AzubiPlaner Stuttgart/Reutlingen 2017/18

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AZUBI-LEBEN FINANZIERUNG

BAFÖG FÜR

AZUBI-KÜKEN TEXT Anna Iliewa

Wer gerade frisch in die Ausbildung geschlüpft ist, wird sich in finanzieller Hinsicht erst einmal wundern. Das Ausbildungsgehalt ist nicht immer das Gelbe vom Ei und reicht kaum aus, um alle Kosten zu decken. Gerade wenn man aus den warmen Gefilden der Heimat ausgeflogen ist, wird es knapp in der Kasse. Viele Ausbildungen, etwa bei privaten Bildungseinrichtungen, werden nicht vergütet und verursachen sogar zusätzlich finanzielle Belastungen. Damit ihr trotzdem etwas zu picken habt, gibt es die Berufsausbildungsbeihilfe der Bundesagentur für Arbeit (BAB). Das Beantragen der Beihilfe ist aber eine harte Schale. Man brütet über den Formulierungen zu den Bedingungen und versteht gar nichts. Kein Wunder, denn die Bestimmungen sind scheinbar in Fachchinesisch geschrieben. Wie soll man denn da noch durchblicken? Wir helfen Euch auf die Sprünge, damit ihr möglichst keine Federn im Bürokratiedschungel lasst …

WA S WI RD GEFÖRDERT? Gefördert wird eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Lehre kann sowohl betrieblich als auch außerbetrieblich stattfinden und muss zum ersten Mal aufgenommen werden. In Ausnahmefällen wird auch eine zweite Ausbildung gefördert, falls die vorangegangene abgebrochen oder nicht geschafft wurde. Inzwischen ist es sogar möglich, seinen Hauptschulabschluss nachzuholen. Die Vorbereitung dafür wird ebenso durch die Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt. Und dann gibt es noch eine Förderung durch die BAB bei Bildungsmaßnahmen, welche in Zusammenhang mit einem Berufspraktikum absolviert werden.

W E R WI RD GEFÖRDERT? Beantragen könnt Ihr die BAB, wenn Ihr Euer eigenes Nest bezogen habt, da sich die Bildungseinrichtung weit weg von

zu Hause befindet. Hinzu kommt, dass Ihr nachweisen müsst, dass Ihr Eure Kosten für Fahrten, Lebensmittel und so weiter nicht aus eigenen Quellen decken könnt. Hier wird geschaut, ob Eure Eltern, Partner und Ihr selbst wirklich nichts habt, um dafür aufzukommen. Auch dürft Ihr keine anderen Einnahmequellen haben, die sich mit der BAB vergleichen lassen. Liegen all diese Voraussetzungen vor, dann werdet Ihr als bedürftig eingestuft und habt Anspruch.

W IE W IRD G E FÖRD E RT? Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wird zunächst Euer Einkommen berücksichtigt. Diejenigen, die wirklich gar nichts haben, bekommen den Höchstsatz von 600 Euro monatlich. Wer nicht gerade fliegen kann, bekommt auch Zuschüsse für die Fahrten zwischen Bildungseinrichtung und Wohnung. Aber nur unter der Voraussetzung, dass auch bei der günstigsten Verbindung die Fahrtkosten mehr als fünf Euro betragen.

BA B FÜ R Z U GVÖG E L Wer eine Ausbildung im Ausland absolvieren möchte, kann ebenfalls BAB beantragen. Allerdings dürft Ihr Euch bei einer teilweisen Lehre nicht länger als ein Jahr im Ausland befinden und müsst nachweisen, dass diese berufsvorbereitende Maßnahme angemessen, also wichtig ist. Bei Vollzeitausbildungen müsst Ihr erklären, dass die Lehre Eurem Traumjob besonders dienlich und einer Ausbildung in Deutschland gleichgestellt ist. Stellt Euren Antrag unbedingt vor der Ausbildung und kalkuliert schon im Vorfeld, ob Ihr Anspruch haben könntet. Ihr könnt dazu den Online-Rechner der Agentur für Arbeit nutzen. Einfach alle relevanten Daten eingeben und berechnen lassen. Die Formulare zum Antrag auf BAB gibt es ebenfalls bei der Agentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

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AzubiPlaner Stuttgart/Reutlingen 2017/18 by Patrick Schaab - Issuu