Luxuscamping

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Reservierungsbedingungen Reservierung

Die Unterkünfte dürfen nicht mit mehr Personen belegt werden, als hierfür vorgesehen, angemeldet und von Roan Comfort Camp rückbestätigt sind.

• ab dem 2. Tag nach Rechnungsdatum bis zum 42. Tag vor Anreise: 30 % des Reisepreises, • ab dem 41. Tag bis zum 28. Tag vor Anreise: 35 % des Reisepreises, • ab dem 27. Tag bis zum 21. Tag vor Anreise: 40 % des Reisepreises, • ab dem 20. Tag bis zum 14. Tag vor Anreise: 50 % des Reisepreises, • ab dem 13. Tag bis zum 05. Tag vor Anreise: 75 % des Reisepreises, • ab dem 04. Tag bis 1 Tag vor Anreise: 90 % des Reisepreises, • am Anreisetag: 100 % des Reisepreises. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Roan Comfort Camp nachzuweisen, dass Roan Comfort Camp überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Roan Comfort Camp geforderte Pauschale. Roan Comfort Camp behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Falle ist Roan Comfort Camp verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Sie sollten dringend, die von uns empfohlene Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Dann können Sie, falls Sie einen von der Versicherung akzeptierten wichtigen Stornierungsgrund haben, die Stornokosten erstattet bekommen. Die Prämie ist mit Abschluss der Versicherung fällig.

Anzahlung sowie Restzahlung

Umbuchung durch den Kunden

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und nach Nachweis der Sicherheitsleistung/Insolvenzabsicherung (§ 651 k Abs. 5 BGB) hat der Kunde eine Anzahlung von 15 % auf den in der Reisebestätigung ausgewiesenen Reisepreis zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 8 Wochen vor Ankunft am gebuchten Reiseziel und vor Übernahme der Unterkunft zahlbar und fällig, sofern die Sicherheitsleistung nachgewiesen ist und die Reise von Roan Comfort Camp nicht mehr abgesagt werden kann. Falls die Reservierung innerhalb von 6 Wochen vor Anreise zustande gekommen ist, muss der volle Reisepreis sofort bei Übergabe des Nachweises der Sicherheitsleistung gezahlt werden. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Roan Comfort Camp berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß der Stornierungs-Regelung dieser AGB zu belasten. Bei Überzahlungen werden 5,- € bei der Rücküberweisung als Bearbeitungsentgelt einbehalten. Buchungen aus dem Ausland führen wir gerne durch, berechnen aber auf Grund der erhöhten Kosten des Reiseunterlagenversandes eine Pauschale von € 10,- pro Buchung. Werden die Reiseunterlagen auf Wunsch per Email versandt, enfallen diese Kosten.

Nach Abschluss des Vertrages kann der Kunde jederzeit bis 28 Tage vor Anreise seine Buchung ändern, soweit gewünschte Alternativen bei uns zur Verfügung stehen. Falls eine Änderung möglich ist, wird dies schriftlich bestätigt. Die Kosten bei Änderung bis 28 Tage vor Anreise betragen pauschal € 35,-, unabhängig von der Art der Änderung. Unser Reservierungssystem ist so eingerichtet, dass die Wohneinheiten so wenig wie möglich leer stehen. Darum ist es manchmal auch nicht mehr möglich, eine Reservierung zu verlängern oder zu verkürzen. Sie müssen dann in einem vorher angegebenen Zeitraum reservieren, zum Beispiel wenn Sie das letzte Mobilheim oder Zelt reservieren. Darüber hinaus können Änderungen und Umbuchungen nur noch nach Rücktritt vom Vertrag zu den dortigen Regeln bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Wir bitten dafür um Verständnis. Der reservierte Zeitraum kann während Ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz verlängert werden, wenn Wohneinrichtungen zu Verfügung stehen. Die zusätzlichen Nächte haben Sie dann vor Ort bei dem Gästebetreuer zu begleichen. Dabei haben Sie keinen Anspruch auf den 14=12 Rabatt oder andere zu diesem Zeitpunkt laufenden Vorteilsangebote. Die Zusatzkosten für eine Aufenthaltsverlängerung oder eine zusätzlich in Anspruch genommene Leistung(en) sind beim Gästebetreuer zu entrichten.

