Leitfaden zur Antragstellung auf Förderung von gemeinnützigen Projekten, mit Lottomitteln!

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b: Was kann nicht gefördert werden?

Ein Antrag auf Förderung soll nur gestellt werden, wenn der Veranstalter es nicht schafft aus eigener Kraft die Geldmittel aufzubringen. Eine Förderung erfolgt nur wenn das Land ein Interesse an der Durchführung eines Vorhabens hat. Kommerzielles Projekte sind strikt ausgeschlossen. Nicht gefördert werden zum Beispiel die Durchführung von Kinderdiscos oder die Anschaffung von Einheitskleidung. Ebenso nicht gefördert wird die Herstellung bzw. Anschaffung von in mobilen Kunstwerken. ( Denkmäler, Brunnenplastiken). Mobile Veranstaltungen wie zum Beispiel Theateraufführungen und musikalische Darbietungen sind jedoch förderwürdig. Nicht gefördert werden außerdem:

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Jährlich wiederkehrende Maßnahmen Abrechnung von Personalkosten, Mietkosten etc. Kosten für Verpflegung, Präsente Versicherungen, Abschreibungen Unbare Eigenleistungen

Es werden keine Vereine oder Personen gefördert, die in irgendeiner Weise rassistische, rechtsextreme, oder fremdenfeindliche Hintergründe oder Aktivitäten aufweisen. Projekte die bereits begonnen haben können ebenfalls nicht gefördert werden, die Einholung eines Kostenvoranschlages gilt nicht als Abschluss, sehr wohl jedoch der Abschluss eines Vertrages.

c: Wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Frist ist je nach Bundesland verschieden, doch meist um das Monat Oktober des Vorjahres für Zuschüsse bis zu 50.00 € Euro und bis zum März des Vorjahres wenn mehr als 50.000€ beantragt werden. Generell sollte der richtig ausgefüllte Antrag so früh wie nur möglich eingereicht werden. Die Anträge sollen weder geklammert, noch Klarsichtfolien noch sonst wie verpackt sein. Ein einfacher Briefumschlag reicht vollkommen aus!


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