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ZDB | Das Baugewerbe zeigt sich mit einer eher durchwachsenen Halbjahresbilanz

lich zu fixieren und vom Auftraggeber gegenzeichnen zu lassen. »Es geschieht nicht selten, dass im Nachhinein Streit darüber entsteht, ob Mängel bereits benannt worden sind und ob zur Nachbesserung aufgefordert wurde oder nicht. Es ist kaum zu glauben, was da ab und an für Ausreden von Schuldnern vorgebracht werden. Der Erfindungsreichtum scheint unerschöpflich«, betont Drumann.

Wurde eine Warenlieferung getätigt, so ist der vom Kunden unterzeichnete Lieferschein der entscheidende Nachweis. Es kommt besonders auf Baustellen häufig vor, dass etwas abgeliefert wird und irgendjemand sein Handzeichen auf den Lieferschein setzt. »Wer genau das war, weiß später keiner mehr«, unterstreicht Drumann. Sowohl der Vor- als auch der Zuname sowie die Position der Person, die die Lieferung/Leistung quittiert hatte, sollten notiert werden. Auch wenn Ware vom Lager abgeholt werde, sei so zu verfahren. Wenn möglich, sollte auch das Kennzeichen des Fahrzeuges notiert werden, mit dem die Ware abgeholt wird. Erfolgt eine Abholung auf Rechnung Dritter, sollten die Personalien der abholenden Person festgehalten werden (Personalausweiskopie).

Rechnungs und Lieferanschriften nicht identisch? Ist die Liefer- nicht mit der Rechnungsanschrift identisch, sollte unbedingt festgehalten werden, an wen (Firma und Anschrift) die Ware ausgeliefert wurde. Aber auch bei Übereinstimmung der Anschriften ist eine routinemäßige Überprüfung aller Angaben und deren Ergänzung anzuraten. »Gut ist es, wenn auch dokumentiert werden kann, wohin der Kunde die Ware ggf. weiter liefert. Muss man später einmal die Rechte aus verlängertem oder erweitertem Eigentumsvorbehalt geltend machen, so sind solche Informationen zwar nicht Gold, aber in einem Insolvenzverfahren unter Umständen doch bares Geld wert«, weiß Drumann.

»›Warte, warte nur ein Weilchen‹ – Bloß nicht!« Selten haben Kunde nur bei einem Unternehmen Verbindlichkeiten. Wer eine Rechnung, die fällig ist, nicht sofort anmahne, sei wie ein Läufer, der beim Startschuss nicht loslaufe, so Drumann. Wer dann vielleicht noch die erste Mahnung verschickt habe, aber im Folgenden untätig bleibe, sei wie ein Läufer, der mitten im Lauf stehen bleibt. Und wer so in ein Rennen gehe, der werde weder als erster ins »Ziel« kommen noch dürfe er erwarten, bei einer Kundeninsolvenz beispielsweise seine offene Forderung noch halbwegs realisiert zu bekommen. »Beide ›Läufertypen‹ sind im Bereich des Forderungseinzugs jedoch sehr verbreitet. Wer sich dazuzählt, sollte schnellstens einen Rechtsdienstleister (Rechtsanwaltsbüro oder Inkassounternehmen) beauftragen, der, wenn nötig, den Forderungen »Beine« macht, bzw. helfen kann, den firmeneigenen

ZUR PERSON

Bernd Drumann ist Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. Das Unternehmen berät und bietet juristische Unterstützung bundesweit und international im Bereich des Forderungseinzugs. Das im Jahr 1984 von Bernd Drumann gegründete Unternehmen ist seit 1996 als Bremer Inkasso tätig und beschäftigt rund 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale. Die Sachbearbeitung erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Bremer Inkasso ist Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmer.

DER MARKT IN ZAHLEN Baugewerbe mit durchwachsener Halbjahresbilanz

ZDB – »Wir sind mit einem Rekordauftragsbestand von etwa 56 Mrd. Euro indas Baujahr 2021 gestartet. Dann haben aber der Wintereinbruchund der Pendelrückschlag nach dem Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes sowie die fortbestehenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie den Start in das Baujahr 2021 zunächst deutlich eingebremst«, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), zuden vom Statistischen Bundesamt Ende August veröffentlichten Konjunkturdaten.

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»Insbesondere bei den Kommunen fehlen Coronabedingt Mittel und damit auch die Investitionsbereitschaft.«

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe Zum Ende des 1. Quartals lag der Umsatz nominal noch um fast 10 % unter dem VorjahresNiveau. Ende Juni verzeichnet die Branche immer noch ein Minus von ca. 3 %. »Das zeigt, dass wir in den letzten Monaten ein stückweit aufholen konnten«, so Felix Pakleppa.

Die Nachfrage im Wohnungsbau und zuletzt wieder im Wirtschaftsbau hat die Baukonjunktur gestützt. Der Umsatz im Wohnungsbau liegt mit – 1,2 % knapp unter dem Vorjahr, im Wirtschaftsbau sind es noch – 2,2 %. Die Auftragseingänge dagegen liegen in beiden Sparten über dem Vorjahr: im Wohnungsbau ca. 15 % und im Wirtschaftsbau ca. 8 %. Demgegenüber ist die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand verhalten. Der Umsatz liegt hier um 6 % und die Auftragseingänge um 5 % unter dem Vorjahreswert. »Die Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen sind stark auf die Infrastruktur ausgerichtet. Insbesondere bei den Kommunen fehlen Coronabedingt Mittel und damit auch die Investitionsbereitschaft. Die Politik bleibt hier gefordert, den Rettungsschirm aufzustocken. Bei der Autobahn GmbH müssen zügig weitere Projekte an den Markt kommen«, erläutert Pakleppa.

Preissteigerungen Wegen der Probleme in der Materialbeschaffung und deutlichen Preiserhöhungen beim Einkauf würden die Aussichten in den nächsten Monaten gedämpft bleiben, so Pakleppa. Man müsse in den nächsten Monaten weiter mit deutlich höheren Einkaufspreisen rechnen. Die Bauunternehmen würden daher auch nicht umhin kommen, die Baupreise entsprechend weiter anzupassen. »Per Juni haben die Preise für Bauleistungen gegenüber dem Vorjahr um 4 % zugelegt. Das hat natürlich auch die nominale Umsatzentwicklung gestützt. Real liegen wir bei der Umsatzentwicklung bei – 7 %«, so der ZDBHauptgeschäftsführer weiter.

Der Umsatz im Bauhauptgewerbe erreichte in den Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten im 1. Halbjahr 41,3 Mrd. Euro. Das waren 3,1 % weniger als vor Jahresfrist. Die Auftragseingänge erreichten 45,4 Mrd. Euro und damit einen Zuwachs von 4,8 %. t