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Vorsorgende Verfügungen
Selbstbestimmung durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Unfälle, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass eine erwachsene Person wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Ehepartner, Kinder oder nahe Verwandte können in einer solchen Situation nicht automatisch für Sie handeln oder Sie rechtlich vertreten. Durch die enge Kooperation zwischen der Vorsorgeinitiative Tuttlingen (VIT), dem Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen e.V. und der Betreuungsbehörde Landratsamt Tuttlingen bieten wir Ihnen eine kostenlose Beratungsmöglichkeit im Landkreis an.
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Wir informieren im Landkreis Tuttlingen... über die verschiedenen Möglichkeiten, konkrete Vorsorge zu treffen für ein selbstbestimmtes Leben bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit:
Dazu können Sie im Voraus • für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit Ihren Wunsch und Willen dem behandelnden Arzt, Ihren Bevollmächtigten, Ihrem rechtlichen Betreuer kundtun.
Gleichzeitig können Sie eine Person benennen, die für die Umsetzung Ihrer Wünsche Sorge trägt. Patientenverfügung • einer selbstgewählten Vertrauensperson für den Bereich ärztliche Diagnostik und Behandlung eine Vollmacht erteilen. Gesundheitsvollmacht • einer selbstgewählten Vertrauensperson umfassende
Vertretungsmacht erteilen. General- und Vorsorgevollmacht • vorsorglich einen von Ihnen gewünschten Betreuer benennen, der vom Betreuungsgericht bestellt wird, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen
Angelegenheiten selbst zu regeln. Auch wenn Sie niemanden kennen, der als Betreuer in Frage kommt, ist es sinnvoll, Ihre Wünsche für die verschiedenen Lebensbereiche niederzuschreiben. Betreuungsverfügung Auf Anfrage werden auch öffentliche Informationsveranstaltungen zum Thema „Vorsorgende Verfügungen“ durchgeführt. Die Betreuungsbehörde kann im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen. Wir sind fachlich geschult und kompetent in allen wesentlichen Fragen zur Vorsorge. Unsere Formulierungsvorschläge werden regelmäßig in der Gruppe überdacht und der aktuellen Rechtslage angepasst. Sie können telefonisch mit uns einen Termin zu einem Beratungsgespräch vereinbaren, in dem wir unsere Vorsorgepapiere vorstellen und erläutern. Wir freuen uns jetzt schon auf einen Termin mit Ihnen.
Kathrin Götze Sachgebietsleitung der Betreuungsbehörde Landratsamt Tuttlingen Geschäftsführerin Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen e.V. Mitarbeiterin Vorsorgeinitiative Tuttlingen
Sie erreichen uns unter:
Kontakt
VIT
Internet: www.vit-tuttlingen.de
Landratsamt Tuttlingen Betreuungsbehörde
Telefon: 07461/926 4068
Verein für Betreuung im Landkreis Tuttlingen e.V.
Telefon: 07461/969 7080 Internet: www.vereinbetreuung-tut.de