscheibe den besten Tiefschuss (LUPI Teilungsfaktor 3,0) erzielt. Sie/Er erhält als Preis ein neues Luftgewehr. Zusätzlich erhält sie/er die Gauschützenkette für ihre/seine Amtszeit. Der/die Vizekönig/in erhält einen Zinnteller vom Gau. Den Königsbecher des Bezirkes Schwaben erhält der scheidende Gauschützenkönig zur Erinnerung. Gaujugendkönig/in (Jahrgang 1993 – 1999) wird nach demselben Modus, entsprechend dem Gauschützenkönig ermittelt. Sie/Er erhält als Preis ein neues Luftgewehr. Zusätzlich erhält Sie/Er die Gaujugendschützenkette für ihre/seine Amtszeit. Die/der Vizekönig/in erhält einen Zinnteller vom Gau. Den Königsbecher des Bezirkes Schwaben erhält der scheidende Gaujugendkönig zur Erinnerung. Alterspreis Die älteste Schützin und der älteste Schütze erhalten je eine Erinnerungsgabe. Geldpreise: Die finanzielle Unterstützung durch die Gauvereine und Spenden von Freunden und Gönnern, gesamt ca. 10.000 Euro, werden zu 100% in Form von Geldpreisen ausgeschüttet. Die Geldpreise werden überwiesen, also Kontonummer nicht vergessen. Des Weiteren bekommen der/die Gauschützenkönig/in und Gaujugendkönig/in je ein neues Luftgewehr. Ergebnisse: Vor der Königsehrung werden nur die Ergebnislisten der gauinternen Meisterschaft veröffentlicht. Das Ergebnis der Scheiben je Schütze ohne Platzierung in der Wertung „Fest“ werden im Internet unter http://www.sg-stoetten.de jeweils am Folgetag der Scheibenabgabe veröffentlicht. Nach dem letzten Schießtag wird die Ergebnisliste der Wertung „Fest“ veröffentlicht, jedoch werden die Rangfolge der ersten 10 Platzierungen nicht vor der Königsehrung bekannt gegeben. Die betroffenen Schützen werden vom Veranstalter im Vorfeld der Königsehrung informiert und zur Königsehrung eingeladen. Meistbeteiligung erhalten Vereine mit: 50 und mehr Schützen: einen Gutschein für 50 Ltr. Bier 35 bis 49 Schützen: einen Gutschein für 30 Ltr. Bier 25 bis 34 Schützen: einen Gutschein für 10 Ltr. Bier Startgeld: Schülerklasse: Alle anderen Klassen:

4,00 Euro (1995 - 1999) 8,00 Euro (davon 0,60 € für die Jugendförderung)

Das Startgeld beinhaltet die Standgebühr und die 30 Schuss Fest, die Scheiben sind automatisch mit der Gauinternen Meisterschaft kombiniert. Des weiteren ist 1 Schuss auf die Jubiläumsscheibe (gestiftet vom Veranstalter ) und 1 Schuss zur Ermittlung des Bezirksschützen-, Bezirksjugend- bzw. Bezirkspistolenkönigs dabei. Doppelstart LG/LP ist nicht möglich! Luftpistolenblattl geteilt durch den Faktor 3,0. Auswertung erfolgt mit DISAG elektr. Auswertesystemen DISAG Heganger 16 96103 Hallstadt Phone: +49 951 65046

Fax: +49 951 65049

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Ausschreibung der Gauinternen Meisterschaft für Luftgewehr und Luftpistole - Wettkampf Einzel- und Mannschaftswettbewerb

30 Schuss auf Zehntelwertung sind unter Aufsicht und ohne Unterbrechung abzugeben. Die Wettkampfzeit beträgt 45 Minuten. Es sind keine Probeschüsse erlaubt. Die Klasseneinteilung erfolgt nach der Sportordnung des DSB! Die Klassen Schüler A und B werden zur Allg. Schülerklasse, Die Junioren A und B zur Allg. Juniorenklasse zusammengeführt. Allg. Schülerklasse, männlich Allg. Schülerklasse, weiblich Jugendklasse, männlich Jugendklasse, weiblich Allg. Juniorenklasse, männlich Allg. Juniorenklasse, weiblich Schützenklasse Damenklasse

1995-1999 1995-1999 1993-1994 1993-1994 1989-1992 1989-1992 1964-1988 1964-1988

Altersklasse, männlich Damen-Altersklasse Seniorenklasse A, männlich Seniorenklasse A, weiblich Seniorenklasse B, männlich Senioren klasse B, weiblich Seniorenklasse, aufgelegt

1954-1963 1954-1963 1944-1953 1944-1953 1943 und älter 1943 und älter 1937und älter

Senioren, weiblich und männlich, können in der Schlinge schießen. Das Hilfsmittel und die Handhabung desselben hat der SpO des DSB sowie der Schießordnung des BSSB zu entsprechen. Hierbei kann die nicht abziehende Hand das Gewehr am Vorderschaft von oben oder unten halten (nicht umgreifen!). Die Verwendung eines Hockers ist hierbei nicht erlaubt! Körperbehinderten mit Ausweis ab 50 % Behinderungsgrad ist ebenfalls die Verwendung der Schlinge, wie oben angeführt, erlaubt. Senioren, weiblich und männlich, Jahrgang 1937 und älter können den Auflagebock verwenden. Hierbei muss die nicht abziehende Hand das Gewehr am Vorderschaft von oben oder unten halten (nicht umgreifen!) Die Verwendung eines Hockers ist hierbei erlaubt! Sie können dann jedoch nur in der Klasse „Senioren, aufgelegt“ eingesetzt werden! Die Verwendung des Federbockes ist generell nicht erlaubt. Ergebnisse der Mannschaftsmeisterschaft werden auch für die Einzelmeisterschaft gewertet. Einzelergebnisse von Schützen der allgemeinen männlichen Jugend-, Alters-, Senioren- und Damenklasse können höchstens für zwei Mannschaften gewertet werden, wobei die zweite Mannschaft nur eine Mannschaft in den allgemeinen offenen Klassen der Gauliga, A-, B-, C- oder D-Klasse sein darf. Einzelergebnisse der weiblichen Schüler-, Jugend-, Junioren-, Alters- und Seniorenschützinnen können für drei Mannschaften gewertet werden:  für die allgemeinen offenen Klassen,  für die allgemeinen offenen Jugend-, Alters- bzw. Seniorenklasse,  für die allgemeinen offenen Damenklassen Schützen der Klasse „Senioren, aufgelegt“ können nur in ihrer Klasse gewertet werden! Für die Ausgabe von Medaillen, Pokalen und Urkunden ist die in nachstehender Ausschreibung verlangte Mindestbeteiligung in den Einzel- und Mannschaftswettbewerben erforderlich. Die teilnehmenden Schützinnen und Schützen sind nur für ihren Erstverein startberechtigt. Ausnahme: Schützen der Vereine Böller Bidingen, Buronen KF und Thingauer Feuerschützen, die den Eintrag LG bzw. LP weiterführen. GM und BSSB RWK für einen anderen Verein unseres Gaues haben, können für diesen starten. Die allgemeinen offenen Klassen entsprechen der Klasseneinteilung des letztjährigen Gauschießens, Auf- und Abstiege eingerechnet. In den offenen Klassen können alle Schützinnen und Schützen, gleich welchen Alters und welcher Wettkampfklasse, eingesetzt werden. Ausnahme: „Senioren, Aufgelegt“. Für jeden Teilnehmer an der Gaumeisterschaft wird eine Einlage in Höhe von 1,50 € erhoben.

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Ausschreibung der Gauinternen Meisterschaft für Luftgewehr und Luftpistole - Wettkampf Die Mannschaften sind bis 10. April 2009 an die Gausportleitung zu melden. Zu den aufgestellten Mannschaftsschützen ist unbedingt die Ausweisnummer 5-stellig anzugeben (dadurch können Verwechslungen verhindert werden).

Nach Sonntag, dem 24. Mai 2009 um 12:00 Uhr, sind aus organisatorischen Gründen keine Mannschaftsummeldungen mehr möglich! Die Startgebühr für alle Meisterschaftswettbewerbe werden vom Gauschatzmeister von den Vereinen abgebucht.

Mannschaftsmeisterschaft Luftgewehr: Allgemeine offene Klasse Liga, A-, B-, C- und D-Klasse; Mannschaftsstärke: 10 Schützen, 8 Wertungen Allgemeine Schüler-. Jugend- und Juniorenklasse A-, B-, und C-Klasse; Mannschaftsstärke: 5 Schützen, 4 Wertungen Altersklasse: Mannschaftsstärke: 5 Schützen, 4 Wertungen Schützen der Seniorenklasse (ohne „Senioren Aufgelegt“) dürfen die Mannschaft auffüllen, wenn der Verein keine eigene Seniorenmannschaft stellt. Allgemeine Damenklasse: Offen für Damen, gleich, welchen Alters in A- und B-Klasse. Mannschaftsstärke: 5 Schützinnen, 4 Wertungen Seniorenklasse A (m+w), Seniorenklasse B (m+w), Seniorenklasse, aufgelegt (m+w): Mannschaftsstärke: 5 Schützen, 4 Wertungen

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Ausschreibung der Gauinternen Meisterschaft für Luftgewehr und Luftpistole - Siegerehrung Siegerehrung Mannschaften Seniorenklasse A+B sowie Seniorenklasse, aufgelegt: Ab einer Beteiligung von: 6 Mannschaften: Pokale für Platz 1, 2 und 3 Pokal für Platz 1, Urkunden für Platz 2 und 3 3 - 5 Mannschaften: 1 - 2 Mannschaften: nur Urkunden Alle anderen Mannschaftsklassen: Ab einer Beteiligung von: 10 Mannschaften: Pokale für Platz 1, 2 und 3 Pokal für Platz 1, Urkunden für Platz 2 und 3 6 Mannschaften: Siegerehrung Einzelmeisterschaft Luftgewehr: Jeder Schütze kann nur in seiner jeweiligen Klasse starten. Schützenklasse: Medaillen: Gold, Silber, Bronze, Urkunden für Platz 1-5 Altersklasse: Medaillen: Gold, Silber, Bronze, bei Mindestbeteiligung von 15 Schützen, ansonsten Urkunden für Platz 1-3 Damenklasse, Seniorenklasse, männlich A und B und Seniorenklasse, aufgelegt: Medaillen: Gold, Silber, Bronze, bei Mindestbeteiligung von 9 Schützen, ansonsten Urkunden für Platz 1-3 Damenaltersklasse, Damenseniorenklasse A und B: Medaillen: Gold, Silber, Bronze, bei Mindestbeteiligung von 6 Schützinnen, ansonsten Urkunden für Platz 1-3 Allg. Schülerklasse männlich und weiblich, Jugendklasse männlich und weiblich, Allg. Juniorenklasse männlich und weiblich: Medaillen: Gold, Silber, Bronze, bei Mindestbeteiligung von 9 Schützen, ansonsten Urkunden für Platz 1-5 Mannschaftsmeisterschaft Luftpistole: Mannschaftswettbewerb als allgemeine offene Klasse A- und B-Klasse analog Luftgewehr: Mannschaftsstärke: 5 Schützen, 4 Wertungen Siegerehrung: Ab einer Beteiligung von: 6 Mannschaften: 3 - 5 Mannschaften:

Pokale für Platz 1-3 Pokal für Platz 1, Urkunden für Platz 2 und 3

Einzelmeisterschaft Luftpistole: Folgende Wettkampfklassen werden gemeinsam gewertet: 1. Allgemeine Schüler-, Jugend- und Juniorenklasse männlich und weiblich 2. Allgemeine Damenklasse 3. Schützenklasse 4. Alters- und Seniorenklasse, männlich Siegerehrung: Schützenklasse: Medaillen: Gold, Silber, Bronze, bei Mindestbeteiligung von 9 Schützen, ansonsten Urkunden für Platz 1-3 Allgemeine Schüler- Jugend- u. Juniorenklasse, Damenklasse, Alters- und Seniorenklasse: Medaillen: Gold, Silber, Bronze bei Mindestbeteiligung von 6 Schützen, ansonsten Urkunden für Platz 1-3.