Mit Ihrer Buchungsanmeldung bieten Sie Roan Comfort Camp den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss vollständige Angaben über die Namen sämtlicher Reiseteilnehmer, einschließlich der Kinder mit Geburtsdaten, die Anschrift des Buchenden, die gewünschte Unterkunft sowie die Aufenthaltsdauer enthalten. Das kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege geschehen. Der Buchende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden und dritten Personen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von Roan Comfort Camp beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Roan Comfort Camp dem Kunden eine schriftliche Reservierungsbestätigung übermitteln. Hierzu ist Roan Comfort Camp nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

Verbot der Überbelegung

Leistungsänderungen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Roan Comfort Camp nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Roan Comfort Camp wird den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Roan Comfort Camp in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Roan Comfort Camp über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise gegenüber Roan Comfort Camp geltend zu machen.

Rücktritt durch den Kunden vor Reiseantritt/Stornokosten Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist Roan Comfort Camp gegenüber unter der in diesen AGB angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Vermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Roan Comfort Camp den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Roan Comfort Camp, soweit der Rücktritt nicht von Roan Comfort Camp zu vertreten ist oder ein Fall Höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen von Roan Comfort Camp in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Roan Comfort Camp hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

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An- und Abreise Ab 15.00 Uhr steht Ihr Zelt oder Mobilheim zu Ihrer Verfügung. Am Tag der Abreise haben Sie Ihr Zelt oder Mobilheim spätestens um 10.00 Uhr zu verlassen. Bei einer späteren Ankunft im Zelt, Mobilheim oder Hotel, oder bei einer früheren Abreise als gebucht, erfolgt über uns keine Rückerstattung für nicht genutzte Ferientage. Reservierte Sonderausstattungen haben je Camping den gleichen Zeitraum zu umfassen wie die des reservierten Zeltes oder Mobilheims.

Gebrauch der Wohneinrichtung Die Gäste haben die Ihnen zur Verfügung gestellte Wohneinrichtung mit größter Sorgfalt und folgender Bestimmung zu gebrauchen und zu behandeln. Wir behalten uns das Recht vor, im Schadensfall und bei Verlust unserem, den Gästen zu Verfügung gestellten Eigentum, die Kosten von dem Verursacher zurück zu fordern. Wird ein Schaden und/oder Verlust festgestellt, so muss dieser sofort bei unserem Gästebetreuer vor Ort gemeldet werden. Er wird sich darum kümmern, dass die Schäden so schnell wie möglich beseitigt werden. Wir empfehlen, die Zelte und Mobilheime mit nicht mehr als fünf Personen zu belegen. Die maximale Anzahl Personen, die zugelassen oder erlaubt sind, beträgt im Zelt oder Mobilheim jeweils sechs Personen. Ein Juniorzelt darf nicht verwendet werden, um die Höchstanzahl der Schlaf-/Wohnplätze zu überschreiten. Im Preis für eine Unterkunft ist das Entgelt für einen PKW-Stell platz inbegriffen. Sollten Sie mit mehr als einem PKW anreisen, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig vor der Anreise mit. Eventuelle Stellplatzkosten für den 2. PKW sind direkt mit dem Campingplatzbetreiber abzurechnen. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust von Gegenständen, die vom Mieter in die Roan Comfort Camp – Ferienanlagen mitgebracht werden. Die Benutzung der Geldkassette erfolgt auf Risiko des Mieters. Roan kann für den Verlust und den Inhalt der Ihnen zur Verfügung gestellten Geldkassetten nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Die Benutzer der durch die von Roan angebotenen Ferienanlagen haben die vor Ort ausgehängte und allen zugängliche Hausordnung mit verbindlichen Verhaltensregeln des jeweiligen Campingplatzes zu respektieren und sich danach zu richten. Unsere Mitarbeiter auf den Campingplätzen haben keine Befugnis oder Vollmacht, Absprachen in Sachen Verantwortlichkeit und Haftung für Roan Comfort Camp BV Vakanties-Ferienreisen zu treffen. In der (frühen) Vorsaison und in der (späten) Nachsaison könnten Campingplatzbesitzer gezwungen sein, nicht alle Attraktionen und Einrichtungen wie das Schwimmbad oder die Geschäfte komplett zur Verfügung zu stellen.


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