ALLGEMEINE INFORMATIONEN
DIE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Drei Gesetze stärken die Pflege Mit den Pflegestärkungsgesetzen hat ein Umdenken in der Pflege stattgefunden. Die Pflegestärkungsgesetze bringen Leistungsverbesserungen für fast 2,9 Mio. pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Seit Januar 2017 stehen jährlich 5 Mrd. Euro zusätzlich für die Pflege zur Verfügung. Gerade Menschen mit Demenz erhalten nun auch einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.
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Mit diesen 3 Gesetzen werden gemeinsam erarbeitete Empfehlungen der Bundesregierung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umgesetzt. Durch verschärfte Kontrollmöglichkeiten soll Abrechnungsbetrug in der Pflege verhindert werden und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie die Versichertengemeinschaft den notwendigen Schutz erhalten.
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Das Erste Pflegestärkungsgesetz ist bereits seit Januar 2015 in Kraft getreten und hat viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen gebracht.
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Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde 2017 ein neuer Pflegedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Fünf Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Seither erhalten alle Pflegebedürftigen unabhängig ob eine körperliche, psychische oder geistige Erkrankung vorliegt, gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
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Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz, das ebenfalls seit Januar 2017 in Kraft getretene Gesetz soll die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken und baut somit die Beratung vor Ort zu den Pflegeleistungen weiter aus.
PFLEGE UND WOHNEN IN DER STADT UND IM LANDKREIS KARLSRUHE