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Vereinseinteilung in Stötten Geschossen wird im Schützenheim „d`Post“ in Stötten a. A.

Vereinsnr.

Verein

Ort

710008

Schloßbergler

Bertoldshofen

710068

Schützenlust

Ob

710047

ZSSG

Rettenbach

710007

Alpenblick

Bernbach

710009

Edelweiß

Bidingen

710053

Edelweiß

Steinbach

710050

SG

Rieder

710052

Kleintiroler Standschützen

Sulzschneid

710034

Burgstaller

Lengenwang

710051

Der Rotensteiner

Ruderatshofen

710013

Rabensteiner

Ebenhofen

710001

Edelweiß

Altdorf

710010

ZSG

Biessenhofen

710046

SV

Remnatsried

710043

SV Hoimatland

Oberthingau

710067

Thingauer Feuerschützen

Unterthingau

710065

SV

Geisenried

710055

SV Edelweiß

Thalhofen

710037

FSG

Marktoberdorf

710036

ZSV Alpenrose

Marktoberdorf

710019

Hubertus

Görisried/Wildberg

710059

SV

Wald/Wimberg

710035

Magnusschützen

Leuterschach

für alle die verhindert waren

nur in Stötten a.A. !!

Seite 19

Datum

Montag 25.05.2009 ab 17.00 Uhr

Dienstag 26.05.2009 ab 17.00 Uhr

Mittwoch 27.05.2009 ab 17.00 Uhr

Donnerstag 28.05.2009 ab 17.00 Uhr

Freitag 29.05.2009 ab 17.00 Uhr Samstag 30.05.2009 ab 13.00 Uhr


Vereinseinteilung in Eggenthal Geschossen wird im Schützenheim in Eggenthal

Vereinsnr.

Verein

Ort

710002

Adlerschützen

Apfeltrang

710031

Sportschützen

Neugablonz

710030

Olympia Sportschützen

Kaufbeuren

710027

Andreas-Hofer

Kaufbeuren

710011

Schwarzenburg

Blöcktach

710025

SG

Irsee

710018

SV Diana

Friesenried

710023

Eintracht

Huttenwang

710039

Burgschützen

Kemnat

710040

Blattlschoner

Oberbeuren

710062

SV Harmonie

Unterthingau

710022

Andreas-Hofer

Holzstetten

710061

d´Obermindeltaler

Willofs

710004

Edelweiß

Baisweil

710020

Andreas-Hofer

Heissen

710032

Armbrust

Lauchdorf

710066

Alpenrose

Kraftisried

710063

Almarausch

Aitrang

710014

Eintracht

Ebersbach

710028

Bogensportclub Buronen

Kaufbeuren

für alle die verhindert waren

nur in Stötten a.A. !!

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Datum Montag 25.05.2009 ab 17.00 Uhr

Dienstag 26.05.2009 ab 17.00 Uhr

Mittwoch 27.05.2009 ab 17.00 Uhr Donnerstag 28.05.2009 ab 17.00 Uhr

Freitag 29.05.2009 ab 17.00 Uhr

Samstag 30.05.2009 ab 13.00 Uhr


Vereinseinteilung in Dösingen Geschossen wird im Schützenheim in Dösingen

Vereinsnr.

