Nr. 05/2014
AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL
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4. Entschädigungsansprüche, soweit sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden sind, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 Bundesfernstraßengesetz und die Veränderungssperre nach § 9 a Bundesfern-straßengesetz in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9 a Abs. 6 Bundesfernstraßengesetz).
03. Feststellung der Beschlussfähigkeit 04. Bericht des Vorstandes 05. Bericht des Kassenwartes 06. Entlastung des alten Vorstandes 07. Wahl des neuen Vorstandes und Beschluss 08. Auszahlung Pachtgeld und Beschluss Änderung des Pachtszinses 09. Sonstiges
Grygula Kommissarische Vorstandsvorsitzende
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Krugsdorf – Rothenburg
Bekanntmachung zur Auszahlung der Jagdpacht für die Jahre 2008–2011
Fabian Leitender Verwaltungsbeamter
Ihre Ansprüche sind beim Kassenwart, Petra Grygula in Koblentz (Dorfstraße 10 a), mit eidesstattlicher Versicherung und Bezeichnung der Fläche, für die Pacht beansprucht wird, und aktueller Bankverbindung vorzulegen. Laut Beschluss der Vollversammlung vom 25.04.2014 enden die Beantragung am 30.06.2014 und die Auszahlung am 01.08.2014. Danach beginnt die Ausschlussfrist. Der Vorstand
Amtsgericht Pasewalk
Öffentliche Bekanntmachung des Grundbuchamtes
Jagd – Angliederungsgenossenschaft Koblentz - Körperschaft des öffentlichen Rechts -
18.03.2014
Einladung Zur Versammlung der Jagd-Angliederungsgenossenschaft Koblentz am Sonnabend, den 14. Juni 2014 um 10.00 Uhr im Speiseraum der GWW werden hierdurch die Landeigentümer eingeladen. Tagesordnung: 01. Begrüßung 02. Feststellung der Anwesenheit
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH in Berlin ist durch die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben beauftragt, die Verwaltung und Verwertung der ehemaligen volkseigenen landund forstwirtschaftlichen Flächen geschäftsbesorgend wahrzunehmen. Sie hat beantragt, für das nicht gebuchte • Flurstück 7/2 der Flur 4 Gemarkung Marienthal, • Entsorgungsanlage, am Wege nach Borken, 6.886 m² ein Grundbuchblatt anzulegen und als Eigentümer: Eigentum des Volkes, Rechtsträger: Volkseigenes Gut (B) Borken einzutragen. Zur Glaubhaftmachung Ihres Antrages hat sich die BVVG auf das Kataster und das alte Grundbuch von Marienthal Blatt 30 berufen, in dem dieses Flurstück mit obigem Eigentümer gebucht war. Bei der Umschreibung des Grundbuches Marienthal Blatt 30 auf EDV unter Viereck Blatt 825 wurde offensichtlich das Flurstück 7/2 vergessen. Die Anlegung des Grundbuchblattes für das genannte Grundstück und die Eintragung des obigen Eigentümers stehen bevor. Personen, die Einwendungen gegen die voraussichtliche Eintragung geltend machen, wollen Ihren Einspruch binnen einen Monats seit Bekanntmachung dem Grundbuchamt beim Amtsgericht Pasewalk, Grünstraße 61, 17309 Pasewalk mitteilen. Pasewalk, den 06.05.2014 Blanck Rechtspflegerin
– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –