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BUNDESRAT/EDI/BAG
Höhere Prämien für Grenzgänger
In der Schweiz sind rund 170 000 Personen versichert, die im Ausland wohnen. Rund ein Drittel der Schweizer Krankenversicherer bietet die Krankenversicherung für Personen an, die in einem EU-/EFTA-Staat oder in Grossbritannien wohnen. Bei den meisten dieser Personen handelt es sich um Grenzgänger. Diese Versicherten wurden bisher nicht in den Risikoausgleich einbezogen, was dazu führte, dass sie meist tiefere Prämien bezahlten als die in der Schweiz versicherten Personen. Der Bundesrat beabsichtigt nun, diese Versicherten beim Risikoausgleich mitzuberücksichtigen. Damit soll der finanzielle Ausgleich zwischen den Versicherern gestärkt werden.
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Monitoring zur Umsetzung der Pflegeinitiative
Bund und Kantone haben ein Nationales Monitoring Pflegepersonal geschaffen. Dabei sollen ab März 2024 gemessen werden, ob die Massnahmen zur Umsetzung der Pflegeinitiative Wirkung zeigen und zur Verbesserung der Pflegesituation beitragen. Die Umsetzung der Pflegeinitiative wird in zwei Etappen erfolgen. Etappe eins beinhaltet eine breite Ausbildungsinitiative. Die zweite Etappe enthält eine Reihe von Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dazu gehören strengere Vorgaben für Dienstpläne, bessere Zusammensetzung von Pflegeteams und die Pflicht der Sozialpartner über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln. Dazu will der Bundesrat bis Frühjahr 2024 ein neues Gesetz vorbereiten.
Verstärkte Rolle der Kantone bei der Genehmigung der Prämien
Der Bundesrat hat zum Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetzes (KVAG) die Vernehmlassung eröffnet. Dabei will er der Forderung der Kantone nachkommen, die mehr Mitsprache bei der Genehmigung der Krankenkassenprämien eingefordert haben. Bisher konnten die Kantone lediglich zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten Stellung nehmen. Neu können sie auch zu den für ihren Kanton vorgesehenen Prämien gegenüber der Aufsichtsbehörde Stellung nehmen. Für die Versicherer wird damit das Prämiengenehmigungsverfahren sicher nicht einfacher. In das gleiche Änderungspaket will der Bundesrat auch eine Änderung betreffend die Rückerstattung von zu hohen Prämien aufnehmen. Dabei geht es darum, dass neu für Versicherte, deren Prämien durch den Kanton übernommen wurden, die Rückerstattung an den Kanton erfolgt.