Verein

Ort

710044

Bayer. Hiasl

Osterzell

710016

SV

Frankenhofen

710042

Adler

Oberostendorf

710021

Prinz-Alfons-Schützen

Hirschzell

710017

SV Edelweiß

Frankenried

710048

SV

Rieden

710060

Schorenwäldler

Westendorf

710056

Waldlust

Linden/Thalhofen

710038

Kronprinz Rupprecht

Mauerstetten

710045

Schützengesellschaft

Pforzen

710006

Adler

Beckstetten

710064

Sportschützen

Zellerberg

710057

Edelweißschützen

Ummenhofen

710058

St. Georg

Untergermaringen

710041

St. Wendl

Obergermaringen

710029

Kgl. Priv. FSG

Kaufbeuren

710024

Offizierschießgruppe

Kaufbeuren

710026

Altschützen

Kaufbeuren

710003

FSG Römerturm

Aufkirch

für alle die verhindert waren

nur in Stötten a.A. !!

Seite 21

Datum Montag 25.05.2009 ab 17.00 Uhr Dienstag 26.05.2009 ab 17.00 Uhr Mittwoch 27.05.2009 ab 17.00 Uhr

Donnerstag 28.05.2009 ab 17.00 Uhr

Freitag 29.05.2009 ab 17.00 Uhr Samstag 30.05.2009 ab 13.00 Uhr


Allgemeine Bestimmungen 1. Teilnahmeberechtigt sind alle Schützen, welche den gültigen Schützenausweis des BSSB e.V. eines Vereins im Gau KaufbeurenMarktoberdorf haben. Der Schützenausweis ist beim Lösen der Bolette vorzulegen. Bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist ein Schütze nur für den Verein startberechtigt, der im Schützenausweis als Erstverein (Erstgau) eingetragen ist. Ausnahme: Schützen der Vereine Böllerschützen Bidingen, Buronen KF und Thingauer Feuerschützen, die den Eintrag LG bzw. LP weiterführen. GM und BSSB RWK für einen anderen Verein unseres Gaues haben, können für diesen starten. Geladene Gäste können nicht Gauschützenkönig/-in bzw. Gaujugendkönig/-in werden. 2. Das Schießen wird nach der Schießordnung des BSSB, der Sportordnung des DSB, (soweit kein Widerspruch mit der Schießordnung des BSSB besteht) und den Beschlüssen des Gauschützenmeisteramtes durchgeführt. Die Bestimmungen der Sportordnung sind zu beachten (Adlerauge ist nur ab der Altersklasse zulässig). Die Auswertung erfolgt mit elektronischen Auswertmaschinen. Ein Federbock ist laut. Bayr. Schießordnung für das Preisschießen und die gauinterne Meisterschaft nicht zugelassen. Senioren weiblich und männlich können in der Schlinge schießen. Das Hilfsmittel und die Handhabung desselben hat der Sportordnung des DSB sowie der Schießordnung des BSSB zu entsprechen. Hierbei kann die nicht abziehende Hand das Gewehr am Vorderschaft von oben oder unten halten (nicht umgreifen!) Die Verwendung eines Hockers ist hierbei nicht erlaubt! Senioren, männlich und weiblich, Jahrgang 1937 und älter können den Auflagebock verwenden. Hierbei muss die nicht abziehende Hand das Gewehr am Vorderschaft Von oben oder unten halten (nicht umgreifen!). Die Verwendung eines Hockers ist hierbei erlaubt! 3. Schüler der Jahrgänge 1998 und 1999 können nur ohne Hilfsmittel am Schießen teilnehmen. Sie sind nur mit gültiger Sondergenehmigung gem. WaffG startberechtigt. 4. Es dürfen nur beim Veranstalter erworbene Scheiben beschossen werden. Das Schießen auf eigene Scheiben (auch auf Probescheiben) ist nicht erlaubt. 5. Ausgegebene Bänder und Scheiben sind am Lösungstag zu beschießen. Scheibenbänder und Scheiben sind gut sichtbar neben dem Schießstand abzulegen. Das Verlassen des Schützenheimes mit den Bändern oder Scheiben ist nicht gestattet. 6. Auf jede Scheibe des Bandes darf nur ein Schuss abgegeben werden; auf die Luftpistolenscheiben zwei Schuss. Bei überzähligen Schüssen wird der beste Schuss einer Serie, bei der Gaumeisterschaft der beste Schuss der letzten Serie gestrichen. Auch auf die Ehrenscheibe und die Bezirkskönigscheibe darf nur ein Schuss abgegeben werden. 7. Für die Rückgabe und Bestätigung beschossener Bänder und Scheiben ist der Schütze selbst verantwortlich. Ergebnisse von Bändern und Scheiben, deren Rückgabe nicht bestätigt wurde, sowie fehlerhafte Bänder und Scheiben werden nicht gewertet. 8. Ein Einspruch oder eine Reklamation wird nur bei Hinterlegung von 20,00 € bearbeitet. Bei berechtigtem Einspruch oder Reklamation werden die 20,00 € zurückerstattet. Einspruch und Reklamationen werden nach dem 03.Juni 2009 nicht mehr angenommen. 9. Der erste bzw. zweite Festpreis ist dem Gauschützenkönig/in bzw. dem Gaujugendkönig/in vorbehalten. Personen, die stellvertretend Preise in Empfang nehmen, haben eine Vollmacht vorzulegen. 10. Falsch ausgedruckte Ergebnisse auf den Aushanglisten berechtigen nicht zum Anspruch auf einen Preis. Reklamationen werden von der Schießleitung überprüft. Das auf den Scheiben festgestellte Ergebnis ist für die Wertung maßgebend. 11. Für den technischen Ablauf des Schießens und für die Auswertung ist die Schießleitung verantwortlich. Bei auffallenden Schüssen auf den Scheiben begutachten der Schießleiter und die 1. Gausportleiterin diese und treffen eine Entscheidung. Wenn eine Manipulation festgestellt wird, sind diese Scheiben in einem entsprechenden Umschlag zu versiegeln, mit Unterschrift gegenzuzeichnen und sicher aufzubewahren. Der betreffende Schütze ist sofort zu benachrichtigen. Ihm wird das Einspruchsrecht zugestanden. Erfolgt ein Einspruch, hat das Gau-Kampfgericht zum schnellstmöglichen Termin zusammenzukommen und eine endgültige Entscheidung zu treffen. 12. Entscheidungen der gauinternen Meisterschaft werden vom Gau-Kampfgericht endgültig getroffen. 13. Jeder Schütze und Besucher der Schießanlagen ist für seine Waffe, seine Kleidung und alle weiteren mitgeführten Gegenstände selbst verantwortlich. Für Ereignisse, die außerhalb der Verantwortlichkeit des Veranstalters liegen, können keine Ersatzansprüche gestellt werden. 1 4. Neue Mitglieder müssen spätestens bis 10. April 2009 dem Gau gemeldet sein. 1 5. Im Bereich der Schießanlage gilt absolutes Rauch- , Alkohol- und Handyverbot! 16. Mit dem Lösen der Bolette erkennt jeder Teilnehmer die allgemeinen Bestimmungen an und ist ebenfalls mit der hierfür notwendigen Speicherung seiner Daten einverstanden. 17. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 18. Hinsichtlich der Berichterstattung und der Veröffentlichung von Bildern von an dem Schießen teilnehmenden und beteiligten Personen weisen wir auf die §22 und 23(1)3. des Kunsturhebergesetz (KUG) hin. 19. Mit der Teilnahme unterwirft sich der Schütze der Sportordnung des DSB, der Schießordnung des BSSB sowie den allgemeinen Bestimmungen dieser Ausschreibung und erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsjahr bzw. seine Altersklasse) und seine Vereinszugehörigkeit in entsprechenden Start- sowie Ergebnisdateien oder –listen veröffentlicht werden.

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Wir freuen uns auf Euer kommen und „Gut Schuss!“ Aktuelle Informationen im Internet:

http://www.sg-stoetten.de/ Vielen Dank an unsere Sponsoren der Festschrift:

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